Drucksache - DS/1272/V  

 
 
Betreff: EA059 - G51
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie möchte das Bezirksamt dem prognostizierten Fehlbedarf begegnen, der ursächlich auch durch den historischen Fehler des Verkaufs des Schulgebäudes in der Görlitzer Straße 51 erst erzeugt wurde?
     
  2. Wie werden die vorhandenen Flächen bzw. Räume im Schulgebäude Görlitzer Straße 51 für eine gemeinwohlorientierte Nutzung gesichert- für Bildung (inbesondere Schule und Kita), soziale Einrichtungen und nachbarschaftliche Projekte?
     
  3. Wie wird das Bezirksamt verhindern, dass das aus spekulativen Gründen von den privaten Eigentümer*innen seit über einem Jahr leer stehend gelassene Schulgebäude, erneut an private Investoren verkauft wird, wodurch absehbarer Weise eine Nutzung in den Kiez kommt, mit der die Gentrifizierung weiter vorangetrieben wird?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 07. Mai beschlossen, den Bebauungsplan 2-61 aufzustellen, der das ehemalige Schulgrundstück als Fläche für den Gemeinbedarf Schule festsetzen soll.

Damit soll das Grundstück mit dem vorhandenen historischen Schulgebäude für die Zukunft wieder für eine öffentliche Nutzung und auch andere soziale Infrastrukturbedarfe gesichert werden.

 

zu Frage 2: Das Bezirksamt hat die bestehenden und prognostizierten Bedarfe für den Einzugsbereich der Görlitzer Straße 51 ermittelt. Die Zahlen machen deutlich, dass sich die Versorgungssituationen in der Schulregion Südliche Luisenstadt in den nächsten Jahren absehbar deutlich verschlechtern werden. Das Defizit wird voraussichtlich mindestens auf drei Züge anwachsen. Dem Standort Görlitzer Straße 51 kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da es sich bei dem vorhandenen Bestandsgebäude um das Schulgebäude der ehemaligen Kurt-Held-Grundschule handelt. Folglich kann der Liegenschaft eine besonders gute Eignung für den Nutzungszweck Grundschule unterstellt werden und ich sehe auch im Moment keine Alternativgrundstücke, in denen schulische Nutzung untergebracht werden könnte, was sehr wichtig ist.

Neben der Nutzung für die Einrichtung der neuen Grundschule bestehen in der Schulregion Südliche Luisenstadt darüber hinaus dringende Bedarfe für die Einrichtung des sogenannten Drehscheibenstandortes. Der soll an anderen Schulstandorten Baufreiheit im Rahmen umfassender Sanierungsmaßnahmen schaffen. Dieses Vorgehen wird durch das bezirkliche Hochbau und das Schulamt bei umfassender Sanierungsmaßnahme als notwendig angesehen, das sind zwei Ämter, besonders, da es im Zuge laufender Maßnahmen in der Vergangenheit immer wieder zu erheblichen Einschränkungen des Schulbetriebes an anderen Standorten gekommen ist.

Durch das bezirkliche Hochbauamt, auch Facility-Management genannt, besteht eine Einschätzung mit dem Stand November 2018, dass ein erheblicher Bedarf für die Nutzung des Standortes als Drehscheibenstandort während der Sanierung von anderen Grundschulstandorten besteht. Darüber hinaus bestehen auch Bedarf für Seminarräume, der Weiterbildung, für die Volkshochschule, für Bibliotheken und auch die Musikschule.

Im Bereich Kita werden Ersatzstandorte für Kitas gesucht, die derzeit in gemieteten Räumen sich befinden, aber auch Erweiterungen sind denkbar und notwendig. Und es besteht Raumbedarf für betreutes Wohnen oder auch Hilfen zur Erziehung.

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt nun prüfen, welche weitere Nutzung perspektivisch neben der Hauptnutzung Grundschule im bestehenden Gebäude bzw. auf dem Grundstück untergebracht werden können. Die Sicherung soll, wie unter Frage 1 ausgeführt, durch das Bebauungsplanverfahren erfolgen.

 

zu Frage 3: Derzeit ist die Berliner Immobilienanstalt oder das Berliner Immobilienmanagement, dachte ich eigentlich immer, heißt es, komisch, in Absprache mit der Senatsverwaltung für Finanzen damit beauftragt, Ankaufsverhandlungen mit dem Eigentümer der Görlitzer Straße 51 zu führen. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll die BIM bei ihren Verhandlungen unterstützen. Sollten die Ankaufsverhandlungen nicht erfolgreich sein, wird das Bezirksamt auf Grundlage des Bebauungsplanverfahrens alle planungsrechtlichen Sicherungsinstrumente wie Rückstellungen und Veränderungssperren ausnutzen und im Notfall auch Enteignungsverfahren prüfen - immer unter der Voraussetzung, dass dafür die notwendigen finanziellen Mittel gesichert werden können.

 

Frau Hofeditz: Wir haben ja ein Konzept vorgestellt für die G51 und das Haus der Solidarischen Nachbarschaft vorgestellt, was da rein soll, das geht auch klar aus dem Konzept hervor. Wie ist das mit der Verbindung mit der Berlin-Bilingual? Würde das in den B-Plan reinpassen oder hätte sich das damit erledigt?

 

zu Nachfrage 1: Also das ist tatsächlich eine schulpolitische Frage. Da könnte jetzt der Schulstadtrat mehr zu sagen. Aus meiner Sicht ist es so, dass hier das Ziel Schulnutzung da ist. Wenn jetzt auf dem Wege der Verhandlung es zustande kommt, dass man sagt, es gibt einen anderen gemeinwohlorientierten Träger, der das erwirbt und gleichzeitig werden diese Drehscheibennutzung und all die anderen Bedarfe, die es gibt, realisiert und es ist aus der Spekulation heraus, wäre das für mich weiterhin ein gangbarer Weg.

Und ein B-Plan, der Schule festsetzt, da ist eine eingetragene gemeinnützige Privatschule theoretisch auch denkbar. Ich glaube, wir haben hier tatsächlich das Problem, dass es verschiedene …, also es überschlagen sich die Bedarfe. Wir haben die Berlin-Bilingual School, die sich früh gemeldet hat, dann gibt es jetzt eine Montessori-Schule, dann gibt es den Drehscheibenbedarf, den wir hier selber im Bezirk haben, dann gibt es noch einen anderen Drehscheibenbedarf, den die BIM hat aus einer …, von einer Schule, einer gymnasialen Schule, die gar nicht im Bezirk liegt. Also da müssen wir einfach schauen, wie das dann läuft. Aber natürlich sind wir auch auf die Senatsverwaltung für Finanzen angewiesen und wenn es dort Senatsinteressen gibt, dann muss man die Senatsinteressen und Bezirksinteressen zusammenbringen.

 

 
 

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