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Drucksache - DS/1565/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Grundschule Gemäß § 55a Schulgesetz Berlin (SchulG) erfolgt die Aufnahme an einer Grundschule bei Übernachfrage wie folgt.
Dem Antrag ist im Rahmen der Aufnahmekapazität und nach Maßgabe freier Plätze nach den folgenden Kriterien in abgestufter Rangfolge stattzugeben, wenn
Im Übrigen entscheidet das Los.
Weiterführende Schule Die Auswahl bei Übernachfrage für die Aufnahme in die 7. Jahrgangsstufe an Integrierten Sekundarschulen/ Gymnasium wird durch § 56 Abs.6, 7 SchulG i. V. m. § 5, 6 Sek I VO geregelt.
Überschreitet die Zahl der Anmeldungen für eine als Erstwunsch benannte Schule deren Aufnahmekapazität, ist unter Berücksichtigung der Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (§ 37 des Schulgesetzes), ein Aufnahmeverfahren gemäß § 56 Abs. 6 SchulG durchzuführen.
Nach Berücksichtigung von Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgt die die Auswahl der Schüler*innen nach folgender Reihenfolge gemäß § 56 Abs. 6 SchulG.
Zunächst werden bis zu 10 Prozent besondere Härtefälle (Härtefallkontingent) berücksichtigt, anschließend werden mindestens 60 Prozent der verfügbaren Schulplätze nach den durch die Schule festgelegten Kriterien (Kriterienkontingent) und schließlich die verbleibenden Schulplätze im Umfang von 30 Prozent durch Losentscheid (Loskontingent) vergeben.
Soweit Geschwisterkinder dabei nicht berücksichtigt wurden, werden sie vorrangig über die nicht vergebenen 10 Prozent Härtefälle bzw. Losplätze aufgenommen. Schließlich werden die verbleibenden Schulplätze durch Losentscheid (Loskontingent) vergeben.
Die Frage lässt sich pauschal nicht durch das Bezirksamt beantworten. Wir haben dazu die Schulaufsicht befragt, die uns Folgendes mitgeteilt hat. Wir haben mittlerweile Container mit sehr unterschiedlichen Ausstattungen gesehen und im Schulbetrieb erlebt. Entsprechend der Bauweise und der Innenausstattung reicht die Palette von ausreichend bis sehr gut. Neben einer teilweise ausgezeichneten medialen Ausstattung und sehr guten zielgruppenorientierten Einrichtung ist aber auch die Eingliederung und Anbindung an die restlichen Räumlichkeiten der Schule und die Sport- und Freizeitflächen und –einrichtungen wichtig. Genauso sind die thermische und akustische Ausstattung von Bedeutung. Sind diese Gegebenheiten positiv einzuordnen, sehen wir nicht nur keine Lehr- und Lerneinschränkungen, sondern ausdrücklich positive Auswirkungen! Der Standard der Container liegt oftmals über dem von Klassenräumen!
Aktuell ist die Aufstellung eines Containers an der Hausburg-Grundschule bereits zum oder im kommenden Schuljahr geplant.
Zudem bestehen Überlegungen weitere Container an der Spartacus-Grundschule, der Blumen-Grundschule zur Auslagerung der Georg-Weerth-Schule und weitere zur Auslagerung des Heinrich-Hertz-Gymnasiums aufzustellen. Die Realisierung erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten und ggf. nicht mehr im angefragten Zeitraum.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
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