Drucksache - DS/0493/V  

 
 
Betreff: Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MichaelHeihsel, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
11.10.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wann wird die Gerhart-Hauptmann-Schule (spätestens) geräumt?

 

  1. Welche Kosten sind seit der Beginn Besetzung bis heute durch die Besetzung der Gerhart-Hauptmann-Schule insgesamt entstanden?

 

  1. Wo werden die Besetzer nach der Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule unterkommen?

 

Nachfragen:

 

  1. Welche Haushaltstitel waren in welcher Höhe von den notwendigen Einsparungen für die Mehrausgaben der Besetzung in den jeweiligen Haushaltsjahren betroffen?

 

  1. Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für die Behebung der durch die Besetzung entstandenen Schäden am Gebäude?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Familie, Personal und Diversity

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage habe ich die zuständigen Fachbereiche bzw. Ämter um eine Stellungnahme gebeten.

 

  1. Wann wird die Gerhart-Hauptmann-Schule (spätestens) geräumt?

 

Das Bezirksamt bemüht sich derzeit in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Unterbringungsmöglichkeiten für die verbliebenen Besetzer zur Verfügung zu stellen. Dazu hat das Bezirksamt ein Amtshilfeersuchen an das LAF gerichtet. Das LAF hat die Unterstützung bereits fest zugesagt.

Sollte dieses Angebot angenommen werden, ist eine Räumung nicht nötig.

Sollte dieses Unterbringungsangebot nicht angenommen werden, liegt die Verantwortung für den weiteren Prozess beim zuständigen Amtsgereicht Tempelhof-Kreuzberg bzw. beim von diesem zu beauftragenden Gerichtsvollzieher. Da eine Räumung einer sehr aufwändigen logistischen Vorbereitung bedarf, ist der konkrete Zeitpunkt der Vollziehung derzeit nicht absehbar.

 

  1. Welche Kosten sind seit der Beginn Besetzung bis heute durch die Besetzung der Gerhart-Hauptmann-Schule insgesamt entstanden?

 

Seit Januar 2013 bis einschließlich Juli 2017 (derzeit aktueller Datenbestand in der KLR) sind Kosten i.H.v. rd. 4.768 T€ entstanden.

 

  1. Wo werden die Besetzer nach der Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule unterkommen?

 

Bezüglich der Unterbringung der Besetzer hat der Bereich Soziales Folgendes mitgeteilt:

 

Das Bezirksamt hat das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) um Amtshilfe bei der Unterbringung im Falle einer Räumung in einer GU für Geflüchtete gebeten. Diese wurde seitens des LAF zugesichert.“

 


Nachfragen

 

  1. Welche Haushaltstitel waren in welcher Höhe von den notwendigen Einsparungen für die Mehrausgaben der Besetzung in den jeweiligen Haushaltsjahren betroffen?

 

 

Eine konkrete Aussage dazu ist nicht möglich, da Einsparungen für die Mehrausgaben in der Regel durch Haushaltssperren erfolgten, die aber jeweils auch zur Abdeckung anderer Haushaltsrisiken genutzt worden sind. Die Haushaltssperren waren grundsätzlich so ausgestaltet, dass ein bestimmter Prozentsatz (in der Regel 5 bis 10 %) von bestimmten Ausgabefeldern gesperrt worden sind (z.B. A05, A09 und TA06) bzw. Personalmaßnahmen einer konkreten Überprüfung durch die SE Finanzen und die Finanzstadträtin unterzogen wurden.

 

  1. Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für die Behebung der durch die Besetzung entstandenen Schäden am Gebäude?

 

Die Schäden am Gebäude konnten in Ermangelung eines Zutritts zu den einzelnen besetzten Räumen noch nicht aufgenommen und kostenseitig eingeschätzt werden. Dies wird erst nach Freiwerden dieser Räume möglich sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

 

 
 

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