Drucksache - DS/1274/V  

 
 
Betreff: EA061 - Grüne Punkte auf der Bergmannstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann werden die Parklets und Straßenmarkierungen in der Bergmannstraße abgebaut?
     
  2. Teilt das Bezirksamt meine Ansicht, dass Fußnger die grünen Punkte auf der Bergmannstraße als Zebrastreifen fehlinterpretieren könnten, was mit einer höheren Wahrscheinlichkeit für einen Verkehrsunfall verbunden ist, weil die grünen Punkte ganz klar keinen Zebrastreifen darstellen?
     
  3. Welche Kosten sind bisher insgesamt durch die baulichen Veränderungen im Rahmen der Begegnungszone entstanden?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management23.05.2019

Bezirksstadtrat3260

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wann werden die Parklets und Straßenmarkierungen in der Bergmannstraße abgebaut?

 

Der Abbau der Parklets wird derzeit geprüft, deshalb kann ein genauer Zeitpunkt noch nicht genannt werden.

  1. Teilt das Bezirksamt meine Ansicht, dass Fußnger die grünen Punkte auf der Bergmannstraße als Zebrastreifen fehlinterpretieren könnten, was mit einer höheren Wahrscheinlichkeit r einen Verkehrsunfall verbunden ist, weil die grünen Punkte ganz klar keinen Zebrastreifen darstellen?

 

Da es bei verkehrsrechtlichen Anordnungen auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur 2 zugelassene Farben gibt (weißr dauerhafte und gelb für provisorische Anordnungen) weicht grün deutlich von diesen Farben ab. Darüber hinaus werden Fußngerüberwege und auch sämtliche anderen verkehrliche Markierungen immer in Strichform und niemals mit Punkten ausgeführt. Aus den genannten Gründen sollten Verwechslungen ausgeschlossen sein.

Darüber hinaus verstärken die Punkte die Verhaltensaufforderung zur umsichtigen Verkehrsteilnahme gemäß §1 STVO.

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

In diesem Sinne unterstützen die grünen Punkte die Einhaltung der Geschwindigkeitsreduzie-rung in der Bergmannstraße auf Tempo 20. Optisch weisen sie darauf hin, das in der Bergmannstraße aufgrund der erhöhten Frequenz des Fußverkehrs mit einem vermehrten Queren von Fußnger*innen zu rechnen ist und somit das Fahrverhalten der Autofahrer*innen besonders defensiv ausfallen muss.

  1. Welche Kosten sind bisher insgesamt durch die baulichen Veränderungen im Rahmen der Begegnungszone entstanden?

 

Die derzeitigen Kosten für die Umsetzung der Begegnungszone betragen 884.651,95 €, sowie zusätzliche Planungskosten von rund 236.122,-€. Die vorgenannten Kosten wurden komplett  von SenUVK getragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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