Drucksache - DS/0704/V  

 
 
Betreff: Betreuungszuschuss für fehlende Kitaplätze
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
21.03.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele Klagen auf einen Kitaplatz in Friedrichshain-Kreuzberg sind derzeit anhängig?
  2. Wie vielen Eltern in Friedrichshain-Kreuzberg wurde in Ermangelung von Kitaplätzen in welchem Zeitraum ein Betreuungsgeld in Aussicht gestellt bzw. gezahlt?
  3. Welche Summen wurden hierfür in Aussicht gestellt bzw. ausgeszahlt?

 

Nachfragen:

  1. Musste angesichts der Vorgaben der Senatsverwaltung zur korrekten Verbuchung der Betreuungszuschüsse zwingend die gewählte Praxis gestoppt werden?

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abt. Familie, Personal und Diversity

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Wie viele Klagen auf einen Kitaplatz in Friedrichshain-Kreuzberg sind derzeit anhängig?

 

Es sind in diesem Jahr bisher 10 Verfahren (Eilanträge und Klagen) zu insgesamt 7 Kindern anhängig gewesen.

Zum heutigen Datum sind noch 6 Verfahren offen.  Diese betreffen 4 Kinder.

Ein Verfahren davon ist bereits in der 2. Instanz beim OVG.

 

Im aktuellsten  Eilantrag wird gefordert, dass bei  Nichtnachweis eines Kitaplatzes der Anspruch auf Übernahme der Aufwendung für eine selbstbeschaffte Kitabetreuung bestätigt wird.

 

  1. Wie vielen Eltern in Friedrichshain-Kreuzberg wurde in Ermangelung von Kitaplätzen in welchem Zeitraum ein Betreuungsgeld in Aussicht gestellt bzw. gezahlt?

 

Seit Dezember 2018 sind r 8 Familien Zahlungsvereinbarungen getroffen worden. Sie gelten jeweils bis zum Nachweis eines Kita- bzw. Tagespflegeplatzes ngstens jedoch bis zum 31.07.2018.

Drei Vereinbarungen konnten inzwischen beendet werden, weil ein Kitaplatz gefunden wurde fünf Vereinbarungen dauern noch an.

 

  1. Welche Summen wurden hierfür in Aussicht gestellt bzw. ausgezahlt?

 

Die Familien bekommen - abhängig vom beschiedenen Betreuungsumfang - monatlich 200 bis 400 €r die Betreuung eines Kindes bezuschusst.

Mit heutigem Datum sind bislang 7200 € ausgezahlt worden. 5600 € sind lt. bestehenden Vereinbarungen noch bis Juli 2018 auszuzahlen, falls nicht vorher ein Platz nachgewiesen werden kann.

 

Nachfrage:

 

  1. Musste angesichts der Vorgaben der Senatsverwaltung zur korrekten Verbuchung der Betreuungszuschüsse zwingend die gewählte Praxis gestoppt werden?

 

Nach der Mitteilung der Finanzsenatsverwaltung, dass es sich bei der Zahlung nicht um eine Leistung der Tagespflege nach SGB VIII  handelt und der Aufwendungsersatz aus einem anderen Titel zu erfolgen hat,  hat das Jugendamt beim Finanzservice den Antrag auf Einrichtung eines entsprechenden Titels gestellt. Um  Sicherheit zu erlangen, dass es für die Ausgaben auch einen Ausgleich geben wird,  sollte zunächst mit der Senatsverwaltung für Finanzen geklärt werden, wie die Ausgaben gegenfinanziert werden.

Die Jugendamtsleitung entschied, dass bis zu einer zufriedenstellenden Antwort keine weiteren Zahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden sollen.

 

Mit Schreiben vom 12.03.2018 hat sich die Senatsjugendverwaltung zu der Möglichkeit der Finanzierung selbstbeschaffter Betreuung im Sinne einer Ultima Ratio geäert. Die entsprechenden Ausgaben sollen mit Jahresabschluss basiskorrigiert werden.

Die Bedingung für eine Auszahlung nach Vorstellung von Sen BJF ist allerdings, dass zunächst für jeden Einzelfall umfängliche Prüfungen zu erfolgen haben. Unter anderem sollen aller die jeweilige Familie erreichbaren Kindertagesstätten ob einer zeitweiligen Überbelegungsmöglichkeit abgefragt bzw. abgeprüft werden. Dies soll ggf. auch in Nachbarbezirken erfolgen. Das Jugendamt sieht hierin kein praktikables Vorgehen und hofft, dass nach den derzeit stattfindenden Diskussionen zu diesem Vorschlag eine einfachere  Lösung verabredet werden kann.

 

r die bisher im Jugendamt getroffenen Finanzierungsvereinbarungen ist noch kein Zahlungsausgleich entschieden worden.  

 

 

Monika Herrmann

 
 

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