Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0704/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Familie, Personal und Diversity
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Es sind in diesem Jahr bisher 10 Verfahren (Eilanträge und Klagen) zu insgesamt 7 Kindern anhängig gewesen. Zum heutigen Datum sind noch 6 Verfahren offen. Diese betreffen 4 Kinder. Ein Verfahren davon ist bereits in der 2. Instanz beim OVG.
Im aktuellsten Eilantrag wird gefordert, dass bei Nichtnachweis eines Kitaplatzes der Anspruch auf Übernahme der Aufwendung für eine selbstbeschaffte Kitabetreuung bestätigt wird.
Seit Dezember 2018 sind für 8 Familien Zahlungsvereinbarungen getroffen worden. Sie gelten jeweils bis zum Nachweis eines Kita- bzw. Tagespflegeplatzes – längstens jedoch bis zum 31.07.2018. Drei Vereinbarungen konnten inzwischen beendet werden, weil ein Kitaplatz gefunden wurde – fünf Vereinbarungen dauern noch an.
Die Familien bekommen - abhängig vom beschiedenen Betreuungsumfang - monatlich 200 bis 400 € für die Betreuung eines Kindes bezuschusst. Mit heutigem Datum sind bislang 7200 € ausgezahlt worden. 5600 € sind lt. bestehenden Vereinbarungen noch bis Juli 2018 auszuzahlen, falls nicht vorher ein Platz nachgewiesen werden kann.
Nachfrage:
Nach der Mitteilung der Finanzsenatsverwaltung, dass es sich bei der Zahlung nicht um eine Leistung der Tagespflege nach SGB VIII handelt und der Aufwendungsersatz aus einem anderen Titel zu erfolgen hat, hat das Jugendamt beim Finanzservice den Antrag auf Einrichtung eines entsprechenden Titels gestellt. Um Sicherheit zu erlangen, dass es für die Ausgaben auch einen Ausgleich geben wird, sollte zunächst mit der Senatsverwaltung für Finanzen geklärt werden, wie die Ausgaben gegenfinanziert werden. Die Jugendamtsleitung entschied, dass bis zu einer zufriedenstellenden Antwort keine weiteren Zahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden sollen.
Mit Schreiben vom 12.03.2018 hat sich die Senatsjugendverwaltung zu der Möglichkeit der Finanzierung selbstbeschaffter Betreuung im Sinne einer Ultima Ratio geäußert. Die entsprechenden Ausgaben sollen mit Jahresabschluss basiskorrigiert werden. Die Bedingung für eine Auszahlung nach Vorstellung von Sen BJF ist allerdings, dass zunächst für jeden Einzelfall umfängliche Prüfungen zu erfolgen haben. Unter anderem sollen alle für die jeweilige Familie erreichbaren Kindertagesstätten ob einer zeitweiligen Überbelegungsmöglichkeit abgefragt bzw. abgeprüft werden. Dies soll ggf. auch in Nachbarbezirken erfolgen. Das Jugendamt sieht hierin kein praktikables Vorgehen und hofft, dass nach den derzeit stattfindenden Diskussionen zu diesem Vorschlag eine einfachere Lösung verabredet werden kann.
Für die bisher im Jugendamt getroffenen Finanzierungsvereinbarungen ist noch kein Zahlungsausgleich entschieden worden.
Monika Herrmann |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin