Drucksache - DS/1466/V  

 
 
Betreff: Pegida und Konsorten raus aus Xhain!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEstellv. Vorsteherin
Verfasser:Nöll, OliverSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
30.10.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Integrationsausschuss Vorberatung
13.11.2019 
Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses (Int) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Beratung ff
14.01.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.01.2020 
Nichtöffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.03.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1466/V  
Anlage zur VzK DS/1466/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg fordert das Bezirksamt auf, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres dafür einzusetzen, in unserem Bezirk keine weiteren Kundgebungen nach dem Muster der am 4. und 5. Oktober von „Pegida München“ im Görlitzer Park und auf dem Schleidenplatz/Rigaer Straße 

angemeldeten „Protestveranstaltungen“ mehr zu genehmigen. Selbst wenn ein solches Verbot letztlich juristisch keinen Bestand hat, ist es ein wichtiges politisches Zeichen, dass rechte Hetze in unserem Berlin nicht willkommen ist!

 

Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit dienten besagte Veranstaltungen lediglich zur Hetze gegen Menschen mit Migrationshintergrund und „Linke“.

 

Zudem möchte die Bezirksverordnetenversammlung umfassend aufgeklärt werden, welche Erwägungen zur Genehmigung der „Kundgebungen“ geführt haben. In Abwägung der Rechtsgüter erscheint es zumindest wenig verhältnismäßig, dass nicht einmal eine Handvoll rechter Hetzer*innen öffentliche Plätze in unserem Bezirk beanspruchen und damit Einschränkungen nicht nur des Rechts auf freie Meinungsäerung r gleich hunderte Bewohner*innen von Friedrichshain-Kreuzberg einher gehen.

 

 

Begründung:

 

Am 4.  und 5. Oktober veranstaltete 'Pegida nchen' im Görlitzer Park und auf dem Schleidenplatz/Rigaer Straße in Friedrichshain Schein-Kundgebungen, die in Wirklichkeit Provokationen gegen Migranten und Linke waren.

 

Beide Schein-Kundgebungen hat die zuständige Versammlungsbehörde unter Aufsicht der Senatsverwaltung für Inneres genehmigt.

 

Im Görlitzer Park wurde der gesamte Durchgang für Besucherinnen des Parks auf Höhe des Pamukkale von Freitagmittag bis Samstag 9 Uhr morgens gesperrt und der Bereich umfassend und weiträumig mit Gittern abgeriegelt.

Über 140 Polizisten reservierten und bewachten ein Drittel des Parks über einen Zeitraum von mehr als 20 Stunden für eine Kundgebung der Hetze gegen Migranten und Geflüchtete.

 

Mit immensem Aufwand, d.h. Gittern, Hundestaffel, mobiler Flutlichtanlage, aufgestelltem Überwachungswagen/Kameramast und etlichen Einsatzwägen der Polizei, die nicht nur die Wiesenflächen als Parkplatz nutzten, sondern sogar den Hang am Pamukkale mit Mannschaftswagen befahren, um beidseitig  des Hügels Posten zu beziehen, wurde eine Schein-Kundgebung  eines als 'besonders gefährlich' eingeschätzten Pegida-Anmelders abgesichert und durchgesetzt.

 

Der rbb berichtete, dass der Anmelder von Pegida nchen, Heinz Meyer, erst wenige Tage zuvor wegen unerlaubtem Sprengstoffbesitzes und Volksverhetzung verurteilt wurde. Die Süddeutsche Zeitung schreibt: Der Anmelder "ist nach Einschätzung deutscher Sicherheitsbehörden einer von bundesweit 39 besonders gefährlichen Personen aus der rechten Szene.“

 

Trotzdem hat die Versammlungsbehörde diese Schein-Kundgebungen genehmigt. Dabei wurde das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg laut Bezirksbürgermeisterin Monika Hermann nicht über die Genehmigung der Kundgebungen informiert.

 

Die Veranstaltungen waren mit einer Teilnehmerzahl von 5 Menschen angemeldet und erreichten selbst diese Zahl nur während des Aufbaus.

 

Im weiteren Verlauf wurden hetzerische Videoclips auf einer Leinwand für ein nicht vorhandenes Publikum gezeigt.

