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Drucksache - DS/1352/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt soll gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ein geeignetes Konzept für ein Tiny-House-Modellprojekt entwicklen. Grundlage dieses Modellprojektes soll das Eckpunktepapier „Stadtweit einheitlicher Umgang mit sog. Obdachlosencamps“ (Anlage) sein, welches in der Senatsverwaltung gemeinsam mit den für Soziales zuständigen Stadträt*innen unter Beteiligung der Kolleg*innen, die für die bezirklichen Ordnungsämter zuständig sind, ausgearbeitet wurde.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird beauftragt, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine geeignete und klar definierte Fläche für die Aufstellung von sog. „Tiny Houses/Little Homes“ zu suchen.
Dem Papier der Senatsverwaltung folgend will Friedrichshain-Kreuzberg als erster Bezirk einen sog. „Safe Place“ einrichten. Eine geeignete Konzeption die Brandschutz, baurechtliche Vorgaben beachtet ist zu entwicklen.
Es sollen zwischen 10 und maximal 20 Tiny-Houses Platz finden. Dabei sind zusätzlich Sanitärcontainer, Küchencontainer, Gemeinschaftscontainer und Container für Mitarbeitende eines Trägers zu berücksichtigen.
Der BVV ist in der Oktobersitzung zu berichten.
Begründung: Im Bezirk nehmen sog. Zeltcamps etc. zu. Räumungen, wie bisher in Berlin praktiziert sind jedoch keine nachhaltige Lösung, weil es sich letztendlich nur um Vertreibungen handelt.
Die hygienischen und gesundheitlichen Situationen der Menschen sind schlecht. Berlin hat in dieser WP das Housing-First-Konzept eingeführt und baut es weiter aus. Da der Bedarf noch deutlich höher ist als das Angebot, muss es noch ein ergänzendes Angebot zwischen Straße und Wohnung geben. Tiny-Houses können diese Zwischenlösung sein. Dies gilt es modellhaft zu testen. Wir wollen aber keine reine Ansiedlung von Tiny-Houses sondern auch eine begleitende Infrastruktur aufbauen. Es braucht eine medizinische, psychotherapeutische, soziale und rechtliche Betreuung der Menschen.
Primär muss es darum gehen, Menschen temporär geschützte Räume zu bieten, um Zeit zu gewinnen, sie in Hilfsangebote des Regelsystems zu vermitteln, bzw. gemeinsam mit den Betroffenen adäquate Lösungen zu entwickeln.
Die aktuelle Diskussion um Räumungen ist nicht die erste und wird mit Sicherheit nicht die letzte sein. In beiden Ortsteilen haben wir in den vergangenen fünf Jahren erlebt, dass eine Räumung das Problem weder für den Bezirk, noch für die obdachlosen Menschen lösen kann. Nur wenn vernünftige Alternativen entwickelt und aufgebaut werden, bzw, wir in der Lage sind, Orte anzubieten, wohin die Menschen mit ihren letzten Hab und Gut ausweichen können und von dort sich echte Perspektiven entwickeln lassen, werden wir das Problem dieser Ansiedlungen lösen können!
BVV 05.06.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt soll gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ein geeignetes Konzept für ein Tiny-House-Modellprojekt entwicklen. Grundlage dieses Modellprojektes soll das Eckpunktepapier „Stadtweit einheitlicher Umgang mit sog. Obdachlosencamps“ (Anlage) sein, welches in der Senatsverwaltung gemeinsam mit den für Soziales zuständigen Stadträt*innen unter Beteiligung der Kolleg*innen, die für die bezirklichen Ordnungsämter zuständig sind, ausgearbeitet wurde.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird beauftragt, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine geeignete und klar definierte Fläche für die Aufstellung von sog. „Tiny Houses/Little Homes“ zu suchen.
Dem Papier der Senatsverwaltung folgend will Friedrichshain-Kreuzberg als erster Bezirk einen sog. „Safe Place“ einrichten. Eine geeignete Konzeption die Brandschutz, baurechtliche Vorgaben beachtet ist zu entwicklen.
Es sollen zwischen 10 und maximal 20 Tiny-Houses Platz finden. Dabei sind zusätzlich Sanitärcontainer, Küchencontainer, Gemeinschaftscontainer und Container für Mitarbeitende eines Trägers zu berücksichtigen.
Der BVV ist in der Oktobersitzung zu berichten.
BVV 25.11.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 09.12.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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