Drucksache - DS/1333/V  

 
 
Betreff: Leerstand in Riehmers Hofgarten: wie lange noch?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schwarze, JulianSchwarze, Julian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
05.06.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Leerstand mehrerer dutzender Wohnungen in Riehmers Hofgarten schnell zu beenden?

 

  1. Wann wird das Bezirksamt aufgrund des jahrelangen Leerstands einen Treuhänder einsetzen, der die leerstehenden Wohnungen wieder vermietet, wie es das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz vorsieht?

 

  1. In welcher Höhe wurden bisher Bußgelder oder andere Maßnahmen für den spekulativen Leerstand in Riehmers Hofgarten verhängt?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin              

Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Leerstand mehrerer dutzender Wohnungen in Riehmers Hofgarten schnell zu beenden?

 

Leerstand gibt es hauptsächlich im Wohnbestand zweier Eigentümer

 

Bei einem der Eigentümer, hauptsächlich Großbeerenstraße, gab es im März 2019 einen Eigentümerwechsel – hier wird engmaschig die Fortsetzung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen überprüft, die Grundlage für die Leerstandsgenehmigung waren und sind.

 

Bei dem zweiten Eigentümer, hauptsächlich Yorckstraße, stehen Wohnungen leer, da hier ein Klageverfahren gegen die Versagung diverser Baugenehmigungen anhängig ist. Dieser Leerstand wurde ursprünglich unter der Voraussetzung der Zustimmung der geplanten Baumaßnahmen genehmigt, zwischenzeitlich aufgrund der Versagung der Baugenehmigung allerdings widerrufen.

Für diese Fälle gibt es aktuell  offene Widerspruchsverfahren. Wie angekündigt wurde das Verfahren zur Anordnung der Vermietung der leerstehenden Wohnungen aufgenommen. Die Gegenseite wurde im Rahmen der anstehenden Widerspruchsbescheidung mit Wiederzuführung wegen der sofortigen Vollziehung angehört. Im Rahmen dieser Anhörung wurde bekannt, dass die ursprünglichen  zur Versagung des Bauantrages führenden Überbauungen nicht mehr Gegenstand der Planung sind und der beabsichtigte Abriss eines Gebäudes gleichfalls nicht mehr verfolgt wird. Die nun vorgestellten Planungen enthalten eine denkmalgerechte Sanierung ohne offensichtliches Konfliktpotential.  Die erforderlichen Abstimmungen mit dem Bau-, Stadtplanungs- und Denkmalschutzamt sind nach Aussagen der Eigentümer bereits begonnen worden.

 

Zwischen den involvierten Stadträten (Bauen und BüD) wurde Anfang Mai verabredet, mit den Investoren kurzfristig über die nun geplanten veränderten Baumaßnahmen zu reden und deren Machbarkeit zu prüfen.

 

  1. Wann wird das Bezirksamt aufgrund des jahrelangen Leerstands einen Treuhänder einsetzen, der die leerstehenden Wohnungen wieder vermietet, wie es das Zweckentfremdungsverbots- Gesetz vorsieht?

 

Abhängig von den Ergebnissen der unter 1. angekündigten Gespräche kann eine Wiederzuführung zu Wohnzwecken eher über eine befristete Zwischenvermietung (je nach Zustand der Wohnung) erreicht werden.

 

  1. In welcher Höhe wurden bisher Bußgelder oder andere Maßnahmen für den spekulativen Leerstand in Riehmers Hofgarten verhängt?

 

Bußgelder wurden nicht verhängt, Zwangsgelder angedroht und festgesetzt. Hier steht die abschließende gerichtliche Klärung noch aus.

 

(Grundsätzlich wird vom Bezirk angestrebt, die endlose juristische Auseinandersetzung über die nicht genehmigungsfähige Bauplanung zu beenden und ein genehmigungsfähiges Projekt möglichst schnell umzusetzen.)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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