Drucksache - DS/0758/V  

 
 
Betreff: Standortverlagerung des Seveso-Betriebes Oberflächentechnik Kläke GmbH (OTEK)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
25.04.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen Senat, Bezirk und der Unternehmensleitung von OTEK, über die Standortverlagerung des in Kreuzberg ansässigen Seveso-Betriebes?

 

  1. Welche Kosten entstehen dem Bezirk bzw. dem Land Berlin durch die Standortverlagerung?

 

  1. Gibt es, abgesehen vom CleanTech Business Park in Marzahn-Hellersdorf, weitere Gewerbestandorte, mit einer Seveso-Schutzzone für Produktionsverfahren, die dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen?

 

Nachfrage:

  1. Welche Konsequenzen hätte ein Scheitern der Verhandlungen über die Standortverlagerung des Seveso-Betriebes OTEK für potenzielle Wohnbauvorhaben im Bezirk z.B. auf dem BEHALA-Gelände an der Köpenicker Straße?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                               

Bezirksstadtrat

                                  

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen Senat, Bezirk und der Unternehmensleitung von OTEK, über die Standortverlagerung des in Kreuzberg ansässigen Seveso-Betriebes?

 

Es gibt derzeit noch keinen Stand der Verhandlungen. Der künftige Erwerber des Behala Geländes wird im Rahmen der Betriebsverlagerung der Fa. OTEK eine wesentliche Rolle spielen. Vorgesehen ist hier eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft. Dazu gibt es aber nach unserem Kenntnisstand noch keine Entscheidung auf Landesebene.

 

  1. Welche Kosten entstehen dem Bezirk bzw. dem Land Berlin durch die

Standortverlagerung?

 

Dazu können derzeit keine Angaben gemacht werden. Das hängt zum einen an den Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt einer Betriebsverlagerung, zum anderen auch an der Rolle und Aufgaben des künftigen Erwerbers des Behala-Geländes. Als Bezirk gehen wir aber davon aus, dass die anfallenden Kosten auf Landesebene getragen werden.

 

  1. Gibt es, abgesehen vom CleanTech Business Park in Marzahn-Hellersdorf, weitere Gewerbestandorte, mit einer Seveso-Schutzzone für Produktionsverfahren, die dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen?

 

Im Zuge der bisherigen Verhandlungen mit der Fa. OTEK ist der CleanTech Park als der geeignete Standort besprochen worden, da hier die Modalitäten für eine Betriebsverlagerung am günstigsten erscheinen. Andere Standorte sind daher bislang mit uns auch nicht im Gespräch.

 

 

Nachfrage:

 

  1. Welche Konsequenzen hätte ein Scheitern der Verhandlungen über die

Standortverlagerung des Seveso-Betriebes OTEK für potenzielle Wohnbauvorhaben im Bezirk z.B. auf dem BEHALA-Gelände an der Köpenicker Straße?

 

Im bestehenden „Achtungsabstand“ren dauerhaft Gebietsentwicklungen im Sinne einer gemischten Nutzung für den dauerhaften Aufenthalt von Menschen blockiert. Die vom Land Berlin beabsichtigte Entwicklung des Spreeufers/Behala Geländes und auch Teilbereiche an der Köpenicker Straße im Bezirk Mitte könnte nicht vollzogen

werden.

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 
 

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