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Drucksache - DS/0726/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV begrüßt das derzeit laufende Dialogverfahren zur weiteren Entwicklung des sogenannten „RAW-Geländes“ an der Revaler Straße 99. Im Dialog zwischen Anwohner*innen, interessierten Bürger*innen, Nutzer*innen und Eigentümer*innen soll eine gemeinsam tragbare Perspektive für das ca. 71.000 m² große Areal im Friedrichshainer Süden gefunden werden.
Dabei stehen sich naturgemäß widerstreitende Interessen gegenüber, die nur dadurch aufgelöst werden können, dass sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegen.
Einen Rahmen für die Aushandlungsprozesse bilden die Grundlinien der Beschlüsse der BVV, mit deren Umsetzung die BVV das Bezirksamt noch einmal bestärkend beauftragt. Dies sind insbesondere:
Zum Einen verstand und versteht die BVV darunter immer die Absicherung als soziokulturelles Zentrum. Also als eine Einheit, die in ihrer gewachsenen Einzigartigkeit nicht an anderem Ort reproduzierbar und auch nicht ohne dramatische, qualitative Verluste für die Nachbarschaft und die vielen Nutzer*innen der Angebote aufteilbar ist. Deshalb lehnt die BVV Versuche, zwischen „echter“ und „unechter“ Soziokultur zu unterscheiden, um die Mieter*innen des SKL zu spalten, kategorisch ab. Die Gebietskulisse des SKL hat die BVV in der Drucksache DS/2037/IV umrissen.
Zum Anderen verstand und versteht die BVV darunter immer auch die dauerhafte Sicherung des soziokulturellen L. Die BVV unterstützt daher weiterhin die Forderung nach einem Kauf bzw. zumindest den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages. Sollte anstelle eines Kaufes oder Erbbaupachtvertrages nur der Abschluss eines langfristigen (General-)Mietvertrages möglich werden, beauftragt die BVV das Bezirksamt damit, auch den nach Ablauf des Mietvertrages erforderlichen Verbleib des SKL auf dem RAW-Areal in die Verhandlungen einzubringen und durch geeignete Regelungen mit den Eigentümern zu ermöglichen. Geeignete Regelungen könnten z.B. die Vereinbarung von Kaufoptionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit sein. Ergänzend dazu kann für einen möglichen, zukünftigen Verkaufsfall die Einräumung eines dinglichen Vorkaufrechts nach § 1094 ff. BGB für die Kommune sein. Das Bezirksamt soll in diesem Fall eines (General-)Mietvertrags auch aktiv an die Eigentümer herantreten und diese zu Vorschlägen oder Modellen für eine langfristige Absicherung des SKL auffordern, die nicht automatisch mit Ablauf eines Mietvertrages endet. Des Weiteren soll das Bezirksamt prüfen, ob für das Gebiet des RAW Geländes/Revaler Viereck die Einleitung eines Verfahrens zum Erlass einer Erhaltungsverordnung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sinnvoll erscheint.
Begründung:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
StadtBW 23.05.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV begrüßt das derzeit laufende Dialogverfahren zur weiteren Entwicklung des sogenannten „RAW-Geländes“ an der Revaler Straße 99. Im Dialog zwischen Anwohner*innen, interessierten Bürger*innen, Nutzer*innen und Eigentümer*innen soll eine gemeinsam tragbare Perspektive für das ca. 71.000 m² große Areal im Friedrichshainer Süden gefunden werden.
Dabei stehen sich naturgemäß widerstreitende Interessen gegenüber, die nur dadurch aufgelöst werden können, dass sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegen.
Einen Rahmen für die Aushandlungsprozesse bilden die Grundlinien der Beschlüsse der BVV, mit deren Umsetzung die BVV das Bezirksamt noch einmal bestärkend beauftragt. Dies sind insbesondere:
Zum Einen verstand und versteht die BVV darunter immer die Absicherung als soziokulturelles Zentrum. Also als eine Einheit, die in ihrer gewachsenen Einzigartigkeit nicht an anderem Ort reproduzierbar und auch nicht ohne dramatische, qualitative Verluste für die Nachbarschaft und die vielen Nutzer*innen der Angebote aufteilbar ist. Deshalb lehnt die BVV Versuche, zwischen „echter“ und „unechter“ Soziokultur zu unterscheiden, um die Mieter*innen des SKL zu spalten, kategorisch ab. Die Gebietskulisse des SKL hat die BVV in der Drucksache DS/2037/IV umrissen.
