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Drucksache - DS/0358/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Brunnen konnten aus welchen Gründen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bisher (noch) nicht im Jahr 2017 in Betrieb genommen werden?
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die meisten Zierbrunnen inzwischen in Betrieb sind, teilweise jedoch mit temporärer Wasserzuspeisung aus öffentlichen Hydranten, da die bestehenden Wasseranschlüsse nicht mehr den aktuellen Trinkwasserschutzvorschriften genügen und umgerüstet werden müssen.
Brunnen die aktuell wegen des fehlenden Trinkwasserschutzes oder wegen Pumpen und anderen technischen defekten nicht laufen:
Plansche Boxhagener Platz (Pinguine und Enten) Plansche Forkenbeckplatz Kleinkinderplansche Plansche Volkspark Brunnenschale Wülischstraße Teichlauf (Bachlauf) Görlitzer Park Plansche Görlitzer Park Nichtgeburtstagskaffeekanne Theodor Wollf Park Brunnen an der Bernburger Straße Wasserkaskade Alte Zollmauer Brunnenstein Altes Zollhaus Straßenbrunnen Oppelner Str. 2 Brunnenschalen in der Ritterstraße Plansche Besselpark
21 weitere Brunnen sind inzwischen in Betrieb.
2. Bei welchen Brunnen sind Reparaturen erforderlich?
Für vier Brunnen mussten neue Pumpen beschafft werden, da die alten nicht mehr reparabel waren.
3. Wie sehen die jeweiligen Zeitpläne dafür aus?
Umrüstung und Inbetriebnahme aller grundsätzlich betriebsfähiger Zierbrunnen wird in den nächsten Wochen erfolgen. Priorität haben die Planschen, damit diese den Kindern im Bezirk so schnell wie möglich zur Verfügung stehen. Die Berliner Wasserbetriebe arbeiten mit Hochdruck daran, alle aktuell noch nicht laufenden Anlagen sicherheitstechnisch auszustatten und dann in Betrieb zu nehmen.
Nachfrage:
1. Welche Vereinbarung wurde mit den Berliner Wasserbetrieben getroffen um langfristig die Funktion der Brunnen zu sichern?
Mit den Berliner Wasserbetrieben wurde eine Vereinbarung getroffen, die den Betrieb der wassertechnischen Anlagen (Zierbrunnen, Tiefbrunnen, Planschen) regelt. Dazu gehören auch Reparaturleistungen im Bereich der Brunnentechnik. Diese Vereinbarung gilt zunächst bis 31.12.2018 und wurde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mitgezeichnet.
Florian Schmidt
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