Drucksache - DS/1432/V  

 
 
Betreff: Topf Secret – Geheimakte Hygieneberichte?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Striebel, PascalStriebel, Pascal
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
25.09.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu Hygienekontrollen, die über das Portal „Topf Secret“ eingereicht werden, derzeit nicht bearbeitet?
     
  2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung diese Anträge für zulässig hält?
     
  3. Zu wie vielen und welchen Lebensmittelbetrieben im Bezirk liegen Beanstandungen vor (bitte im Einzelnen auflisten und die beiden letzten Kontrollberichte beifügen?)

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfragen beantworte ich wie folgt:

 

  1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu Hygienekontrollen, die über das Portal „Topf Secret“ eingereicht werden, derzeit nicht bearbeitet?

 

Es haben uns bisher knapp über 400 Anträge per Email über die Plattform „Topf Secret“/“Frag den Staat“ erreicht. Alle diese Antragsteller*innen erhielten/erhalten eine Eingangsbestätigung per Email, dass ihr Antrag bearbeitet wird und jede weitere Kommunikation auf dem Postweg stattfindet. Außerdem wurden/werden die Antragsteller*innen bereits darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungszeit ihres Antrages sich aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen verlängert und dass es möglich ist, dass die gesetzlich vorgegebene Frist überschritten wird.

 

Da eine Bestätigung der Identität der Antragsteller*innen zwingend notwendig ist, da der betroffene Betrieb Anspruch auf die Herausgabe der (korrekten) Daten der Antragsteller*innen hat und aus anderen Bezirken ein „Identitätsdiebstahl“ in diesem Zusammenhang bekannt geworden ist, werden alle Antragsteller*innen, die einen vollständigen Antrag bei uns gestellt haben, dann per Brief von uns angeschrieben und mittels beigelegtem Fragebogen um Bestätigung ihrer Identität, des Antrags und um Zustimmung der Weitergabe ihrer Daten gebeten.

Ein derartiges Anschreiben erhielten von uns bisher 129 Antragsteller*innen (chronologisch, nach Antragseingang); 7 sind postalisch nicht zu erreichen. Von den 129 angeschriebenen Antragsteller*innen haben sich insgesamt 13 zurück gemeldet, so dass von diesen 13 alle erforderlichen Daten und Bestätigungen vorliegen. Da aber z.T. einzelne Personen mehrere Anträge gestellt haben, entsprechen diese 13 Antragsteller*innen nicht 13 Anträgen (sondern ca. 25).

 

Für diese Anträge wird dann im nächsten Schritt die Anhörung (Frist 14 Tage) der betroffenen Betriebe versendet; dies ist bisher noch nicht passiert, da derzeit noch eine abschließende Klärung mit dem Rechtsamt bzgl. Form und Inhalt der Bescheide/Anhörungen etc. aussteht. Sobald diese Fragen abschließend geklärt werden konnten, werden die Anhörungen an die Betriebe versendet und danach die Bescheide für die Antragsteller*innen und die Betriebe verfasst. In dem Bescheid für die/den Antragsteller*in soll diesem darin ein Termin mitgeteilt werden, an welchem er hier im Amt Einsicht in die von ihm angefragten Daten nehmen kann.

 

55 Anträge sind bisher unvollständig hier eingegangen, so dass diese nicht bearbeitet werden.

 

Die ersten Anträge dieser Art erreichten uns Mitte Januar 2019, aber es ging das ganze Jahr bisher kontinuierlich weiter (die letzten Anträge sind vom 16.09.2019). Die Masse an Anträgen und die aufwändige Bearbeitung dieser stellen ein enorm hohes Arbeitsaufkommen dar, was neben der täglichen Arbeit geleistet werden muss. Weiterhin bestand seit Beginn dieser „Antragsflut“ eine relativ lange Zeit eine unklare rechtliche Einordnung, da eine Einschätzung der Rechtsämter, ob es sich bei den Anträgen um Rechtsmissbrauch handelt, abgewartet werden sollte.

 

Die Beantwortung der VIG-Anfragen wurde seitens unseres VetLeb unter den geschilderten Voraussetzungen längst begonnen und wird weiter fortgeführt.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung diese Anträge für zulässig hält?

 

Dass die Senatsverwaltung die Anträge für zulässig hält, ist durchaus bekannt. Beim Umgang mit den Anträgen in der Verwaltungspraxis wird auch von der Zulässigkeit ausgegangen. Gleichwohl haben die zu 1. genannten Detailklärungen zu jedem einzelnen Antrag zu erfolgen.

 

  1. Zu wie vielen und welchen Lebensmittelbetrieben im Bezirk liegen Beanstandungen vor (bitte im Einzelnen auflisten und die beiden letzten Kontrollberichte beifügen?)

 

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg existieren weit über 5.000 relevante Betriebe. Beanstandungen können marginal sein (z.B. gesprungene Fliesen, fehlende Mülleimerabdeckungen) oder auch schwerwiegender. Nahezu jede Kontrolle führt zur Feststellung mindestens marginaler Mängel. Dass etwa Betriebsschließungen erforderlich werden, geschieht äußerst selten. Konkretere Aussagen sind im Rahmen einer solchen BVV-Anfrage nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

 

 
 

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