Drucksache - DS/1415/V  

 
 
Betreff: Einzelfallprüfung in der Jugendhilfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDstellv. Vorsteherin
Verfasser:Schmidt, SibylleSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.09.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Einzelfallprüfung in der Jugendhilfe  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Eine Einzelfallprüfung in der Jugendhilfe wird durch den Jugendhilfeausschuss vorgenommen für alle Fälle isolierten Sorgerechtes seit 2008.

 

 

Begründung:

 

Seit der Änderung des § 1666 im Juli 2008 kann das Jugendamt zugreifen ohne zuvor gerichtlich eine Vernachlässigung elterlicher Pflichten feststellen zu lassen. Was als schneller Zugriff im Gefahrenfall gedacht war, hat sich als rechtliche Basis einer 40 Mrd. € Industrie entwickelt. Die Dimension ist so ungeheuerlich, dass quasi keine Fehler mehr vorstellbar sind. Jugendämter unterliegen keiner Fachaufsicht. 60.000 € Entscheidungen obliegen einzelnen Mitarbeitern, die beruflich zwischen Freien Trägern und Jugendämtern wechseln sowie 30-minütigen Verhandlungen vor Familiengerichten. Es werden opulente Jubiläen von Freien Trägern mit Gästen aus der Verwaltung gefeiert. Jeder Bezirk hat einen privatwirtschaftlichen Hauptträger, dem millionenschwere Aufträge zukommen, bzw. seinen verschachtelten Subunternehmern. Es ist dringend geboten, Licht und Kontrolle in dieses Netz von Kooperationspartnern zu bringen.

 

Das einzige Kontrollgremium ist der Jugendhilfeausschuss, der überwiegend mit  Zuwendungsempfängern besetzt ist. Im Netz und in den Medien häufen sich Berichte von Fehlentscheidungen, sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und sklavenartiger Ausbeutung bzw. schwarzer Pädagogik im Ausland untergebrachter Kinder und Jugendlicher. Als erste Maßnahme sollte der Jugendhilfeausschuss eine anonymisierte Einzelfallprüfung aller Fälle im Bezirk bearbeiten. Es muss geklärt werden, welche Kinder und Jugendlichen zu welchen Verwandten nach Hause können. Und zwar so schnell wie möglich. Kindesentzug ist eines der schlimmsten und nachhaltigsten Verbrechen. Danach steht die Einrichtung eines finanziellen Kontrollgremiums für detaillierte Ausgaben der Jugendhilfe an. Es ist einer der größte Posten im Bezirkshaushalt. Berliner Bürger erahnen vermutlich nicht einmal, dass sie statt Schulrenovierungen und Brückensanierungen mit ihren Steuergeldern in gigantischen Summen die Zerstörung von Familien und Freie Träger finanzieren.

 

 

BVV 25.09.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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