Drucksache - DS/0760/V  

 
 
Betreff: Alt Stralau 4 – warum nun Büros statt Wohnungen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.04.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. warum in der Bauantragsliste vom 09.04.2018 im oben genannte Gebiet nun der Bau von Büros geplant ist, entgegen der bisherigen Planung, dort Wohnungen zu errichten?
     
  2. Was hat zu der Planungsänderung geführt?
     
  3. Werden an dieser Stelle nicht eher Wohnungen benötigt?
     

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                               

Bezirksstadtrat                                  

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Warum in der Bauantragsliste vom 09.04.2018 im oben genannte Gebiet nun der Bau von Büros geplant ist, entgegen der bisherigen Planung, dort Wohnungen zu errichten?

 

Der Wohnungsbau ist bereits in der Liste vom Dezember 2017 oder Januar 2018 enthalten (Alt-Stralau 4 „Alte Teppichfabrik“ – Neubau Wohnanlage) und wird aktuell bearbeitet. In der Liste vom 09.04.2018 ist ein neuer Bauantrag für gewerbliche Nutzungen in weiteren Gebäuden (Alt-Stralau 4 „Alte Teppichfabrik“ – Umbau Villa/Remise und Alt-Stralau 4a „Alte Teppichfabrik“ – Umbau der Teppichfabrik zu Büro) aufgeführt.

 

  1. Was hat zu der Planungsänderung geführt?

 

Über die Hintergründe hat das Bezirksamt keine Kenntnisse.

 

  1. Werden an dieser Stelle nicht eher Wohnungen benötigt?

 

Auf dem Grundstück sind gemäß der Festsetzung des B-Planes V-18 "Mischgebiet" (MI) gewerbliche Nutzungen und Wohnungen zulässig. Auf Basis rechtlicher Instrumente kann der Eigentümer nicht verpflichtet werden bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Der Bezirk braucht aber bezahlbaren Wohnraum.

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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