Drucksache - DS/1270/V  

 
 
Betreff: EA057 - Bezug DS/0129/V Sichere Radstreifen und Kreuzungen auf dem Kottbusser Damm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Erfahrungen zieht der Bezirk aus der Fertigstellung und der Inbetriebnahme des geschützten Radstreifens an der Hasenheide?
     
  2. Was hat das Bezirksamt bisher unternommen bezüglich des BVV Beschlusses Drucksache DS/0129/V zu geschützten Radwegen am Kottbusser Damm? Zum Beispiel: Planung bzw. Entwurf, Zeitplanung der Realisierung, Bereitstellung der finanziellen Mittel?
     
  3. In der Drucksache DS/0129/V wird davon gesprochen, dass die für das Gesamtvorhaben notwendigen Planungsunterlagen durch das Bezirksamt unter Einbeziehung der Expertise von Radfahrverbänden erstellt werden soll. Welche Ideen und Pläne hat der Bezirk nun entwickelt, um die Kreuzungen am Kottbusser Damm für Radfahrer sicherer zu gestalten
     
  4. Wie weit werden die Vorschläge von Radfahrverbänden berücksichtigt, die z. B. Fahrradweichen für untauglich halten?

 

 

Hinweis/Erläuterung

Am 11.05.2017 hat die Bezirksverordnetenversammlung folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird beauftragt, am Kottbusser Damm durch Poller oder andere geeignete Maßnahmen beidseitig baulich geschützte Radfahrstreifen (sogenannte „protected bike lanes“) einzurichten, so dass die Nutzungskonflikte zwischen dem motorisierten Verkehr und dem Fahrradverkehr reduziert werden. Dazu sollen die zum Parken genutzten Spuren jeweils aufgehoben werden, sodass Platz für den Radfahrstreifen geschaffen wird. Zusätzlich sollen unter Einbeziehung der Gewerbetreibenden an geeigneten Stellen Ladezonen geschaffen werden. Diese Ladezonen sollen nicht die bauliche Abtrennung des Radstreifens einschränken, sondern von den Fahrspuren erreichbar sein, ohne den Radstreifen zu kreuzen. Darüber hinaus sollen insbesondere die Kreuzungsbereiche des Kottbusser Damms so gestaltet werden, dass Radfahrende durch abbiegende Fahrzeuge möglichst wenig gefährdet werden. Die für das Gesamtvorhaben notwendigen Planungsunterlagen soll das Bezirksamt unter Einbeziehung der Expertise von Radfahrverbänden erstellen bzw. erstellen lassen und diese Pläne im Anschluss schnellstmöglich umsetzen. Der BVV ist halbjährlich über den Stand des Vorhabens mit Beginn im Juli 2017 zu berichten.“

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Die Einrichtung des geschützten Radstreifens an der Hasenheide ist Teil der Berliner Radverkehrsstrategie und dient unter Berücksichtigung des Berliner Mobilitätsgesetz für mehr Sicherheit für Radfahrende. Das Bezirksamt erhält aus der Bevölkerung größtenteils positive Resonanzen.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat alle neu eingerichteten, geschützten Radstreifen, für alle Radstreifen eine Vorher- / Nachher-Untersuchung in Auftrag gegeben. Für ein Jahr wird der neu eingerichtete Radweg an der Hasenheide hinsichtlich seiner Akzeptanz und Verkehrssicherheit untersucht werden. Die ersten Ergebnisse werden voraussichtlich 2020 präsentiert.

 

zu Frage 2: Ende letzten Jahres hat das Bezirksamt die Beauftragung der Planung für die Einrichtung des geschützten Radstreifens an ein Planungsbüro erteilt. Die ersten Entwürfe sind in der Mitte des Jahres zu erwarten. Geplant ist, dass der Entwurf in den einschlägigen Gremien wie im bezirklichen Fahrrad öffentlich vorgestellt werden, natürlich auch im Umwelt- und Verkehrsausschuss.

Ende des Jahres soll dann die Planung abgeschlossen sein, sodass im nächsten Jahr mit der Umsetzung begonnen werden kann. Die Maßnahme wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter dem Titel „Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs“ finanziert.

 

zu Frage 3: Das Ingenieurbüro wurde für die Planung des gesamten Kottbusser Damm beauftragt, somit auch für die Führung des Radverkehrs an den Kreuzungspunkten. Die Entwürfe werden - wie bereits erwähnt - dann in den entsprechenden Gremien vorgestellt und diskutiert.

 

zu Frage 4: Die Vorschläge von Radverbänden werden ggf. unter Einbeziehung weiterer Interessengruppen wie Gewerbetreibende, Fußnger/innen, ÖVP-Nutzer/innen diskutiert und unter Beachtung aktueller Gesetze und Regelungen berücksichtigt.

 

Herr Dr. Ullrich: zum Thema Fahrradweichen …

 

zu Nachfrage 1: Also Sie fragen hier, ich will es noch mal kontextualisieren: Inwieweit werden die Vorschläge von Radverbänden berücksichtigt, z.B. Fahrradweichen für untauglich gehalten?

Ich würde sagen, das könnten wir noch mal diskutieren. Ich habe jetzt persönlich keine für heute mitgebrachte Meinung zu diesem Thema. Wenn wir das dann im nächsten FahrRat diskutieren oder auch noch mal bilateral wäre mir das recht, aber ich glaube, in diesem Prozess hier kann man all die Sachen dann entsprechend diskutieren und da werden keine Vorfestlegungen gemacht.


 
 

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