Zum Anderen verstand und versteht die BVV darunter immer auch die dauerhafte Sicherung des soziokulturellen L. Die BVV unterstützt daher weiterhin die Forderung nach einem Kauf bzw. zumindest den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages. Sollte anstelle eines Kaufes oder Erbbaupachtvertrages nur der Abschluss eines langfristigen (General-)Mietvertrages möglich werden, beauftragt die BVV das Bezirksamt damit, auch den nach Ablauf des Mietvertrages erforderlichen Verbleib des SKL auf dem RAW-Areal in die Verhandlungen einzubringen und durch geeignete Regelungen mit den Eigentümern zu ermöglichen. Geeignete Regelungen könnten z.B. die Vereinbarung von Kaufoptionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit sein. Ergänzend dazu kann für einen möglichen, zukünftigen Verkaufsfall die Einräumung eines dinglichen Vorkaufrechts nach § 1094 ff. BGB für die Kommune sein. Das Bezirksamt soll in diesem Fall eines (General-)Mietvertrags auch aktiv an die Eigentümer herantreten und diese zu Vorschlägen oder Modellen für eine langfristige Absicherung des SKL auffordern, die nicht automatisch mit Ablauf eines Mietvertrages endet. Des Weiteren soll das Bezirksamt prüfen, ob für das Gebiet des RAW Geländes/Revaler Viereck die Einleitung eines Verfahrens zum Erlass einer Erhaltungsverordnung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sinnvoll erscheint.
BVV 30.05.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die BVV begrüßt das derzeit laufende Dialogverfahren zur weiteren Entwicklung des sogenannten „RAW-Geländes“ an der Revaler Straße 99. Im Dialog zwischen Anwohner*innen, interessierten Bürger*innen, Nutzer*innen und Eigentümer*innen soll eine gemeinsam tragbare Perspektive für das ca. 71.000 m² große Areal im Friedrichshainer Süden gefunden werden.
Dabei stehen sich naturgemäß widerstreitende Interessen gegenüber, die nur dadurch aufgelöst werden können, dass sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegen.
Einen Rahmen für die Aushandlungsprozesse bilden die Grundlinien der Beschlüsse der BVV, mit deren Umsetzung die BVV das Bezirksamt noch einmal bestärkend beauftragt. Dies sind insbesondere:
Zum Einen verstand und versteht die BVV darunter immer die Absicherung als soziokulturelles Zentrum. Also als eine Einheit, die in ihrer gewachsenen Einzigartigkeit nicht an anderem Ort reproduzierbar und auch nicht ohne dramatische, qualitative Verluste für die Nachbarschaft und die vielen Nutzer*innen der Angebote aufteilbar ist. Deshalb lehnt die BVV Versuche, zwischen „echter“ und „unechter“ Soziokultur zu unterscheiden, um die Mieter*innen des SKL zu spalten, kategorisch ab. Die Gebietskulisse des SKL hat die BVV in der Drucksache DS/2037/IV umrissen.
Zum Anderen verstand und versteht die BVV darunter immer auch die dauerhafte Sicherung des soziokulturellen L. Die BVV unterstützt daher weiterhin die Forderung nach einem Kauf bzw. zumindest den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages. Sollte anstelle eines Kaufes oder Erbbaupachtvertrages nur der Abschluss eines langfristigen (General-)Mietvertrages möglich werden, beauftragt die BVV das Bezirksamt damit, auch den nach Ablauf des Mietvertrages erforderlichen Verbleib des SKL auf dem RAW-Areal in die Verhandlungen einzubringen und durch geeignete Regelungen mit den Eigentümern zu ermöglichen. Geeignete Regelungen könnten z.B. die Vereinbarung von Kaufoptionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit sein. Ergänzend dazu kann für einen möglichen, zukünftigen Verkaufsfall die Einräumung eines dinglichen Vorkaufrechts nach § 1094 ff. BGB für die Kommune sein. Das Bezirksamt soll in diesem Fall eines (General-)Mietvertrags auch aktiv an die Eigentümer herantreten und diese zu Vorschlägen oder Modellen für eine langfristige Absicherung des SKL auffordern, die nicht automatisch mit Ablauf eines Mietvertrages endet. Des Weiteren soll das Bezirksamt prüfen, ob für das Gebiet des RAW Geländes/Revaler Viereck die Einleitung eines Verfahrens zum Erlass einer Erhaltungsverordnung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sinnvoll erscheint.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.08.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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