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Drucksache - DS/1457/V
Sehr geehrte Damen und Herren,
der nachfolgende Einwohner*innenantrag „Die BW soll den Bergmannkiez vom Durchgangsverkehr befreien, Autos entschleunigen, geschützte Radstreifen schaffen und die Parklets erhalten, bis neue Maßnahmen umgesetzt werden.“ wurde am 23.09.2019 bei der Bezirksverordnetenversammlung eingereicht. In Amtshilfe hat das Bezirksamt die Einhaltung der formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen festgestellt und die eingereichten 1.383 Unterstützungsunterschriften geprüft.
Mit 1.106 gültigen Unterstützungsunterschriften stelle ich die Zulässigkeit des Einwohner* innenantrages fest und lege ihn der Bezirksverordnetenversammlung vor (§ 44 Abs. 2 Satz 5 und 6 BezVG).
Kristine Jaath Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, im Wege der eigenen Zuständigkeit oder in Zusammenarbeit mit anderen Behörden,
Erläuterungen Der Begriff "Hauptstraße" wird hier stellvertretend verwendet für die Straßen Mehringdamm, Yorckstraße, Gneisenaustraße und Columbiadamm (Nordseite).
Der Einwohner*innenantrag fordert, (1) Durchgangsverkehr (außer für ÖPNV, Rettungsdienste und Müllabfuhr u. A) beispielsweise durch gegenläufige Einbahnstraßen, modale Filter oder Diagonalsperren in allen Straßen des Bergmannkiezes (außer Hauptstraßen, aber inklusive Lilienthaistraße) zu verhindern; (2) den gesamten Bergmannkiez zu einem verkehrsberuhigten Bereich zu machen, auf durchgehend Tempo 30 auf den Hauptstraßen beim Senat zu drängen und durch Blitzer für die Durchsetzung der jeweiligen Tempolimits zu sorgen; (3) geschützte Radwege im Straßenland auf den Hauptstraßen anzulegen. Dabei ist die problemlose Passierbarkeit für Busse und Rettungsdienste (zum Beispiel geschützter Radweg als "Safety Lane") zu wahren. Diese Maßnahme soll zunächst, wo möglich, durch Tausch von Park- und Fahrspur, anschließend durch bauliche Trennung (inklusive des niederländischen Kreuzungsdesigns und mit Hinwirkung auf getrennte Ampelphasen mit Vorzug für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen) erfolgen; (4) den Vollzug des Antrags zum Abbau der Park lets so lange auszusetzen, bis sich die BVV basierend auf den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren auf einen gemeinsamen Beschluss über die zukünftige Nutzung der Fahrbahn mit ihren Seitenräumen geeinigt hat und bis zur baulichen Umsetzung dieses Beschlusses.
Begründung Die Erreichung der Pariser Klimaziele, die Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes, die Verhinderung von Todesfällen im Straßenverkehr und die laut WHO notwendige Reduzierung von Lärm- und Luftschadstoffbelastung sind nur mit einem schnellen Umsteuern in der Verkehrspolitik möglich. Beispiele aus anderen deutschen Städten und den Niederlanden verdeutlichen die großen kurzfristigen Potenziale im Fuß- und Radverkehr.
Mehr Verkehrsberuhigung und mehr Möglichkeiten zum nichtkommerziellen Aufenthalt wurden schon vor über 10 Jahren in der BW diskutiert und in allen jüngeren Beteiligungsformaten seit 2013 auch von Seiten der Bürger*innen eingefordert. Um das Vertrauen der Menschen in die Demokratie zu erhalten, darf die Bergmannstraße jetzt nicht wieder zurückgebaut werden.
Die Verkehrsplanung sollte Kieze als Ganzes betrachten, um Verkehrsverlagerungen in Nebenstraßen zu vermeiden.
Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches und von Tempo 30 sind notwendig wegen der hohen Wohnungs-, Fuß- und Radverkehrsdichte und wegen des hohen Querungsbedarfs. Unsichere Angebote für den Radverkehr führen zu Konflikten zwischen Rad- und Fußverkehr. Durch sichere Radverkehrsanlagen werden diese entschärft. Für schnelle Radfahrer*innen bieten geschützte Radwege auf den anliegenden Hauptstraßen eine attraktive Alternative und entlasten damit den Kiez.
Als Vertrauenspersonen wurden benannt:
UVKI 24.10.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, im Wege der eigenen Zuständigkeit oder in Zusammenarbeit mit anderen Behörden,
BVV 30.10.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, im Wege der eigenen Zuständigkeit oder in Zusammenarbeit mit anderen Behörden,
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 01.10.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT (federführend)
PHI 12.11.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 09.12.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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