Drucksache - DS/1439/V  

 
 
Betreff: Gebäudekomplex Reichenberger Str. 86/Glogauer Str. 9
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
25.09.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum wurden im Neubau Reichenberger Str. 86a zahlreiche Ferienwohnungen genehmigt, obwohl das Objekt im Milieuschutzgebiet liegt und den Mieter*innen per Aushang mitgeteilt wurde, dass dort Mietwohnungen entstehen?
     
  2. Stimmt es, dass das Bezirksamt den Bau von Ferienwohnungen im Milieuschutz genehmigt hat, nachdem der Bauherr zugesagt hat, eine sogenannte Grüne Fassade einzubauen?
     
  3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass auch die nachträglich ausgebauten Penthousewohnungen (Glogauer Str. 9 und Reichenberger Str. 86) als Ferienwohnungen vermietet werden?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Warum wurden im Neubau Reichenberger Str. 86a zahlreiche Ferienwohnungen genehmigt, obwohl das Objekt im Milieuschutzgebiet (§ 172 BauGB Abs. 1 Nr. 2) liegt und den Mieter*innen per Aushang mitgeteilt wurde, dass dort Mietwohnungen entstehen?

 

Im Erhaltungsrecht gem. § 172 BauGB Abs. 1 Nr. 2 unterliegen nur Änderungen, Nutzungsänderungen und der Rückbau baulicher Anlagen einem Genehmigungsvorbehalt, nicht aber der Neubau. Insoweit waren  Belange der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung  im Baugenehmigungsverfahren nicht berührt.

Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück zudem im gemischten Gebiet gemäß Baunutzungsplan (§ 30 BauGB und § 7 Nr. 9 BO 1958). Hier sind Ferienwohnungen allgemein zulässig.

 

  1. Stimmt es, dass das Bezirksamt den Bau von Ferienwohnungen im Milieuschutz genehmigt hat, nachdem der Bauherr zugesagt hat, eine sogenannte Grüne Fassade einzubauen?

 

Siehe Frage 1. Aus erhaltungsrechtlicher Sicht konnte keine Bedingung an die Zustimmung im Baugenehmigungsverfahren geknüpft werden, da die Errichtung der baulichen Anlagen nicht dem Genehmigungsvorbehalt unterliegt.

Die begrünte Fassade ist aus ökologischen Gründen zur Verbesserung der Grundstücksverhältnisse errichtet worden, aufgrund der hohen baulichen Dichte des Eckgrundstücks.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass auch die nachträglich ausgebauten Penthousewohnungen (Glogauer Str. 9 und Reichenberger Str. 86) als Ferienwohnungen vermietet werden?

 

Der Nutzungsänderung wurde zugestimmt, da es sich auch davor um gewerblich gewidmete Einheiten handelte. Die Nutzungsänderung gewerblich gewidmeter Einheiten ist grundsätzlich erhaltungsrechtlich zu genehmigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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