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Drucksache - DS/0624/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst weise ich darauf hin, dass es sich um drei Baugrundstücke handelt. Eines der Grundstücke ist von der HOWOGE zum Verkehrswert erworben worden.
Ja.
Baubeginn noch unklar, frühestens jedoch 2020.
Nachfrage:
Baurecht besteht, aber nicht nach § 34 BauGB, sondern nach § 30 BauGB.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
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