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Drucksache - DS/0493/V
Wir fragen das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Familie, Personal und Diversity
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage habe ich die zuständigen Fachbereiche bzw. Ämter um eine Stellungnahme gebeten.
Das Bezirksamt bemüht sich derzeit in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Unterbringungsmöglichkeiten für die verbliebenen Besetzer zur Verfügung zu stellen. Dazu hat das Bezirksamt ein Amtshilfeersuchen an das LAF gerichtet. Das LAF hat die Unterstützung bereits fest zugesagt. Sollte dieses Angebot angenommen werden, ist eine Räumung nicht nötig. Sollte dieses Unterbringungsangebot nicht angenommen werden, liegt die Verantwortung für den weiteren Prozess beim zuständigen Amtsgereicht Tempelhof-Kreuzberg bzw. beim von diesem zu beauftragenden Gerichtsvollzieher. Da eine Räumung einer sehr aufwändigen logistischen Vorbereitung bedarf, ist der konkrete Zeitpunkt der Vollziehung derzeit nicht absehbar.
Seit Januar 2013 bis einschließlich Juli 2017 (derzeit aktueller Datenbestand in der KLR) sind Kosten i.H.v. rd. 4.768 T€ entstanden.
Bezüglich der Unterbringung der Besetzer hat der Bereich Soziales Folgendes mitgeteilt:
„Das Bezirksamt hat das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) um Amtshilfe bei der Unterbringung im Falle einer Räumung in einer GU für Geflüchtete gebeten. Diese wurde seitens des LAF zugesichert.“
Nachfragen
Eine konkrete Aussage dazu ist nicht möglich, da Einsparungen für die Mehrausgaben in der Regel durch Haushaltssperren erfolgten, die aber jeweils auch zur Abdeckung anderer Haushaltsrisiken genutzt worden sind. Die Haushaltssperren waren grundsätzlich so ausgestaltet, dass ein bestimmter Prozentsatz (in der Regel 5 bis 10 %) von bestimmten Ausgabefeldern gesperrt worden sind (z.B. A05, A09 und TA06) bzw. Personalmaßnahmen einer konkreten Überprüfung durch die SE Finanzen und die Finanzstadträtin unterzogen wurden.
Die Schäden am Gebäude konnten in Ermangelung eines Zutritts zu den einzelnen besetzten Räumen noch nicht aufgenommen und kostenseitig eingeschätzt werden. Dies wird erst nach Freiwerden dieser Räume möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
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