Drucksache - DS/1563/V  

 
 
Betreff: Schulreinigung - bessere Qualität durch neue Ausschreibung?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Gerold, AnnikaGerold, Annika
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
29.01.2020 
Nichtöffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie werden die neuen Qualitätskriterien (bitte Kriterien auflisten) in der bezirklichen Schulreinigung, die nach Aussage von Bezirksstadtrat Andy Hehmke in der Morgenpost am 25.01.20, seit der neuen Ausschreibung im August 2019 gelten, kontrolliert?

 

  1. Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es für den Fall, dass die ausgewählten Unternehmen den vertraglichen Vereinbarungen nicht nachkommen?

 

  1. Ist dem Bezirksamt die Presseberichterstattung zu der Peter Schneider GmbH, einem der vier ausgewählten Unternehmen, aus der taz vom 4.10.19 bekannt, in welchem Mitarbeiter*innen zitiert werden, denen nach Kritik an den Arbeitsbedingungen  ihre befristeten Verträge gekündigt bzw. nicht verlängert wurden?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

 

zu Frage 1: Das Schul- und Sportamt hat zum 01.08.2019 seine Leistungen für die Unterhalts- und Grundreinigung der Schulen und Sportstätten mittels europaweiter Ausschreibung neu vergeben. Die Zuschlagskriterien lauten: 60% Preis, 30% Zeit, also die kalkulierten Stunden und 10% Qualitätsparameter bei der Leistungsübernahme und Leistungsrealisierung. Hierzu wurde eine gesonderte Konzeption abgefragt bzw. war von den Bietern einzureichen.

Zum ersten Mal wurde seitens des Amtes Vorgaben zur Erbringung der Reinigung auf Grundlage der Leistungskennwerte der Gütegemeinschaft RAL gemacht. Diese auch zeitlichen Vorgaben zur Erbringung von Reinigungsleistungen sollten generell den Firmen die Möglichkeit einer verbesserten Kalkulationsgrundlage ermöglichen.

Darüber hinaus wurde erstmalig mit der vergangenen Ausschreibung ein Rechtsanwaltsbüro sowohl mit der Prüfung von Ausschlüssen von Firmen infolge von vergangenen Schlechtleistungen als auch der Auskömmlichkeit der angebotenen Stundenverrechnungssätze auf Basis des geltenden Tariflohns für das Reinigungsgewerbe beauftragt. Infolge dieser Prüfung konnten dabei einige Reinigungsfirmen von der Ausschreibung ausgeschlossen werden.

Eine Kontrolle der vereinbarten Leistungen kann generell nur durch das leider begrenzt vorhandene technische Personal vor Ort, sprich die Hausmeister und im Anschluss an die Reinigung vor Nutzungsaufnahme erfolgen, also morgens vor Unterrichtsbeginn. Vertraglich vereinbart ist gleichfalls eine wöchentliche Kontrolle der Objekte durch die Reinigungsfirmen selbst, also durch die Objektverantwortlichen.

Um das mal zu übersetzen in eine etwas einfachere Sprache: Die Grundphilosophie bei der Vergabe der Leistungen war, dass wir gesagt haben, wir möchten, dass die Reinigungskräfte mehr Zeit haben, die Flächen zu reinigen. Also natürlich gibt es Unterschieden, ob man einen Flur reinigt oder einen Sanitärbereich, da sind pro Quadratmeter unterschiedliche Zeiten kalkuliert, aber die Hoffnung war, wenn die Reinigungskräfte mehr Zeit haben, die Flächen zu reinigen, dann wird sich die Qualität verbessern. Ein Gedenk der weiteren Qualitätsparameter, die ich genannt habe.

Das hat in vielen Schulen gut geklappt. Wir haben eine Reihe von positiven Rückmeldungen. Wir haben eine Reihe von Schulen, wo es auch positive Rückmeldungen im letzten Zeitraum, im letzten Vertragszeitraum gab. Es gab aber auch einige Schulen, die sich beschwert haben und wiederholt beschwert haben, aber dazu komme ich im Folgenden.

 

zu Frage 2: Die Sanktionsmöglichkeiten für den Fall, dass Reinigungsfirmen den vertraglichen Vereinbarungen nicht nachkommen, stehen eine Reihe von Möglichkeiten dem Schul- und Sportamt als Auftraggeber zur Verfügung. Das ist:

1. Aufforderung zur Nachbesserung.

2. Die Einbehaltung bzw. der Abzug bei der Rechnungsbegleichung bei fehlgeschlagener Nachbesserung.

3. Die Aufforderung der Firma zur schriftlichen Stellungnahme und Vertragseinhaltung.

4. Gesprächstermine zusammen mit Firma, Schulen und Schulamt vor Ort.

Ich kann Ihnen versichern, dass meine Kolleginnen und Kollegen im Schulamt relativ häufig vor Ort sind und diese Gespräche führen, um möglichst frühzeitig einzugreifen, wenn es von Seiten der Schulen Beschwerden gibt.

5. Eine schriftliche Abmahnung.

6. Dann die Kündigung nach der zweiten Abmahnung zum selben Sachverhalt und last but not least die Neuausschreibung ggf. zwischenzeitlich einer Ersatzvornahme und Regressforderung und Beauftragung der Reinigungsübernahme bis zu einer Zuschlagserteilung.

 

zu Frage 3: Ja, der Bericht der TAZ ist dem Bezirksamt bekannt und ich habe eine Information für Sie, nicht aus den in dem Artikel genannten Gründen, aber der hier angesprochenen Firma: Es ist in der Tat eine der vier Firmen, die unsere Schulen reinigen bzw. gereinigt haben seit dem 01. August und der betreffenden Firma ist gekündigt worden im Monat Januar. Wir haben uns … ja, zu einem relativ frühen Zeitpunkt im Januar entschieden dadurch, dass wir noch …, dadurch, dass die Firmen noch in der Probezeit waren, der betreffenden Firma zu kündigen. Allerdings nicht auf der Grundlage dessen, was im Artikel berichtet wurde, sondern aufgrund anhaltender Schlechtleistungen.

Also diese Firma ist seit dem 01. Februar in Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg nicht mehr tätig.

 
 

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