Drucksache - DS/1424/V  

 
 
Betreff: EA074 - Umweltproblematik
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenantragEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
25.09.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:
 

1. Frage
Ist es richtig, dass das BA nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist nunmehr zur Durchführung der BVV-Beschlüsse mangels eines begründeten Widerspruchs - verpflichtet ist, insbesondere auch nach der Vereinbarung des Bezirksamtes des „Friedrichshain-Kreuzberger Weges“?
 

2. Frage
Ist es richtig, dass das BA hinsichtlich der Bauvorhaben der WBM in dem Gebiet zwischen Karl- Marx-Allee Nord und Frankfurter Allee Nord, trotz anders lautender wissenschaftlich fundierter Kenntnisse welche sowohl in den Umweltatlas als auch in das „soziale Infrastrukturkonzeptes (SIKO) für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eingeflossen sind
davon ausgeht, dass die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisses gewahrt, d.h. keine gesundheitlichen Auswirkungen durch Lärm, Hitze oder Luftverschmutzung infolge der Nachverdichtung zu erwarten sind?


3. Frage
Ist es richtig, dass das BA den präventiven Schutz der Gesundheit und des Wohlergehen tausender Einwohnerinnen von den Kosten einer Umweltprüfung abhängig macht,
d.h. dass die finanziellen Interessen des BA vor den gesundheitlichen Interesse der Bevölkerung stehen?

 

 

Erläuterung/Hinweis:

Nach § 36 Abs. 2 lit. e Bezirksverwaltungsgesetz obliegt dem Bezirksamt die Durchführung (§§ 12 und 13) oder nach § 36 Abs. 2 lit. d Bezirksverwaltungsgesetz die Beanstandung (§ 18) der Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung. Die BVV hat mit ihren Beschlüssen vom 28.11.2018 (DS/0988/V) und vom 05.06.2019 (DS/1193/V) jeweils das BA beauftragt, eine Umweltprüfung durchzuführen. Mit den mehrheitlich gefassten Beschlüssen hat die BVV zum Ausdruck gebracht, dass es die Sorge der EinwohnerInnen teilt, dass durch die Nachverdichtungsvorhaben der WBM erhebliche Umweltauswirkungen - mit entsprechenden Folgewirkungen für die Gesundheit der EinwohnerInnen ausgehen.
Dies insbesondere, da es sich bei dem Baugebiet um eines mit der höchsten Bevölkerungsdichte, dem höchsten Versiegelungs- und Bebauungsgrad, einer bestehenden gesundheitlichen Mehrfachbelastung und erheblichen Infrastrukturdefiziten, wie z.B. eine akute Grünflächenunterversorgung handelt. Es ist nicht bekannt, ob das BA binnen einer Frist von zwei Wochen diesem BVV-Beschluss mit einer entsprechenden tragfähigen Begründung widersprochen hat.
Es gibt die Vereinbarung "Die von den Parteien Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und SPD nominierten Mitglieder des Bezirksamtes werden auch jenseits gesetzlicher Vorgaben mehrheitlich beschlossene Anträge der Bezirksverordnetenversammlung nicht als unverbindliche Anregungen begreifen, sondern für eine zeitnahe Umsetzung sorgen („Friedrichshain-Kreuzberger Weg“). Sollten dem im Einzelfall rechtliche oder weitere begründete Bedenken entgegenstehen, wird unmittelbar darüber berichtet. "
 

 

 

Beantwortung durch BezStR Herr Schmidt und BezStRin Frau Herrmann.

 

BezStR Herr Schmidt zu Frage 1: Es gibt keine solche Vereinbarung des Bezirksamtes. Es gibt eine Verabredung, der das Bezirksamt tragenden Parteien aus der das Zitat in der Erläuterung stand.

Der Satz ist so zu verstehen, dass das Bezirksamt sich über die gesetzlichen Vorhaben hinaus verpflichtet, Mehrheitsbeschlüsse der BVV umzusetzen. Solche Beschlüsse haben nach dem Gesetz nämlich in der Regel einen rein anregenden appellativen Charakter. Es ist also damit gemeint, dass die Verbindlichkeit solcher Beschlüsse über das gesetzlich Vorgegebene hinausgehen soll. Es ist nicht damit gemeint, dass das Bezirksamt auch Beschlüsse umsetzen muss oder soll, die jenseits gesetzlicher Vorgaben sind oder die vom Gesetz nicht gedeckt werden.

Sollte das Bezirksamt einen solchen Beschluss nicht umsetzen können, haben die Parteien, die das Bezirksamt tragen, sich verabredet, sich darüber möglichst bald zu informieren. Auch wenn das Bezirksamt um die mangelnde Eignung einer Umweltprüfung zur Verhinderung des von Anwohner/innen abgelehnten Bauvorhabens wusste, wurde dennoch versucht, dem Anliegen der Anwohner/innen gemäß der Intension des Beschlusses Rechnung zu tragen. In diesem Sinne fragte das Bezirksamt bei der zuständigen Senatsverwaltung an, ob das Bauvorhaben in das Verfahren Friedrichshain-West eingebunden werden könne.

Nachdem die Senatsverwaltung sich hier eindeutig positioniert hatte, hat das Bezirksamt die Umsetzung der Intension des Antrags nicht mehr gesehen und Anfragen dazu entsprechend beantwortet.

 

BezStR Herr Schmidt zu Frage 2: Die Frage impliziert, dass es wissenschaftliche Erkenntnisse gäbe, wonach in dem von der Frage umfassten Gebiet schon jetzt oder aber durch die geplante Nachverdichtung die gesunden Arbeits- und Lebensverhältnisse nicht gegeben sind oder nicht mehr gegeben werden. Diese Implikation ist unzutreffend.

Zwar weisen die genannten Quellen auf gewisse Defizite hin; dies setzt jedoch der Bebaubarkeit nach § 34 Baugesetzbuch kein Hindernis entgegen. Und aus diesem Baugesetzbuch stammt auch diese Formulierung „gesunde Arbeits- und Lebensverhältnisse“ oder „Wohnverhältnisse“:

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sieht das Erfordernis gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu wahren, wie gesagt, § 34 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch, der grundsätzlichen Bebaubarkeit von Grundstücken im Innenbereich eine äerste Grenze. Ein städtebaulicher Missstand, der die Bebaubarkeit begrenzen würde, ist nicht schon dann gegeben, wenn eine vorhandene städtebauliche Nutzungsstruktur nicht den Kriterien des Umweltatlas genügt. Durch die geplante Nachverdichtung wird kein städtebaulicher Missstand in diesem Sinne geschaffen.

 

BezStR Herr Schmidt zu Frage 3: Nein, durch die geplante Nachverdichtung wird kein städtebaulicher Missstand geschaffen. Das gesetzlich definierte Erfordernis, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu wahren, wird erfüllt. Es bedarf dazu keiner zusätzlichen Umweltprüfung und der Vorhabenträger kann weder zu einer solchen verpflichtet werden, noch hätte eine Umweltverträglichkeitsprüfung eine Auswirkung auf das bestehende Baurecht.

 

So, jetzt müssen Sie noch mal die Fragen bitte einzeln vorlesen. Die Zusatzfragen.

 

Frau Sommer-Wetter: Vielleicht am besten einzeln, dass Herr Schmidt auch die Möglichkeit hat, sie entsprechend zu beantworten.

 

Frau Fielitz: Herr Schmidt, Sie haben mündlich und schriftlich behauptet, dass der Staatssekretär Scheel auf unsere Einwohneranfrage vom 17. November 2018 geantwortet hat, Sie möchten die Punkte im Einzelnen nicht noch einmal wiederholen. Wie kann es aber sein, dass, bevor wir unsere Anwohneranfrage stellten, bereits vier Monate zuvor ohne Kenntnis unserer konkreten Probleme und Sorgen eine Antwort parat hatte?

Unsere Frage: Nehmen Sie solche Probleme und Sorgen der Bürger nicht ernst?

 

BezStR Herr Schmidt zu Nachfrage 1: Ist das jetzt die 5. Frage oder gehört die noch dazu? Nee, nee, das gehört noch zur 4. dazu. Okay.

Also ich kann auch direkt antworten.

Also ich muss Ihnen sagen, die genauen Abläufe, wer jetzt …, wann jetzt Herr Scheel wann was geschrieben hat, kann ich Ihnen jetzt nicht noch mal darstellen. Das können wir gerne noch mal herausholen, aber das wissen Sie ja besser. Ich würde mich jetzt auch - ich weiß nicht. Ich würde mich nicht soweit herauslehnen, über die Motive von Herrn Scheel zu urteilen an der Stelle.

Ich habe Ihnen in den bisherigen Antworten, da kommen ja noch mehr, weitere mündliche Anfragen zu dem Themenbereich - glaube ich - klar und deutlich gemacht, dass es hier nicht einen Ermessensspielraum gibt, sondern dass hier das Bezirksamt sozusagen nach Recht und Gesetz handelt und dass der einzige Weg, das habe ich schon angedeutet, hier darin bestanden hätte, dass man diesen Bereich in das Verfahren Friedrichshain-West eingliedert. Das wurde mir aus ehrlich gesagt auch nachvollziehbaren Gründen abgelehnt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Wir hatten darüber aber auch ein Gespräch schon sehr frühzeitig, als glaube ich Sie …, noch gar nicht der Einwohnerantrag da war. Dann hätte man da was machen können.

Ich glaube aber, dass wir in den Fragen, die jetzt hier schon gestellt wurden und auch wenn ich es gesamt mal so betrachte: Sie zielen ja darauf ab, auf die Fragen, ob wir im Grunde die soziale Infrastruktur der Bürger, die schon da sind, die schon defizitär ist, ob wir die versuchen sozusagen zu gewährleisten. Und es ist ganz klar: Wir sind eine wachsende Stadt und es wurde ja 10 Jahre mindestens versäumt, hier diese Infrastruktur sozusagen bereitzustellen. Die Gründe dafür brauchen wir jetzt nicht so auseinanderlegen, glaube ich. Jetzt geht es los, dass wir auf einmal Mittel haben zum Beispiel, um Grünflächen anzukaufen für Grün, dass wir Mittel haben, um Schulen zu bauen, um Kitas zu bauen und anderes. Also da gibt es auch verschiedene Prioritäten, gerade beim Schulausschuss vom Senat und dass an allen Ecken und Enden jetzt schon was passiert.

Und gerade, wenn man jetzt auch dieses Gebiet dort fast, was sich …, ist ja eine Frage immer, welche Infrastruktur hat welche Reichweite, dann muss man sagen, dadurch, dass zwar schon der Volkspark Friedrichshain dort ist, direkt in der Nähe, wird dann vielleicht an der Stelle eine andere Priorität gelegt als vielleicht im Boxhagener Kiez zum Beispiel, wo es sowas nicht gibt beim Thema Grünraumversorgung.

Eine andere Frage ist zum Beispiel das mit den Sportflächen. Nicht unweit von diesem Standort geht es eben gerade darum, dass man auf der engen Fläche, die da ist, dass man dann versucht, schulische Freiraumräume, Grünflächen und Sport zu verknüpfen und auch Doppelnutzungen dann quasi zu ermöglichen, weil, wir können ja die Sportflächen zum Beispiel nicht einfach in die Höhe bauen irgendwo, wobei man auch sagen muss, da muss man auch innovative Wege gehen. Das ist manchmal nicht einfach, da wird gerungen drum, dass zum Beispiel auf Schulen, auf dem Dach dann ein Sportplatz sein kann oder ein Schulhof, damit eben insgesamt mehr Fläche da ist.

