Drucksache - DS/1255/V  

 
 
Betreff: Parkraumbewirtschaftung anwohner*innenfreundlich gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Lupper, Hannah SophieJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:FDP
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Vorberatung
21.05.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB) vertagt   
20.08.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB) vertagt   
17.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Beratung ff
24.10.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
30.10.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Parkraumbewirtschaftung anwohner_innenfreundlich  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird dazu aufgefordert, den Gültigkeitsbereich von Bewohner*innenparkausweisen dahingehend zu ändern, dass Bewohner*innen von Straßen, in denen zwei Parkzonen an einander grenzen, die Möglichkeit erhalten, ihr KfZ auf beiden Seiten der Straße abzustellen.

 

Es soll außerdem prüfen, ob die Schaffung einer solchen Übergangsregelung in den Bereichen möglich ist, in denen Bezirksgrenzen in der Mitte einer Straße aufeinandertreffen und bei positivem Ausgang der Prüfung Vereinbarungen mit den angrenzenden Bezirken dahingehend treffen.

 

Begründung:

Der Grenzbereich zwischen zwei Parkzonen ist im Zuge der Einführung der Parkraumbewirtschaftung häufig in der Mitte einer Straße angesiedelt. Inhaber*innen von Bewohner*innenparkausweisen einer Parkzone können daher häufig ihr KfZ lediglich auf einer Seite der von ihnen bewohnten Straße abstellen, auf der anderen Straßenseite wenige Meter weiter aber nicht.

 

Diese Regelung ist kompliziert, unübersichtlich und schmälert die Akzeptanz der Parkraumbewirtschaftung. Sie führt zu unnötigem Parksuchverkehr, da Personen auf der Suche nach einem Parkplatz Umwege fahren müssen, auch wenn auf der von ihrem Ausweis nicht erfassten Straßenseite Parkplätze frei sind.

 

Eine konsistente Regelung, die Straßen einheitlich berücksichtigt, kann diese Belastungen reduzieren und führt zu einer höheren Akzeptanz der Parkraumbewirtschaftung.

 

 

BVV 08.05.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (federführend)

 

 

UVKI 24.10.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 30.10.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: