Drucksache - DS/0664/V  

 
 
Betreff: Xhain-First bei Kitaplatzvergabe?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MichaelHeihsel, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Ist das Bezirksamt der Meinung, dass das staatliche Angebot von sozialen Grundleistungen wie die Kita-Betreuung oder die Betreuung durch Tagesmütter nicht an (Bezirks-)grenzen enden darf und kein*e Bürger*in davon ausgeschlossen werden darf?
     
  2. Wie vielen Kinder wurde jeweils in den Jahren 2013-2018 ein Kitaplatz verwehrt, weil sie ihren Wohnsitz nicht in Friedrichshain-Kreuzberg, sondern in einem anderen Bezirk haben?
     
  3. Wie begründet das Bezirksamt rechtlich und moralisch die schriftliche Vereinbarung mit Tagesmüttern, dass diese keine Kinder aus anderen Bezirken aufnehmen dürfen?

 

 

Nachfragen:

 

  1. Kann der BVV eine solche Vereinbarung vorgelegt werden?
     
  2. Worin besteht der Unterschied zur Diskussion um die Tafel in Essen, die ihre Leistungen auf Bedürftige der eigenen Bevölkerung begrenzen möchte?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Familie, Personal und Diversity

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Ist das Bezirksamt der Meinung, dass das staatliche Angebot von sozialen Grundleistungen wie die Kitabetreuung oder die Betreuung durch Tagesmütter nicht an (Bezirks-)Grenzen enden darf und kein*e Bürger*in davon ausgeschlossen werden darf?

 

Das Gutscheinsystem, welches seit mehr als 10 Jahren in Berlin für die Inanspruchnahme von Kita- bzw. Kindertagespflegeplätzen gilt, ermöglicht, dass sich Eltern egal wo sie wohnen in der gesamten Stadt  einen für sie passenden Platz suchen können und  einen Betreuungsvertrag abschließen können.

Das Jugendamt eines Bezirkes hat gemäß SGB VIII Gewährleistungsverpflichtung. Das bedeutet, dass es den  Familien, die einen Rechtsanspruch auf  Betreuung und Förderung ihres Kindes haben, einen geeigneten Platz nachweisen muss.

Seit Längerem verhindert  insbesondere der Fachkräftemangel, dass  Betreuungseinrichtungen freie Plätze anbieten können, auf die die Jugendämter bei ihrem Platznachweis zugreifen können.

Eine besondere Rolle spielen die Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin, die Teil der öffentlichen Verwaltung sind. Für die Stellen der Verwaltung des Landes Berlin gilt eine gegenseitige Einstandspflicht. Deswegen hat das Land Berlin in seiner Neufassung des KitaFöG vom 30.12.17 im § 20 eine entsprechende  Regelung aufgenommen: Es müssen Vereinbarungen zwischen Eigenbetrieben und Jugendämtern zum Nachweis freier Plätze geschaffen werden. Beispielsweise sollen Eigenbetriebe dem Jugendamt Erstbelegungsrechte oder Zugriffsrechte für frei werdende Plätze einräumen.  Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Eigenbetrieb Kindergärten City wird voraussichtlich noch im Frühjahr diesen Jahres ausgehandelt.

Ähnlich ist die Vergabe von Plätzen in bezirklichen Kindertagespflegestellen zu betrachten, bei denen das Jugendamt Trägerfunktion innehat.

Hier sind die Tagespflegepersonen seit einigen Jahren angehalten, freie Plätze auf ihrer Warteliste zunächst an Eltern zu vergeben, die in Friedrichshain-Kreuzberg wohnen.

 

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die Wahlfreiheit für Eltern, die mit Einführung des Gutscheinsystems im Kindertagesbetreuungsbereich eröffnet wurde, gegenwärtig großen Einschränkungen unterliegt. Dies liegt aber nicht an restriktivem Verhalten von Bezirksjugendämtern sondern daran, dass nicht ausreichend freie belegbare Plätze vorhanden sind.

 

 

  1. Wie vielen Kindern wurde jeweils in den Jahren 2013-2018 ein Kitaplatz verwehrt, weil sie ihren Wohnsitz nicht in Friedrichshain-Kreuzberg, sondern in einem anderen Bezirk haben?

 

Die Kitaträger sind frei in ihrer Entscheidung, welche Kinder sie aufnehmen. Einzig  ein gültiger Gutschein ist wichtig, damit die Finanzierung der Betreuung sichergestellt ist.  Wir haben keine Information darüber, ob in den vergangenen Jahren überhaupt Kinder aus anderen Bezirken von Kitas abgelehnt worden sind, weil sie nicht hier wohnen.

Mit Stand 31.01.2018 gibt es in den Kindertagesstätten des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg in den freien Trägern der Jugendhilfe sowie dem Eigenbetrieb “Kindergärten City“ und der Kindertagespflege 14.503 belegte Plätze.

13.438 Kinder mit Wohnort Friedrichshain-Kreuzberg werden in Kindertagesbetreuung des Landes Berlin gefördert. 

Die Differenz beträgt 1065 Plätze. Diese Zahl bildet das Saldo ab: In Kindereinrichtungen des Bezirkes werden  1065 Kinder aus anderen Bezirken mehr betreut als Kinder mit Wohnort Friedrichshain-Kreuzberg Kindertageseinrichtungen anderer Bezirke besuchen.

Friedrichshain Kreuzberg hat durch seine Innenstadtlage gesamtstädtische Versorgungsfunktion.

 

  1. Wie begründet das Bezirksamt rechtlich und moralisch die schriftliche Vereinbarung mit Tagesmüttern, dass diese keine Kinder aus anderen Bezirken aufnehmen dürfen?

 

Die rechtliche Begründung lässt sich mit der Gewährleistungsverpflichtung des Jugendamtes bzw. der Antwort zu  Frage 1 begründen.

Im Jugendamt melden sich Familien, um nach eigener vergeblicher Suche einen Platz vermittelt zu bekommen. Es wird eine „bezirksinterne Warteliste“ geführt, auf der momentan ca. 300 Eltern aus den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg stehen, die dringend einen Betreuungsplatz in unserem Bezirk suchen.

Frei werdende Plätze in der Kindertagespflege vermitteln wir vorrangig an diese seit langer Zeit suchenden Eltern.

Aber erst die Rücksprache mit der Tagespflegeperson und ihr positives Feedback (Kind passt in die Gruppe, es gibt ein Einverständnis zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern, etc.) führt zu Vertragsabschluss.

Wenn keine geeigneten Kinder aus der bezirklichen Warteliste gefunden werden, belegen Tagespflegestellen ihre Plätze mit Kindern aus angrenzenden Bezirken. Es werden keine Plätze freigehalten oder reserviert für Familien des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg.

 

Nachfragen:

  1. Kann die BVV eine solche Vereinbarung sehen? Ja siehe Anlage
  2. Worin besteht der Unterschied zur Diskussion um die Tafel in Essen, die ihre Leistungen auf Bedürftige der eigenen Bevölkerung begrenzen möchte?

 

Die Frage scheint uns bereits mit den Ausführungen  zu 1. hinreichend  beantwortet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Monika Herrmann

 

 
 

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