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Drucksache - DS/0815/V
Wir fragen das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Familie, Personal und Diversity
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis (Kitagründung, Kitaerweiterung) ist die Fachaufsicht in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zuständig. Dass sich die Voraussetzungen zur Erteilung/ Änderung einer Betriebserlaubnis kürzlich geändert haben sollen bzw. das Verfahren komplizierter geworden sei und dies am 28.05.2018 bekannt gegeben worden sei, ist dem Jugendamt nicht bekannt.
Dem Jugendamt ist kein neuer Kriterienkatalog bekannt.
Der Bezirk ist nicht zu einer Mitwirkung bzw. Stellungnahme aufgefordert worden.
Nachfragen:
Kindertagesstätten bzw. Kitaträger sind gegenüber der Senatsverwaltung SenBJF auch in Bezug auf Personaleinsatz mitteilungsverpflichtet. Jugendämter sind nicht berechtigt, Übersichten über beschäftigte Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen abzuverlangen. Eine entsprechende Anfrage müsste ggf. über das Abgeordnetenhaus an SenBJF gestellt werden.
Eine Anfrage des Jugendamtes (mit freiwilligen Angaben) bei ca. 270 Kindertagesstätten im Bezirk ist derzeit nicht leistbar. Beim Eigenbetrieb Kindergärten City sind momentan Mitarbeiter*innen im Umfang von 120 VZÄ (Vollzeitbeschäftigtenäquivalent) aus Zeitarbeitsfirmen beschäftigt.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin