Drucksache - DS/0669/V  

 
 
Betreff: Zweckentfremdet das Bezirksamt das Zweckentfremdungsverbotsgesetz?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MichaelHeihsel, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Gibt es in Friedrichshain-Kreuzberg eine „rote Liste“ mit zweckentfremdeten Wohnungen, die vom Sozialamt für die Unterbringung von Obdachlosen angemietet werden?
     
  2. Wie viele Wohnungen mietet der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im eigenen Bezirk oder in anderen Bezirken aktuell und in der Vergangenheit an, die als zweckentfremdet eingestuft werden oder für die der Verdacht einer Zweckentfremdung besteht?
     
  3. Verfolgt das Bezirksamt die Zweckentfremdung, die dadurch in der Vergangenheit oder aktuell besteht?

 

Nachfragen:
 

  1. Bestreitet das Bezirksamt, Wohnungen einer Liste im Bezirk Mitte (Liste mit 90 Wohnungen, davon 30 zweckentfremdet, 22 Verdachtsfälle, siehe Tagesspiegel vom 14.11.) angemietet zu haben, die als zweckentfremdet eingestuft werden?
  2. Wie verhindert das Bezirksamt heute und in Zukunft, dass das Zweckentfremdungsverbotsgesetz durch den Bezirk selbst untergraben wird?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                

Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und SozialeStellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

1. Gibt es in Friedrichshain-Kreuzberg eine „rote Liste“ mit zweckentfremdeten Wohnungen, die vom Sozialamt für die Unterbringung von Obdachlosen angemietet werden?

Nein.
 

2. Wie viele Wohnungen mietet der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im eigenen Bezirk oder in anderen Bezirken aktuell und in der Vergangenheit an, die als zweckentfremdet eingestuft werden oder für die der Verdacht einer Zweckentfremdung besteht?
 

Keine.

 

 

3. Verfolgt das Bezirksamt die Zweckentfremdung, die dadurch in der Vergangenheit oder aktuell besteht?

 

Entfällt.
 

Nachfragen:
 

1. Bestreitet das Bezirksamt, Wohnungen einer Liste im Bezirk Mitte (Liste mit 90 Wohnungen, davon 30 zweckentfremdet, 22 Verdachtsfälle, siehe Tagesspiegel vom 14.11.) angemietet zu haben, die als zweckentfremdet eingestuft werden?


Von Seiten des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg sind keine Wohnungen einer Liste im Bezirk Mitte angemietet worden, die als zweckentfremdet eingestuft werden.
 

2. Wie verhindert das Bezirksamt heute und in Zukunft, dass das Zweckentfremdungsverbotsgesetz durch den Bezirk selbst untergraben wird?

 

Entfällt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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