Drucksache - DS/1725/V  

 
 
Betreff: EA097 - "Corona-Prämie" für Beschäftigte des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Welche Mitarbeiter*innen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sollen die Corona-Prämie erhalten?
     
  2. Nach welchen Kriterien sollen die Prämien vergeben werden?
     
  3. Ist eine Staffelung in der Höhe vorgesehen?
     
  4. Wenn ja, nach welchen Kriterien und durch wem wurden diese erstellt?
     
  5. In welcher Form werden die zuständigen Personalräte einbezogen?

 


Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abt. Familie, Personal, Diversity und SGA
 

 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:

 

  1. Welche Mitarbeiter*innen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sollen die Corona-Prämie erhalten?

 

Das Rundschreiben IV Nr. 44/2020 benennt exemplarisch Bereiche, in denen Beschäftigte besonderen Belastungen ausgesetzt sein konnten. Hierzu gehören u.a. das Gesundheitsamt, das Ordnungsamt, kommunale Beschäftigte der Jobcenter im Notbetrieb. Daneben eröffnet das Rundschreiben die Möglichkeit auch einzelne Beschäftigte in anderen Bereichen zu bedenken, die ebenfalls den entsprechenden Herausforderungen und Belastungen ausgesetzt waren. Hier ist insbesondere das Straßen- und Grünflächenamt zu nennen. Daneben gibt es einzelne Beschäftigte aus den unterschiedlichsten Bereichen, die z.B. im Gesundheitsamt unterstützt haben.

 

  1. Nach welchen Kriterien sollen die Prämien vergeben werden?

 

Die Prämien werden anhand der Vorgaben des Rundschreibens 44/2020 der Senatsverwaltung für Finanzen vergeben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Bereiche zu benennen, die ebenfalls den entsprechenden Herausforderungen und Belastungen ausgesetzt waren.

 

  1. Ist eine Staffelung in der Höhe vorgesehen?

 

Eine Staffelung in der Höhe erfolgt entsprechend dem Ermessen der jeweiligen Dezernent*innen bzw. Amtsleitungen anhand der wahrgenommenen jeweiligen Belastungen.


4. Wenn ja, nach welchen Kriterien und durch wem wurden diese erstellt?

 

Siehe Antwort zu Frage 3.

 

5. In welcher Form werden die zuständigen Personalräte einbezogen?

 

Der Personalrat wird gemäß § 87 Nr. 3 PersVG beteiligt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Monika Herrmann

 
 

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