Andere Sachen sind zum Beispiel, dass über B-Pläne, das habe ich schon angedeutet, dass wir dann …, dass es möglich …, ich werde heute an der Stelle allerdings nichts verkünden, was da genau in der Pipeline ist, das obliegt dann hier der BVV, das zur Kenntnis zu nehmen, wenn es eingebracht wird ins Bezirksamt, aber es gibt eben Prozesse, wo wir darüber nachdenken, Bebauungspläne aufzustellen bei Brachen, um dann dort Infrastruktur zu schaffen und das ist ein ganz schöner Aufwand, das kann ich Ihnen sagen.

Also ich finde einfach, an dem Fall sich festzumachen und zu sagen, wir nehmen hier die Bedürfnisse der Bürger im Allgemeinen nicht ernst, da würde ich bitten darum, nachdem, was ich jetzt gesagt habe, das noch mal sagen wir mal zu hinterfragen, wenn Sie es so gemeint hätten. An diesem Fall zeigt sich eben auch, dass die Gesetzeslage schwierig ist und auf der anderen Seite, das kommt natürlich noch hinzu, sind zwei Themen, Sie haben Luft thematisiert, Lärm thematisiert. Da muss man sagen, das liegt an der Landsberger Allee.

Die Landsberger Allee ist eine Herzschlagader des Automobilverkehrs und ich würde mich dann freuen und ich empfehle auch nur dringend, dass Sie gemeinsam mit uns dafür streiten, dass auch an diesen Hauptverkehrsschlagadern der Verkehr letztlich abnimmt. Das hat mit der Reduktion des Automobilverkehrs in ganz Berlin zu tun und dass wir nachhaltige Verkehrsformen finden. Darüber muss man wirklich reden.

Wir haben zum Beispiel in Friedrichshain-West die Situation, wir können teilweise einfach gar nicht mehr … Wenn wir jetzt B-Pläne aufstellen würden, dann können wir ohne den Autoverkehr zu reduzieren, eigentlich gar nicht mehr viel machen. Deshalb haben wir dort auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, wo es darum geht, dass die gesamte Mobilitätsstruktur auch geändert wird.

Das ist ebenso ein weiterer Aspekt, den man hier mal anmerken kann. Ich belasse es erst einmal dabei, wir haben ja noch viele andere Fragen.

 

Frau Fielitz: Ja, Herr Schmidt, gerade das haben wir von Ihnen erwartet als Antwort und nicht mit einem Brief, der vier Monate alt ist und der gar nicht …

 

Frau Sommer-Wetter: Frau Fielitz, ich würde Sie bitten, noch eine Frage zu stellen.

 

Frau Fielitz: Ja, mache ich. Ist der WBM Friedrichshain bewusst, dass bei ihrem Verdichtungsbauvorhaben auf dem Hof der Landsberger Allee 62 - 72 nicht nur 10 niedliche Bäumchen lt. Grundrisseintrag, der sowieso zu klein ist, sondern ca. 23 große kühlende Sauerstoffspende mit dichtem Laubwerk geopfert werden müssen und was sagt Frau Clara Herrmann mit ihren Umweltschutzforderungen dazu? Denn Flächen, der Fundamentaushub, Kranaufstellung mit Schwenkbereich und Container für sanitäre Einrichtungen, Büros usw. brauchen erheblichen Platz, der zu bebauenden Hof wird völlig damit belegt. Es gibt da keine freien Flächen. Die Bäume müssen gefällt werden, das geht gar nicht ohne dem. Und deshalb: Wir hlen uns da so ein bisschen … na ja, …

 

Frau Sommer-Wetter: Frau Fielitz, entschuldigen Sie bitte, dass ich Sie unterbreche. Wir haben heute noch ein paar mehr Fragen und ich denke, die anderen sollen auch die Chance haben, hier noch dranzukommen. Herr Schmidt, bitte.

 

BezStR Herr Schmidt zu Nachfrage 2: Ja, wenn es recht ist, würde ich die Frage gleich an Clara Herrmann weitergeben.

 

Frau C. Herrmann zu Nachfrage 2: Sie sprechen ein zentrales Thema an, was heute auch noch andere Leute bewegt, nämlich das Thema Bauen / Nachverdichtung und das Thema Umweltverträglichkeit und die notwendige oder die entsprechende …, der entsprechende Eingriff in die Natur, der für Baumaßnahmen notwendig ist.

In Ihrem Fall ist das so, dass wir hier uns baurechtlich in § 34 bewegen. Dazu hat Herr Schmidt schon einiges ausgeführt, was das baurechtlich bedeutet. Ich kann Ihnen als Umweltstadträtin nur sagen: Selbstverständlich teile ich Ihre Ansicht, dass jeder Baum eine natürliche Klima- und Filteranlage ist und Sie alle wissen gerade, was auf der Welt passiert. Wir befinden uns längst im Klimanotstand und natürlich gehört unsere grüne Infrastruktur, gerade als dichtbesiedelster Innenstadtbezirk, zentral zu dem Thema, wie können wir in 10, in 20 Jahren noch hier wohnen unter dem Aspekt des Klimawandels und der Folgen, ansteigendes Klima.

Deshalb ist es natürlich so, dass ich das als Umweltstadträtin immer kritisch begleite und das auch kritisch begleiten muss und das auch tue. Allerdings ist das eben ein Aspekt, der im Interesse des Gemeinwohls berücksichtigt werden muss. Andere Interessen sind beispielsweise das Thema Mieten, steigende Mieten, Mietenproteste, die wir auf der Straße haben und so gibt es eben unterschiedlichste Interesse und die müssen gegeneinander abgewogen werden und Natur und Umwelt ist da eben einer.

Und da ist es leider rechtlich so, das habe ich heute auch ausgeführt bei einem Vorort-Termin in der Ratiborstraße, an der berühmten Ulme, die Sie vielleicht alle kennen, dass es die Baumschutzverordnung hier uns sehr wenig Handhabung gibt und das, wenn Baurecht besteht - und das ist in dem Fall so -, wir vom Umwelt- und Naturschutzamt noch die Möglichkeiten haben zu schauen, wie wir möglichst viele Bäume retten, aber nicht die Frage, können wir da grundsätzlich einen Bau verhindern.

Wir können also Baukörper gucken, ob man die noch mal anders ausrichtet, dass man Bäume erhält. Wir versuchen auch beispielsweise, immer ganz, ganz viele Bäume zu erhalten und auch gerade, wenn es dann eigene Straßenbäume sind, dass die nicht gefällt werden müssen für irgendwelche Kranarbeiten, was Sie jetzt angesprochen haben. Dem stellen wir einen Riegel vor, aber grundsätzlich bricht da Baurecht das Baumthema und deshalb ist das auch bei Ihnen in dem Fall so, dass dann Genehmigungen, Fallgenehmigungen, Fällgenehmigungen erteilt werden müssen.

Und wenn wir jetzt über dasselbe Arial sprechen, da bin ich mir gerade nicht ganz sicher, weil mein Umweltamt mir Zahlen zugeliefert hat und das läuft da aber unter einem anderen Namen, da können wir gerne gleich noch mal drüber sprechen, ob wir über dasselbe Grundstück sprechen, weil in Friedrichshain gerade sehr viel Bautätigkeiten passieren. Wenn wir aber über dasselbe Grundstück sprechen, wovon ich jetzt erst einmal ausgehe, dann sind bei dieser Baumaßnahme 13 geschützte Bäume betroffen, 7 Pappeln, 2 Bergahorn, 2 Purpuräpfel, 1 Sommerlinde, 1 Silberahorn und Ausgleich ist nach dem Naturschutzrecht vorgesehen sowohl Ersatzpflanzungen als auch Ausgleichszahlungen.

 

 
 

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