Drucksache - DS/1565/V  

 
 
Betreff: Knapp - knapper - am knappsten: Schulplätze in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Keküllüoglu-Abdurazak, FilizKeküllüoglu-Abdurazak, Filiz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
29.01.2020 
Nichtöffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Anhand welcher Kriterien wählen die Schulen bei Übernachfrage ihre Schüler*innen aus (bitte differenziert nach Schulformen Grundschulen / ISS / Gymnasien)?

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt die Lehr- und Lerneinschränkungen in Schulcontainern ein?

 

  1. An welchen Standorten werden im laufenden und kommenden Schuljahr noch weitere Schulcontainer für wie viele Schüler*innen entstehen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

  1. Anhand welcher Kriterien wählen die Schulen bei Übernachfrage ihre Schüler*innen aus (bitte differenziert nach Schulformen Grundschulen / ISS / Gymnasien)?

 

Grundschule

Gemäß § 55a Schulgesetz Berlin (SchulG) erfolgt die Aufnahme an einer Grundschule bei Übernachfrage wie folgt.

 

Dem Antrag ist im Rahmen der Aufnahmekapazität und nach Maßgabe freier Plätze nach den folgenden Kriterien in abgestufter Rangfolge stattzugeben, wenn

 

  1. der Besuch der zuständigen Grundschule längerfristig gewachsene, stark ausgeprägte persönliche Bindungen zu anderen Kindern, insbesondere zu Geschwistern, beeinträchtigen würde,
  2. die Erziehungsberechtigten ausdrücklich ein bestimmtes Schulprogramm, ein bestimmtes Fremdsprachenangebot, den Besuch einer Primarstufe der Gemeinschaftsschule oder eine Ganztagsgrundschule in gebundener Form oder offener Form oder eine verlässliche Halbtagsgrundschule wünschen oder
  3. der Besuch der gewählten Grundschule die Betreuung des Kindes wesentlich erleichtern würde, insbesondere auf Grund beruflicher Erfordernisse.

 

Im Übrigen entscheidet das Los.

 

 

Weiterführende Schule

Die Auswahl bei Übernachfrage für die Aufnahme in die 7. Jahrgangsstufe an Integrierten Sekundarschulen/ Gymnasium wird durch § 56 Abs.6, 7 SchulG i. V. m. § 5, 6 Sek I VO geregelt.

 

Überschreitet die Zahl der Anmeldungen für eine als Erstwunsch benannte Schule deren Aufnahmekapazität, ist unter Berücksichtigung der Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (§ 37 des Schulgesetzes), ein Aufnahmeverfahren gemäß § 56 Abs. 6 SchulG durchzuführen.

 

Nach Berücksichtigung von Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgt die die Auswahl der Schüler*innen nach folgender Reihenfolge gemäß § 56 Abs. 6 SchulG.

 

Zunächst werden bis zu 10 Prozent besondere Härtefälle (Härtefallkontingent) berücksichtigt, anschließend werden mindestens 60 Prozent der verfügbaren Schulplätze nach den durch die Schule festgelegten Kriterien (Kriterienkontingent) und schließlich die verbleibenden Schulplätze im Umfang von 30 Prozent durch Losentscheid (Loskontingent) vergeben.

 

Soweit Geschwisterkinder dabei nicht berücksichtigt wurden, werden sie vorrangig über die nicht vergebenen 10 Prozent Härtefälle bzw. Losplätze aufgenommen. Schließlich werden die verbleibenden Schulplätze durch Losentscheid (Loskontingent) vergeben.

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt die Lehr- und Lerneinschränkungen in Schulcontainern ein?

 

Die Frage lässt sich pauschal nicht durch das Bezirksamt beantworten. Wir haben dazu die Schulaufsicht befragt, die uns Folgendes mitgeteilt hat.

Wir haben mittlerweile Container mit sehr unterschiedlichen Ausstattungen gesehen und im Schulbetrieb erlebt. Entsprechend der Bauweise und der Innenausstattung reicht die Palette von ausreichend bis sehr gut. Neben einer teilweise ausgezeichneten medialen Ausstattung und sehr guten zielgruppenorientierten Einrichtung ist aber auch die Eingliederung und Anbindung an die restlichen Räumlichkeiten der Schule und die Sport- und Freizeitflächen  und –einrichtungen wichtig. Genauso sind die thermische und akustische Ausstattung von Bedeutung.  Sind diese Gegebenheiten positiv einzuordnen, sehen wir nicht nur keine Lehr- und Lerneinschränkungen, sondern ausdrücklich positive Auswirkungen! Der Standard der Container liegt oftmals  über dem von Klassenräumen!

 

  1. An welchen Standorten werden im laufenden und kommenden Schuljahr noch weitere Schulcontainer für wie viele Schüler*innen entstehen?

 

Aktuell ist die Aufstellung eines Containers an der Hausburg-Grundschule bereits zum oder im kommenden Schuljahr geplant.

 

Zudem bestehen Überlegungen weitere Container an der Spartacus-Grundschule, der Blumen-Grundschule zur Auslagerung der Georg-Weerth-Schule und weitere zur Auslagerung des Heinrich-Hertz-Gymnasiums aufzustellen.

Die Realisierung erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten und ggf. nicht mehr im angefragten Zeitraum.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

 

 
 

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