Drucksache - DS/0728/V  

 
 
Betreff: Umsetzung des Beschlusses „Genehmigung von künstlerischen Installationen, Aufmerksamkeits- und Gedenkzeichen im öffentlichen Raum nur nach vorheriger Konsultation der bezirklichen Expert*innengremien“ (DS/1367/IV) der BVV vom 26.11.2014
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Heck, WernerJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.04.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Kultur und Bildung Vorberatung
23.05.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
30.05.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.03.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Bildung Vorberatung
02.04.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0728/V  
Anlage zur VzK DS/0728/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Beschluss der BVV vom 26.11.2014Genehmigung von künstlerischen Installationen, Aufmerksamkeits- und Gedenkzeichen im öffentlichen Raum nur nach vorheriger Konsultation der bezirklichen Expert*innengremien“ (DS/1367/IV) umzusetzen.

 

Vor Genehmigung oder Beauftragung von künstlerischen Installationen im öffentlichen Raum sowie Aufmerksamkeitszeichen und Gedenkzeichen in jedweder Form und Ausführung sind die für dergleichen Anfragen, Anträge, Durchführungsersuchen oder Genehmigungen zuständigen Verwaltungen, Genehmigungsbehörden oder Genehmigungsinstanzen in den Abteilungen Stadtplanung, Bauen, Grünflächen oder Straßenland zwingend zu verpflichten, die bezirkliche Gedenktafelkommission, die Kommission für Kunst im öffentlichen Raum sowie den Fachbereich Kultur und Geschichte unmittelbar nach Eingang zu informieren, um eine fachliche Beurteilung zu bitten und deren Beurteilung und Votum im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

 

 

Begründung:

 

Wie das Beispiel Außenanlagen 5. BA - Baumscheibenabdeckungen am Georg-von-Rauch-Haus zeigt, ist es der Beschluss der BVV vom 26.11.2014Genehmigung von künstlerischen Installationen, Aufmerksamkeits- und Gedenkzeichen im öffentlichen Raum nur nach vorheriger Konsultation der bezirklichen Expert*innengremien“ (DS/1367/IV) bislang noch nicht ausreichend in Verwaltungshandeln umgesetzt worden.

 

Offensichtlich ist es nicht ausreichend, wie in der VzK zur DS/1367/IV vom 17.5.2016 berichtet, „dass alle Ämter an die Anfragen, Anträge, Genehmigungsersuchen und dergleichen Angelegenheiten herangetragen werden, welche künstlerische Installationen im öffentlichen Raum sowie Aufmerksamkeitszeichen und Gedenkzeichen jedweder Form und Ausführung betreffen die Antragssteller*Innen darauf hinweisen, welche bezirklichen Experten*Innen-Gremien zu beteiligen sind“ um die Umsetzung des Beschlusses „Genehmigung von künstlerischen Installationen, Aufmerksamkeits- und Gedenkzeichen im öffentlichen Raum nur nach vorheriger Konsultation der bezirklichen Expert*innengremien“ (DS/1367/IV) zu garantieren.

 

Über Kunst lässt sich bekanntlich streiten, und ob ein künstlerisches Objekt seinem Anliegen ge- recht wird, obliegt in erster Linie der persönlichen Betrachtung. Doch Kunst am Bau oder im öffentlichen Raum und mehr noch jede Form öffentlichen Gedenkens oder Erinnerns sind eben nicht nur Ornament oder Verzierung, welche allein unter baurechtlichen, denkmalpflegerischen oder stadtentwicklungspolitischen Vorgaben zu bewerten sind, sondern immer auch ein politisches Zeichen im öffentlichen Raum und als solches demokratisch zu legitimieren.

 

Hier darf die Festlegung von Sinn, Zweck, Anliegen und Gestaltung nicht allein Angelegenheit zwischen Bauamt und (i.d.R. privatem) Projektentwickler/Bauunternehmen sein. Es erfordert vielmehr eine öffentliche Auseinandersetzung oder zumindest eine inhaltliche Befassung darüber in den dafür demokratisch bestellten öffentlichen Expert*innengremien. Dabei ist unerheblich, ob bereits Fördermittel, z.B. durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt / Abteilung IV (städtebaulicher Denkmalschutz), bewilligt worden sind. Diese Fördermittel beziehen sich auf die Gesamtmaßnahme im Sinne einer städtebaulichen Aufwertung, der Stärkung der Erhaltungs- und Sanierungsgebiete sowie der Sicherung und Erhaltung denkmalwerter Bausubstanz. Sie beziehen sich nicht auf einzelne künstlerische, gleichwohl zu genehmigende Details im Rahmen solcher Gesamtprojekte.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Kultur und Bildung

 

 

KuBi 23.05.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Beschluss der BVV vom 26.11.2014Genehmigung von künstlerischen Installationen, Aufmerksamkeits- und Gedenkzeichen im öffentlichen Raum nur nach vorheriger Konsultation der bezirklichen Expert*innengremien“ (DS/1367/IV) umzusetzen.

 

Vor Genehmigung oder Beauftragung von künstlerischen Installationen im öffentlichen Raum sowie Aufmerksamkeitszeichen und Gedenkzeichen in jedweder Form und Ausführung sind die für dergleichen Anfragen, Anträge, Durchführungsersuchen oder Genehmigungen zuständigen Verwaltungen, Genehmigungsbehörden oder Genehmigungsinstanzen in den Abteilungen Stadtplanung, Bauen, Grünflächen oder Straßenland zwingend zu verpflichten, die bezirkliche Gedenktafelkommission, die Kommissionr Kunst im öffentlichen Raum sowie den Fachbereich Kultur und Geschichte unmittelbar nach Eingang zu informieren, um eine fachliche Beurteilung zu bitten und deren Beurteilung und Votum im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

 

 

 

BVV 27.03.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung

 

 

KuBi 02.04.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 08.05.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: