Drucksache - DS/0593/V  

 
 
Betreff: Finanzierung der Tonanlage für den BVV-Saal sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT Vorberatung
12.12.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
13.12.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT Vorberatung
22.09.2020 
Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
01.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag

PHI 12.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert die Finanzierung der neuen Tonanlage für den BW-Saal sicher zu stellen (Beschluss in DS/0069/V vom 01.03.2017).

 

Soweit die Tonanlage noch im Haushaltsjahr 2017 (teil-)finanziert wird, könnte zur (Ko-)Finanzierung auf die Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung (Kapitel 4500, Titel 97130) zurückgegriffen werden. In diesem Titel befinden sich derzeit noch Finanzmittel.

 

r die Verwendung der Sondermittel der BW bedarf es gemäß Sperrvermerk einer Entsperrung durch die BW. Die Möglichkeit der (Ko-)Finanzierung durch die Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung besteht ausschließlich bis zum Ende des Jahres 2017. Werden die Mittel nicht verausgabt, fließen sie in den allgemeinen Ausgleich des Haushalts und stehen nicht mehr zur Beschaffung einer Tonanlage zur Verfügung.

 

Erfolgen die Ausgaben für die Beschaffung der Tonanlage erst im Jahr 2018, müssen sie vollständig aus dem Haushaltskapitel des zuständigen Fachamtes getragen werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt deshalb, dass bei Nicht-Verausgabung der BWSondermittel im Jahr 2017, diese verwendet werden um die Auflösung der PMA beim Facility Management zu unterstützen. Die Beschaffung der Tonanlage erfolgt dann im Jahr 2018 aus dem Haushaltskapitel des Facility Managements.

 

 

BVV 13.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert die Finanzierung der neuen Tonanlage für den BW-Saal sicher zu stellen (Beschluss in DS/0069/V vom 01.03.2017).

 

Soweit die Tonanlage noch im Haushaltsjahr 2017 (teil-)finanziert wird, könnte zur (Ko-)Finanzierung auf die Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung (Kapitel 4500, Titel 97130) zurückgegriffen werden. In diesem Titel befinden sich derzeit noch Finanzmittel.

 

r die Verwendung der Sondermittel der BW bedarf es gemäß Sperrvermerk einer Entsperrung durch die BW. Die Möglichkeit der (Ko-)Finanzierung durch die Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung besteht ausschließlich bis zum Ende des Jahres 2017. Werden die Mittel nicht verausgabt, fließen sie in den allgemeinen Ausgleich des Haushalts und stehen nicht mehr zur Beschaffung einer Tonanlage zur Verfügung.

 

Erfolgen die Ausgaben für die Beschaffung der Tonanlage erst im Jahr 2018, müssen sie vollständig aus dem Haushaltskapitel des zuständigen Fachamtes getragen werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt deshalb, dass bei Nicht-Verausgabung der BWSondermittel im Jahr 2017, diese verwendet werden um die Auflösung der PMA beim Facility Management zu unterstützen. Die Beschaffung der Tonanlage erfolgt dann im Jahr 2018 aus dem Haushaltskapitel des Facility Managements.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT

 

 

PHI 22.09.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 01.10.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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