Drucksache - DS/1660/V  

 
 
Betreff: Straßenbahnen bei ZLB-Planung frühzeitig berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEstellv. Vorsteherin
Verfasser:1. Jösting, Katja
2. Jokisch, Rene
Sommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Bildung Vorberatung
19.08.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung (KuBi) vertagt   
09.09.2020 
Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Kultur und Bildung (KuBi) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Beratung ff
20.08.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) vertagt   
10.09.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.06.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
01.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.02.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Straßenbahn bei ZLB-Planung berücksichtigen  
Antrag_geändert_Straßenbahn bei ZLB-Planung berücksichtigen  
Anlage zur VzK DS/1660/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, sich im weiteren Planungsverfahren `Zentral- und Landesbibliothek am Blücherplatz´ gegenüber den beteiligten Senatsverwaltungen für eine angemessene Berücksichtigung der beiden Straßenbahnvorhaben am Halleschen Tor aus dem Nahverkehrsplan einzusetzen. Die Freihaltung der aus städtebaulicher und betrieblicher Sicht plausiblen Trassen soll in die Vorgaben für den beabsichtigten städtebaulich-architektonischen Wettbewerb für die ZLB einfließen. Insbesondere die Trasse der alten Blücherstraße ist freizuhalten.

 

 

Begründung:

 

Im Nahverkehrsplan sind zwei Straßenbahnstrecken vorgesehen (Inbetriebnahme 2030/2035), die sich am U-Bahnhof Hallesches Tor treffen. Das weitere Verfahren wird demnach in einen B-Plan für die ZLB und Planfeststellungsbeschlüsse für die beiden Straßenbahnvorhaben aus dem Nahverkehrsplan münden. Beide Verfahren müssen miteinander abgestimmt werden. Eine Koordinierung ist bereits im jetzigen Verfahrensschritt, also der Festlegung der Vorgaben für das Wettbewerbsverfahren, erforderlich. Insbesondere gilt es, die Straßenbahnen nahe an den Hoch- und U-Bahnhof Hallesches Tor (U1, U3 und U6) zu führen, um kurze Umsteigewege zu ermöglichen. Auch der Zugang zur AGB/ZLB soll bequem erreichbar sein.

 

Bislang liegen seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine tiefergehenden Erkenntnisse zu den Straßenbahnplanungen vor. Behinderungen möglicher Trassenführungen sind planungsrechtlich fragwürdig. Mögliche Trassenkorridore, die das Wettbewerbsgebiet direkt betreffen, sind im Rahmen des Verfahrens der ZLB zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere die alte Blücherstraße (heute Gehweg durch den Park). Aus dem Verfahren geht bislang jedoch nur der Prüfauftrag hervor, ob es aus Sicht der Erfordernisse der ZLB Sinn macht, eine Straßenbahntrasse auf der alten Blücherstraße zu ermöglichen.

 

Die beim Verkehrswenderat Friedrichshain-Kreuzberg am 5.3. 2020 vorgestellte und diskutierte Präsentation des BUND zu verschiedenen Varianten kommt zu dem Ergebnis, dass bei Verzicht auf die Trasse entlang der alten Blücherstraße eine  Führung der Straßenbahn Schöneweide - Hermannplatz - Potsdamer Platz über Zossener Straße und Zossener Brücke auf die Kanaluferstraßen (Gitschiner Straße/Waterlooufer) erforderlich wäre. Dies würde zu gegenseitigen Behinderungen von Straßenbahn, Kfz-Verkehr sowie Fuß- und Radverkehr führen und zusätzliche Ampel-Phasen an der Zossener Brücke und an der Mehringdammbrücke mit längeren Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer*innen erfordern. Die vom Bezirk beabsichtigte Anlage von Radfahrstreifen an den Kanaluferstraßen würde ebenfalls in Frage gestellt.

