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Drucksache - DS/1334/V
Ich frage das Bezirksamt:
In einem Schreiben vom 17.12.2018 an den Künstler*innenverein L54, der in der alten Brauerei ehemals mit Ateliers und Ausstellungsflächen beheimatet war, heißt es: „Derzeit erfolgt mit den zuständigen Ämtern und Behörden - unter Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange - die Abstimmung von Baurecht sowie Nutzungskonzept.“ Wie sehen die konkreten Ergebnisse dieser „Abstimmung“ aus?
Abt. Bauen, Planen und Facility ManagementBezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1.Auch nach dem erneuten Verkauf der Grundstücks Landsberger Allee 54 (Flurstück 261), sowie einer Teilfläche des Grundstücks Landsberger Allee 50 (Flurstück 258) an die Patzenhofer GmbH & Co KG vor mehr als einem Jahr, stehen die Gebäude ehemaligen Patzenhofer und späteren Schultheißbrauerei in der Landsberger Allee 54 immer noch leer und verfallen. In einem Schreiben vom 17.12.2018 an den Künstler*innenverein L54, der in der alten Brauerei ehemals mit Ateliers und Ausstellungsflächen beheimatet war, heißt es: „Derzeit erfolgt mit den zuständigen Ämtern und Behörden - unter Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange - die Abstimmung von Baurecht sowie Nutzungskonzept.“ Wie sehen die konkreten Ergebnisse dieser „Abstimmung“ aus? Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren V-VE 2-1, das der vorherige Eigentümer beantragt hatte, wurde eingestellt (Amtsblatt Nr. 25 vom 22. Juni 2018, S. 3299). Die Abstimmungen zwischen dem Fachbereich Stadtplanung und dem neuen Eigentümer zum Nutzungskonzept sind noch nicht abgeschlossen. Der Eigentümer und Investor strebt an, sich an die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V-VE 2 von 1998 zu halten und möchte einen neuen Durchführungsvertrag abschließen. Der Eigentümer hat folgende Nutzungsvorstellungen: verschiedene Büronutzungen, Ateliers, Coworking, Galerien, Showrooms, Gastronomie, Eventflächen, Sport/Yogastudio, Kulturraum, Hotel, Bording House, Serviced-Apartments.
2.In der Sitzung der BVV am 5.4.2017 gab es bezüglich des Zustandes der denkmalgeschützten Gebäude der ehemaligen Patzenhofer und späteren Schultheißbrauerei in der Landsberger Allee 54 auf meine mündliche Anfrage die Antwort: „Das Gebäude bedarf einer baldigen Sanierung. Das Denkmal ist aktuell nur mit einfachen Maßnahmen gesichert (Absperrung gegen Vandalismus, notdürftig instandgehaltene Dächer).“ Seitdem sind über zwei Jahre vergangen, in denen das Gebäude augenscheinlich weiter verfällt, laut neuen Eigentümer*innen inzwischen sogar Einsturzgefahr besteht. Was hat oder gedenkt das Bezirksamt zu unternehmen, um den Erhalt des Denkmals zu sichern? Der Erhalt des Denkmals obliegt dem Eigentümer. Das Bezirksamt strebt eine rasche Abstimmung mit dem Eigentümer zur Nutzung und Entwicklung des Areals an. So dass als Folge Bedingungen geschaffen werden, unter denen der Eigentümer beginnt, Baumaßnahmen an den denkmalgeschützten Gebäuden vorzunehmen. Die Untere Denkmalschutzbehörde befindet sich bereits in der Abstimmung mit dem neuen Besitzer. Ein Konzept zur Sicherung der Substanz des Objektes wurde 2018 gefordert und wurde vom Besitzer zugesagt. Dies impliziert folgende Erstmaßnahmen: -teilweise Stellung von Bauzäunen -regelmäßiger Rückschnitt der Bäume und Sträucher -ständiges Verschließen von Fenstern und Türen -Wachschutz -Wöchentliche Begehung durch Objektbetreuer und sofortige Instandsetzung von Zäunen oder Türen -Regelmäßige Beseitigung von Müll -Notreparaturen am Dach
3.Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, den nunmehr mehr als sechsjährigen Leerstand der zuvor teilweise als Ateliers und Ausstellungsflächen genutzten Räume dort zu beenden, darauf hinzuwirken, dass diese angesichts der zunehmenden Raumnot und Verdrängung von Künstler*innen in unserem Bezirk dringend benötigten Räume wieder zur Verfügung stehen und den Beschluss der BVV DS/0234/V, die Grundlagen für den Erhalt des vorrangig nicht-kommerziell genutzten Kulturstandorts in der Landsberger Allee 54 zu schaffen, umzusetzen? Sollte der Abstimmungsprozess mit dem Investor abgeschlossen und ein neuer Durchführungsvertrag unterschrieben sein und sollten prüf- und genehmigungsfähige Unterlagen vorliegen, könnte ein neues Konzept auch mit Atelier- und Ausstellungsflächen umgehend umgesetzt werden. Die Eigentümer haben bei einem Auftaktgespräch angekündigt, dass nichtkommerzielle Nutzungen Teil des noch in Entwicklung befindlichen Standortkonzeptes werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
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