Drucksache - DS/1448/V  

 
 
Betreff: Sondernutzung des Straßenlandes durch Gastronomie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Lupper, Hannah SophieLupper, Hannah Sophie
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
25.09.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wie viele Anträge auf Sondernutzung des Straßenlandes zum Zwecke der Nutzung für gastronomische Betriebe wurden in den Jahren 2018 und 2019 gestellt?
     
  2. Wie viele Anträge davon wurden genehmigt bzw. abgelehnt?
     
  3. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines solchen Antrages?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie viele Anträge auf Sondernutzung des Straßenlandes zum Zwecke der Nutzung fürgastronomische Betriebe wurden in den Jahren 2018 und 2019 gestellt?

 

2018  =  ca. 800 Anträge

 

2019 = bisher ca. 700 Anträge

 

  1. Wie viele Anträge davon wurden genehmigt bzw. abgelehnt?

 

2018: 

- genehmigt  ca.  700 Anträge,

- vollumfänglich abgelehnt 8.

- Die Regel ist eher eine Teilreduzierung der beantragten Flächen aufgrund der Prüfkriterien des Sondernutzungskonzepts.

 

2019: 

- bisher genehmigt  ca.  400 Anträge,

-vollumfänglich abgelehnt 2.

- Die Regel ist eher eine Teilreduzierung der beantragten Flächen aufgrund der Prüfkriterien des Sondernutzungskonzepts.

 

  1. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines solchen Antrages?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer (von Antragseingang bis Bescheidung) ist insbesondere abhängig von der Saison und den verfügbaren Personalressourcen.

 

Unterschieden werden muss unbedingt auch zwischen Anträgen für Betriebe, bei denen bereits Prüfberichte des Außendienstes auf der Grundlage des Sondernutzungskonzepts vorliegen und solchen, die erst noch vor Ort geprüft werden müssen, wie Erstanträge und Anträge mit Flächenveränderungswünschen.

 

Im günstigsten Fall kann aktuell mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 bis 4 Wochen gerechnet werden.

 

Aufgrund des durch Änderung von Rechtsvorschriften bedingten Wechsels der Straßenverkehrsbehörde vom Ordnungsamt in das SGA ab 1.5 2018, gab es zudem erheblich längere Bearbeitungszeiten (ca. bis zu 10 Monate).

Der Außendienst des Ordnungsamts war nicht mehr für die Vorortprüfungen zuständig und eine personelle Ersatzlösung seitens des SGA konnte erst Anfang 2019 gefunden werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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