 

 

BVV 17.06.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

Ausschuss für Kultur und Bildung

Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (federführend)

 

 

21.08.2020 geändert durch Antragsteller

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, sich im weiteren Planungsverfahren `Zentral- und Landesbibliothek am Blücherplatz´ gegenüber den beteiligten Senatsverwaltungen für eine angemessene Berücksichtigung der beiden Straßenbahnvorhaben am Halleschen Tor aus dem Nahverkehrsplan einzusetzen. Die Freihaltung der aus städtebaulicher und betrieblicher Sicht plausiblen Trassen soll in die Vorgaben für den beabsichtigten städtebaulich-architektonischen Wettbewerb für die ZLB einfließen. Insbesondere die Trasse der alten Blücherstraße ist freizuhalten.

 

Begründung:

 

Im Nahverkehrsplan sind zwei Straßenbahnstrecken vorgesehen (Inbetriebnahme 2030/2035), die sich am U-Bahnhof Hallesches Tor treffen. Das weitere Verfahren wird demnach in einen B-Plan für die ZLB und Planfeststellungsbeschlüsse für die beiden Straßenbahnvorhaben aus dem Nahverkehrsplan münden. Beide Verfahren müssen miteinander abgestimmt werden. Eine Koordinierung ist bereits im jetzigen Verfahrensschritt, also der Festlegung der Vorgaben für das Wettbewerbsverfahren, erforderlich. Insbesondere gilt es, die Straßenbahnen nahe an den Hoch- und U-Bahnhof Hallesches Tor (U1, U3 und U6) zu führen, um kurze Umsteigewege zu ermöglichen. Auch der Zugang zur AGB/ZLB soll bequem erreichbar sein.

 

Bislang liegen seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine tiefergehenden Erkenntnisse zu den Straßenbahnplanungen vor. Behinderungen möglicher Trassenführungen sind planungsrechtlich fragwürdig. Mögliche Trassenkorridore, die das Wettbewerbsgebiet direkt betreffen, sind im Rahmen des Verfahrens der ZLB zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere die alte Blücherstraße (heute Gehweg durch den Park). Aus dem Verfahren geht bislang jedoch nur der Prüfauftrag hervor, ob es aus Sicht der Erfordernisse der ZLB Sinn macht, eine Straßenbahntrasse auf der alten Blücherstraße zu ermöglichen.

 

Die beim Verkehrswenderat Friedrichshain-Kreuzberg am 5.3. 2020 vorgestellte und diskutierte Präsentation des BUND zu verschiedenen Varianten kommt zu dem Ergebnis, dass bei Verzicht auf die Trasse entlang der alten Blücherstraße eine  Führung der Straßenbahn Schöneweide - Hermannplatz - Potsdamer Platz über Zossener Straße und Zossener Brücke auf die Kanaluferstraßen (Gitschiner Straße/Waterlooufer) erforderlich wäre. Dies würde zu gegenseitigen Behinderungen von Straßenbahn, Kfz-Verkehr sowie Fuß- und Radverkehr führen und zusätzliche Ampel-Phasen an der Zossener Brücke und an der Mehringdammbrücke mit längeren Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer*innen erfordern. Die vom Bezirk beabsichtigte Anlage von Radfahrstreifen an den Kanaluferstraßen würde ebenfalls in Frage gestellt.

 

 

UVKI 10.09.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, sich im weiteren Planungsverfahren `Zentral- und Landesbibliothek am Blücherplatz´ gegenüber den beteiligten Senatsverwaltungen für eine angemessene Berücksichtigung der beiden Straßenbahnvorhaben am Halleschen Tor aus dem Nahverkehrsplan einzusetzen. Die Freihaltung der aus städtebaulicher und betrieblicher Sicht plausiblen Trassen soll in die Vorgaben für den beabsichtigten städtebaulich-architektonischen Wettbewerb für die ZLB einfließen.

 

 

BVV 01.10.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, sich im weiteren Planungsverfahren `Zentral- und Landesbibliothek am Blücherplatz´ gegenüber den beteiligten Senatsverwaltungen für eine angemessene Berücksichtigung der beiden Straßenbahnvorhaben am Halleschen Tor aus dem Nahverkehrsplan einzusetzen. Die Freihaltung der aus städtebaulicher und betrieblicher Sicht plausiblen Trassen soll in die Vorgaben für den beabsichtigten städtebaulich-architektonischen Wettbewerb für die ZLB einfließen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 25.02.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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