Drucksache - DS/1448/V
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Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
2018 = ca. 800 Anträge
2019 = bisher ca. 700 Anträge
2018: - genehmigt ca. 700 Anträge, - vollumfänglich abgelehnt 8. - Die Regel ist eher eine Teilreduzierung der beantragten Flächen aufgrund der Prüfkriterien des Sondernutzungskonzepts.
2019: - bisher genehmigt ca. 400 Anträge, -vollumfänglich abgelehnt 2. - Die Regel ist eher eine Teilreduzierung der beantragten Flächen aufgrund der Prüfkriterien des Sondernutzungskonzepts.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer (von Antragseingang bis Bescheidung) ist insbesondere abhängig von der Saison und den verfügbaren Personalressourcen.
Unterschieden werden muss unbedingt auch zwischen Anträgen für Betriebe, bei denen bereits Prüfberichte des Außendienstes auf der Grundlage des Sondernutzungskonzepts vorliegen und solchen, die erst noch vor Ort geprüft werden müssen, wie Erstanträge und Anträge mit Flächenveränderungswünschen.
Im günstigsten Fall kann aktuell mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 bis 4 Wochen gerechnet werden.
Aufgrund des durch Änderung von Rechtsvorschriften bedingten Wechsels der Straßenverkehrsbehörde vom Ordnungsamt in das SGA ab 1.5 2018, gab es zudem erheblich längere Bearbeitungszeiten (ca. bis zu 10 Monate). Der Außendienst des Ordnungsamts war nicht mehr für die Vorortprüfungen zuständig und eine personelle Ersatzlösung seitens des SGA konnte erst Anfang 2019 gefunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
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