 

Damit genehmigte die Versammlungsbehörde rassistische Provokationen gegen Geflüchtete und Muslime. Der Protest gegen diese Veranstaltung erreichte im Görlitzer Park trotz Regen ungefähr 300 Menschen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:Integrationsausschuss,

Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden

( federführend )

 

 

Int 13.11.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg fordert das Bezirksamt auf, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres dafür einzusetzen, in unserem Bezirk keine weiteren Kundgebungen nach dem Muster der am 4. und 5. Oktober von „Pegida München“ im Görlitzer Park und auf dem Schleidenplatz/Rigaer Straße angemeldeten „Protestveranstaltungen“ mehr zu genehmigen. Selbst wenn ein solches Verbot letztlich juristisch keinen Bestand hat, ist es ein wichtiges politisches Zeichen, dass rechte Hetze in unserem Berlin nicht willkommen ist!

 

Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit dienten besagte Veranstaltungen lediglich zur Hetze gegen Menschen mit Migrationshintergrund und „Linke“.

 

Zudem möchte die Bezirksverordnetenversammlung umfassend aufgeklärt werden, welche Erwägungen zur Genehmigung der „Kundgebungen“ geführt haben und wie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde. In Abwägung der Rechtsgüter erscheint es zumindest wenig verhältnismäßig, dass nicht einmal eine Handvoll rechter Hetzer*innen öffentliche Plätze in unserem Bezirk beanspruchen und damit Einschränkungen nicht nur des Rechts auf freie Meinungsäerung r gleich hunderte Bewohner*innen von Friedrichshain-Kreuzberg einhergehen.

 

 

WiOEB 14.01.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg fordert das Bezirksamt auf, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres dafür einzusetzen, das Versammlungsrecht so durchzusetzen, dass Provokationen rechter Hetzer*innen klare Grenzen gesetzt werden und im Umgang mit Gegendemonstrationen Deeskalation Priorität genießt. Es soll der Erlass von Auflagen geprüft werden, um unmittelbare Gefahren für die öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit zu vermeiden. Auch die Verlegung an andere Orte soll bei Anmeldungen von Veranstaltungen dieser Art kritisch geprüft werden.

 

Es braucht ein wichtiges politisches Zeichen, dass rechte Hetze in unserem Berlin nicht willkommen ist! Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit dienten besagte Veranstaltungen lediglich zur Hetze gegen Menschen mit Migrationshintergrund und „Linke“.

 

Zudem möchte die Bezirksverordnetenversammlung umfassend aufgeklärt werden, welche Erwägungen zur Genehmigung der „Kundgebungen“ geführt haben. In Abwägung der Rechtsgüter erscheint es zumindest wenig verhältnismäßig, dass nicht einmal eine Handvoll rechter Hetzer*innen öffentliche Plätze in unserem Bezirk beanspruchen und damit Einschränkungen nicht nur des Rechts auf freie Meinungsäerung r gleich hunderte Bewohner*innen von Friedrichshain-Kreuzberg einhergehen.

 

BVV 29.01.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg fordert das Bezirksamt auf, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres dafür einzusetzen, das Versammlungsrecht so durchzusetzen, dass Provokationen rechter Hetzer*innen klare Grenzen gesetzt werden und im Umgang mit Gegendemonstrationen Deeskalation Priorität genießt. Es soll der Erlass von Auflagen geprüft werden, um unmittelbare Gefahren für die öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit zu vermeiden. Auch die Verlegung an andere Orte soll bei Anmeldungen von Veranstaltungen dieser Art kritisch geprüft werden.

 

Es braucht ein wichtiges politisches Zeichen, dass rechte Hetze in unserem Berlin nicht willkommen ist! Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit dienten besagte Veranstaltungen lediglich zur Hetze gegen Menschen mit Migrationshintergrund und „Linke.

 

Zudem möchte die Bezirksverordnetenversammlung umfassend aufgeklärt werden, welche Erwägungen zur Genehmigung der „Kundgebungen“ geführt haben. In Abwägung der Rechtsgüter erscheint es zumindest wenig verhältnismäßig, dass nicht einmal eine Handvoll rechter Hetzer*innen öffentliche Plätze in unserem Bezirk beanspruchen und damit Einschränkungen nicht nur des Rechts auf freie Meinungsäerung r gleich hunderte Bewohner*innen von Friedrichshain-Kreuzberg einhergehen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.03.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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