Drucksache - DS/1327/V  

 
 
Betreff: EA064 - Verunsicherung der Anwohner bezüglich der Baumaßnahmen im Mietobjekt Sonntagstr 24/Holteistr 2-5
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
05.06.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Als betroffene Anwohnerin möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Covivio Berlin I S.à r.I. in der Sonntagstraße 24/Ecke Holteistraße 2-5 am 8.5.2019 alle Mieter schriftlich über ihr  Bauvorhaben zum Ausbau der Dachgeschosse, den Neubau von Wohnhäusern inklusive den Bau einer Tiefgarage und einen neuen Fassadenanstrich für die bereits bestehenden Häuser informierte und ankündigte den Bauantrag im Juni einzureichen.


Ich frage das Bezirksamt:

 

1)      Wie bewertet das Bezirksamt die damit zusammenhängende Kündigung zum 30.9.2019 und anschließenden Abriss des Imbisses an der o.g. Straßenecke, der einen wichtigen sozialen Treffpunkt und Ort des Austauschs für Nachbarinnen und Nachbarn darstellt und unter dem Gesichtspunkt der rasanten (demographischen) mit Bezug zur der Sonntagsstraße - monostrukturellen gewerblichen Entwicklungen der letzten Jahren insbesondere alteingesessene Anwohner*innen eine zunehmende Entfremdung und Isolation von ihrem nahen sozialräumlichen Umfeld erfahren?
 

2)      Wie bewertet das Bezirksamt den geplanten Bau einer Tiefgarage unter der Berücksichtigung dass - aller Voraussicht nach die geplante Tram-Streckenerweiterung an den betroffenen Häusern vorbei verlaufen wird und es dadurch bereits ohnehin zu einer erhöhten Verkehrsbelastung kommt?
 

3)      Wie verträgt sich das Vorhaben, den Bau einer Tiefgarage, allgemein mit der verkehrspolitischen Wende, insbesondere dem Berliner Mobilitätsgesetz, der Stärkung des ÖPNV und der Einschränkung des Individualverkehrs?
 

4)      Wie bewertet das Bezirksamt die mit dem geplanten Bau unausweichliche Abholzung einer Vielzahl an 30-70 Jahre alten Bäumen (zwei Kastanien, zwei Eichen, zwei Birken, drei Ahornbäume, zwei Weißdornbäume, zwei Taschentuchbäume, elf Pappeln und unzähliger Büsche und Sträucher) und die damit einhergehende Zerstörung der Lebensräume vieler Vögel, Tiere, Bienen und anderer Insekten besonders im Blicklicht des aktuellen Wahlauftrags durch die Wahl des europäischen Parlaments und des Auftrags durch die Wahl im Jahr 2016, in der mit klarer Mehrheit die Grünen gewählt wurden, ökologische Ziele verfolgen?
 

5)      Wie bewertet der Bezirk, dass durch das Bauvorhaben und die Fassadenneugestaltung und den geplanten Neubau die ortsüblichen Mieten überstiegen werden könnten? Der bereits dritten Besitzerwechsel des o.g. Wohnhauskomplexes innerhalb der letzten 6 Jahre von "Dritte JP I GermaluxFelicityGmbH&Co.KG" zu "Immeo Berlin I S.à r.I." (1.12.2013) zu "Covivio Berlin I S.à. r.I." (1.6.2018) bereitet den Anwohnern daher große Sorge.

 

 

 

28.06.2019

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Als betroffene Anwohnerin möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Covivio Berlin I S.à r.I. in der Sonntagstraße 24/Ecke Holteistraße 2-5 am 8.5.2019 alle Mieter schriftlich über ihr Bauvorhaben zum Ausbau der Dachgeschosse, den Neubau von Wohnhäusern inklusive den Bau einer Tiefgarage und einen neuen Fassadenanstrich für die bereits bestehenden Häuser informierte und ankündigte den Bauantrag im Juni einzureichen.

 

 

1. Wie bewertet das Bezirksamt die damit zusammenhängende Kündigung zum 30.9.2019 und anschließenden Abriss des Imbisses an der o.g. Straßenecke, der einen wichtigen sozialen Treffpunkt und Ort des Austauschs für Nachbarinnen und Nachbarn darstellt und unter dem Gesichtspunkt der rasanten (demographischen) mit Bezug zur der Sonntagsstraße - monostrukturellen gewerblichen Entwicklungen der letzten Jahren insbesondere alteingesessene Anwohner*innen eine zunehmende Entfremdung und Isolation von ihrem nahen sozialräumlichen Umfeld erfahren?

