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Drucksache - DS/1230/V
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler
zu Frage 1 - 3: Aktuell tagt das Unterhaus und will heute Abend wieder abstimmen und es ist unklar, was in vier Tagen sein soll und ich sage mal, die letzten Monate oder auch länger zurück, ist alles Mögliche erwogen worden, was ein Brexit für Europa, für die Wirtschaft, für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten soll. Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendwo im Fokus gestanden hätte, die Betrachtung dessen, was bedeutet das ganz individuell für Personen, die im jeweils anderen Land leben. Vielleicht haben die das selbst eher schon gespürt, weil in den letzten zwei Jahren sind bei uns die Einbürgerungen signifikant noch oben gegangen, im Vergleich von ‘17 zu ‘18 um das 13fache und im Vergleich zu ‘17 haben wir jetzt noch 22 Mal so viel Einbürgerungsanträge von britischen Staatsbürgern bei uns in der Staatsbürgerschaftsbehörde. Als ich vergangenen Samstag in der Presse gelesen habe, dass dem Jobcenter Pankow vorgeworfen wird, eine solche Leistungseinstellung gemacht zu haben, habe ich gedacht, das wird bei uns in Friedrichshain-Kreuzberg nicht passieren. Dem ist nicht so - müssen wir einräumen. Im März sind Leistungsbescheide, die auslaufen, neu beschieden worden und im Vorgriff auf das wahrscheinliche Datum des Brexits ist das Auslaufen des Monats März und damit die dann fehlende Rechtsgrundlage herangezogen worden. Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg hat am 19. März reagiert und die Jobcenter darauf hingewiesen, dass aufgrund des noch immer ungeklärten Austrittsszenarios keine Rechtsgrundlage für eine vorläufige Zahlungseinstellung besteht. Das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg berichtet mir, dass daraufhin unverzüglich vor dem sogenannten Zahllauf für April, d.h. also das Auslösen der Zahlungen noch vor dem Zahllauf für April die Leistungszahlungen unverzüglich wieder aufgenommen wurden. Nach dem, was mir heute berichtet wurde, kam es in zehn Fällen zu vorläufigen Zahlungseinstellungen, die geheilt sind und wo den betroffenen Leistungsbeziehern des Jobcenters mit einem Schreiben vom 20. März mitgeteilt wurde, dass die Leistungseinstellung zurückgenommen wird und dass es aufgrund dessen, dass das vor Zahllauf April war, es zu keiner Unterbrechung der Leistungszahlung kommen dürfte. Im Konjunktiv gesagt weiß man nicht, ob man noch irgendwo einen Fall hat, der durch die Lappen gerutscht ist. Es gibt seitens der Regionaldirektion die Verfügung, dass es derzeit eine dreimonatige Übergangsfrist gibt, die - vorausgesetzt, es gibt einen Brexit - zu Ende des Monats oder nach dem 12. April oder später dann eine Zeit wäre, die Situation neu zu klären. Insofern muss man sagen, derzeit werden keine Bescheide mehr ausgestellt, Leistungen nach dem 30. März einzustellen. Betroffene Bürger müssen aufgrund der eingeräumten Übergangsfrist jetzt auch nicht aktiv werden und ich denke, dass ich mit dem Handeln seitens der Regionaldirektion und des Jobcenters auch Ihre 3. Frage beantwortet habe, dass man also alles unternommen hat, um ein weiteres Chaos oder dann erst recht ein Chaos zu verhindern. Das zur aktuellen Situation.
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