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Drucksache - DS/1416/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Auf dem Gehweg Hornstraße Ecke Großbeerenstraße neben dem Restaurant Lentz wird eine Umlaufsperre eingebaut.
Begründung:
Der Gleisdreieckpark erfreut sich einer immer größeren Beliebtheit. Zahlreiche Fahrradfahrer (und neuerdings auch E-Rollerfahrer) die von der Yorckstraße kommen, biegen in die Hornstraße ein, um durch diese Abkürzung schneller zum Gleisdreieckpark zu gelangen.
Für diese Abkürzung müssen sie allerdings einen schmalen Gehweg in der Hornstraße benutzen, der sehr stark von Fußgänger frequentiert wird, bevor sie auf den Fahrweg der Hornstraße gelangen. So gut wie keiner der Fahrradfahrer und E-Rollerfahrer steigt vom Gefährt ab, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist und es sowohl für die Fahrradfahrer/E-Rollerfahrer als auch für die Fußgänger (z.B. mit Kinderwagen, Roller etc.) sicherer wäre.
Da die Bequemlichkeit oftmals stärker ist als der Wille dem Gesetz bzw. dem gesunden Menschenverstand zu folgen, ist es erforderlich an dieser Stelle eine Umlaufsperre einzubauen. Dadurch müssen die Fahrradfahrer/E-Rollerfahrer absteigen. Die Umlaufsperren sind derart zu verlegen, dass besondere Fußgängergruppen (z.B. mit Roller und Kinderwagen) auch weiterhin bequem diesen Teil der Hornstraße benutzen können.
BVV 25.09.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 24.10.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 30.10.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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