 

Der Verlust eines sozialen Treffpunktes ist immer bedauerlich. In vielen Fällen haben sich das Bezirksamt und die BVV für die Erhaltung von solchen, auch sozial wichtigen Gewerben eingesetzt. Oftmals mit Resolutionen, Briefen und Appellen. Grundsätzlich darf ein Grundstückseigentümer sein Grundstück jedoch im Rahmen des geltenden Bauordnungs- und Bauplanungsrechts nutzen und somit auch Gewerbemieter kündigen oder ausgelaufene Verträge nicht verlängern. Aufgrund der geringen Schutzmöglichkeiten im Gewerbemietrecht strebt das Land Berlin über Bundesratsinitiativen Verbesserungen in diesem Bereich an. Dazu müssen aber Bundesgesetze geändert und angepasst werden.

 

2. Wie bewertet das Bezirksamt den geplanten Bau einer Tiefgarage unter der Berücksichtigung dass - aller Voraussicht nach die geplante Tram-Streckenerweiterung an den betroffenen Häusern vorbei verlaufen wird und es dadurch bereits ohnehin zu einer erhöhten Verkehrsbelastung kommt?

 

Eine Tiefgarage ist auf der Grundlage von § 34 BauGB grundsätzlich genehmigungsfähig. Die Lage der Ein- und Ausfahrt ist mit dem Tiefbauamt abzustimmen. Nach Festlegung der Zufahrt ist für den gefundenen Standort im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis zu erbringen, dass die Wohnruhe in der Nachbarschaft durch das Vorhaben nicht gestört wird.

 

3.  Wie verträgt sich das Vorhaben, den Bau einer Tiefgarage, allgemein mit der verkehrspolitischen Wende, insbesondere dem Berliner Mobilitätsgesetz, der Stärkung des ÖPNV und der Einschränkung des Individualverkehrs?

 

Eine Tiefgarage ist auf der Grundlage von § 34 BauGB grundsätzlich genehmigungsfähig.

Das Baugesetzbuch ist Bundesrecht und in den Ländern anzuwenden. Tiefgaragen können immerhin dazu beitragen, den ruhenden Verkehr auf der Straße im öffentlichen Raum zu reduzieren.
Auch wenn ich persönlich es erstrebenswert finde und auch anstrebe, den motorisierten Individualverkehr in den Kiezen grundsätzlich zu reduzieren.

 

4. Wie bewertet das Bezirksamt die mit dem geplanten Bau unausweichliche Abholzung einer Vielzahl an 30-70 Jahre alten Bäumen (zwei Kastanien, zwei Eichen, zwei Birken, drei Ahornbäume, zwei Weißdornbäume, zwei Taschentuchbäume, elf Pappeln und unzähliger Büsche und Sträucher) und die damit einhergehende Zerstörung der Lebensräume vieler Vögel, Tiere, Bienen und anderer Insekten besonders im Blicklicht des aktuellen Wahlauftrags durch die Wahl des europäischen Parlaments und des Auftrags durch die Wahl im Jahr 2016, in der mit klarer Mehrheit die Grünen gewählt wurden, ökologische Ziele verfolgen?

 

Der Verlust an Vegetation ist sehr bedauerlich, aber auf der Grundlage des geltenden Baurechts nicht zu verhindern.

Bauvorhaben werden auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchGBln) und der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (BaumSchVO) geprüft.

llgenehmigungen von geschützten Bäumen werden gemäß der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (BaumSchVO) nach Einzelfallprüfungen erteilt.

Bei zulässigen Bauvorhaben treten die baumschutzrechtlichen Vorschriften gegenüber den planungsrechtlichen/baurechtlichen Vorschriften zurück, so dass Fällgenehmigungen in der Regel zu erteilen sind. Es sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen bzw. eine Ausgleichszahlung zu leisten.

So ist das gesetzlich geregelt. Der Bezirk hat in diesem Bereich keine gesetzgeberischen Änderungsmöglichkeiten.

5. Wie bewertet der Bezirk, dass durch das Bauvorhaben und die Fassadenneugestaltung und den geplanten Neubau die ortsüblichen Mieten überstiegen werden könnten? Der bereits dritten Besitzerwechsel des o.g. Wohnhauskomplexes innerhalb der letzten 6 Jahre von "Dritte JP I GermaluxFelicityGmbH&Co.KG" zu "Immeo Berlin I S.à r.I." (1.12.2013) zu "Covivio Berlin I S.à. r.I." (1.6.2018) bereitet den Anwohnern daher große Sorge.

 

Die Lücken im Mieterschutz, insbesondere auch im Neubau und bei sogenannten „umfassenden Sanierungen“, bereiten dem Bezirksamt bekanntermaßen große Sorgen. Zusammen mit Landes- und Bundespolitiker*innen arbeitet das Bezirksamt beständig an Verbesserungen, die Mieter*innen vor Verdrängung schützen sollen.

Jedoch sind auch hier die meisten gesetzlichen Grundlagen in Bundesgesetzen zu finden und damit abhängig von den politischen Mehrheiten im Deutschen Bundestag.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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