Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0664/V
Wir fragen das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Familie, Personal und Diversity
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Das Gutscheinsystem, welches seit mehr als 10 Jahren in Berlin für die Inanspruchnahme von Kita- bzw. Kindertagespflegeplätzen gilt, ermöglicht, dass sich Eltern – egal wo sie wohnen – in der gesamten Stadt einen für sie passenden Platz suchen können und einen Betreuungsvertrag abschließen können. Das Jugendamt eines Bezirkes hat gemäß SGB VIII Gewährleistungsverpflichtung. Das bedeutet, dass es den Familien, die einen Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung ihres Kindes haben, einen geeigneten Platz nachweisen muss. Seit Längerem verhindert insbesondere der Fachkräftemangel, dass Betreuungseinrichtungen freie Plätze anbieten können, auf die die Jugendämter bei ihrem Platznachweis zugreifen können. Eine besondere Rolle spielen die Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin, die Teil der öffentlichen Verwaltung sind. Für die Stellen der Verwaltung des Landes Berlin gilt eine gegenseitige Einstandspflicht. Deswegen hat das Land Berlin in seiner Neufassung des KitaFöG vom 30.12.17 im § 20 eine entsprechende Regelung aufgenommen: Es müssen Vereinbarungen zwischen Eigenbetrieben und Jugendämtern zum Nachweis freier Plätze geschaffen werden. Beispielsweise sollen Eigenbetriebe dem Jugendamt Erstbelegungsrechte oder Zugriffsrechte für frei werdende Plätze einräumen. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Eigenbetrieb Kindergärten City wird voraussichtlich noch im Frühjahr diesen Jahres ausgehandelt. Ähnlich ist die Vergabe von Plätzen in bezirklichen Kindertagespflegestellen zu betrachten, bei denen das Jugendamt Trägerfunktion innehat. Hier sind die Tagespflegepersonen seit einigen Jahren angehalten, freie Plätze auf ihrer Warteliste zunächst an Eltern zu vergeben, die in Friedrichshain-Kreuzberg wohnen.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die Wahlfreiheit für Eltern, die mit Einführung des Gutscheinsystems im Kindertagesbetreuungsbereich eröffnet wurde, gegenwärtig großen Einschränkungen unterliegt. Dies liegt aber nicht an restriktivem Verhalten von Bezirksjugendämtern sondern daran, dass nicht ausreichend freie belegbare Plätze vorhanden sind.
Die Kitaträger sind frei in ihrer Entscheidung, welche Kinder sie aufnehmen. Einzig ein gültiger Gutschein ist wichtig, damit die Finanzierung der Betreuung sichergestellt ist. Wir haben keine Information darüber, ob in den vergangenen Jahren überhaupt Kinder aus anderen Bezirken von Kitas abgelehnt worden sind, weil sie nicht hier wohnen. Mit Stand 31.01.2018 gibt es in den Kindertagesstätten des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg in den freien Trägern der Jugendhilfe sowie dem Eigenbetrieb “Kindergärten City“ und der Kindertagespflege 14.503 belegte Plätze. 13.438 Kinder mit Wohnort Friedrichshain-Kreuzberg werden in Kindertagesbetreuung des Landes Berlin gefördert. Die Differenz beträgt 1065 Plätze. Diese Zahl bildet das Saldo ab: In Kindereinrichtungen des Bezirkes werden 1065 Kinder aus anderen Bezirken mehr betreut als Kinder mit Wohnort Friedrichshain-Kreuzberg Kindertageseinrichtungen anderer Bezirke besuchen. Friedrichshain –Kreuzberg hat durch seine Innenstadtlage gesamtstädtische Versorgungsfunktion.
Die rechtliche Begründung lässt sich mit der Gewährleistungsverpflichtung des Jugendamtes bzw. der Antwort zu Frage 1 begründen. Im Jugendamt melden sich Familien, um nach eigener vergeblicher Suche einen Platz vermittelt zu bekommen. Es wird eine „bezirksinterne Warteliste“ geführt, auf der momentan ca. 300 Eltern aus den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg stehen, die dringend einen Betreuungsplatz in unserem Bezirk suchen. Frei werdende Plätze in der Kindertagespflege vermitteln wir vorrangig an diese seit langer Zeit suchenden Eltern. Aber erst die Rücksprache mit der Tagespflegeperson und ihr positives Feedback (Kind passt in die Gruppe, es gibt ein Einverständnis zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern, etc.) führt zu Vertragsabschluss. Wenn keine geeigneten Kinder aus der bezirklichen Warteliste gefunden werden, belegen Tagespflegestellen ihre Plätze mit Kindern aus angrenzenden Bezirken. Es werden keine Plätze freigehalten oder reserviert für Familien des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg.
Nachfragen:
Die Frage scheint uns bereits mit den Ausführungen zu 1. hinreichend beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin