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Drucksache - DS/0760/V
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Der Wohnungsbau ist bereits in der Liste vom Dezember 2017 oder Januar 2018 enthalten (Alt-Stralau 4 „Alte Teppichfabrik“ – Neubau Wohnanlage) und wird aktuell bearbeitet. In der Liste vom 09.04.2018 ist ein neuer Bauantrag für gewerbliche Nutzungen in weiteren Gebäuden (Alt-Stralau 4 „Alte Teppichfabrik“ – Umbau Villa/Remise und Alt-Stralau 4a „Alte Teppichfabrik“ – Umbau der Teppichfabrik zu Büro) aufgeführt.
Über die Hintergründe hat das Bezirksamt keine Kenntnisse.
Auf dem Grundstück sind gemäß der Festsetzung des B-Planes V-18 "Mischgebiet" (MI) gewerbliche Nutzungen und Wohnungen zulässig. Auf Basis rechtlicher Instrumente kann der Eigentümer nicht verpflichtet werden bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Der Bezirk braucht aber bezahlbaren Wohnraum.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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