Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0280/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Für die Arbeiten in der Fredersdorfer Straße wurde ein Turmdrehkran auf dem Hof aufgestellt. Das Heben von schwebenden Lasten über den Gehweg ist nicht gestattet, da andernfalls die Gefahr gegeben ist, dass Fußgänger von herabfallenden Lasten getroffen und verletzt werden. Eine Vollsperrung des Gehweges wurde daher aus Sicherheitsgründen erforderlich. Als Querungshilfe für die Fußgänger wurden beidseitig Haltverbotszeichen (Z283 StVO) aufgestellt und der Bordstein angerampt. Die Sondernutzungserlaubnisse wurden durch das SGA nach Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Sondernutzer erteilt. Mit Sondernutzer und Straßenverkehrsbehörde fanden auch Vororttermine statt, mit dem Straßen- und Grünflächenamt ein Termin für das Pflasterprotokoll.
Bei der Nutzung eines Turmdrehkrans handelt es sich um eine übliche Einrichtung bei vergleichbaren Baustellen. Jede Alternative zur Vollsperrung des Gehwegs wäre unverantwortlich gewesen. Die eingerichtete Querungshilfe war geeignet, den Bedarf einer gefahrlosen Querung auch der Kita-Kinder zu berücksichtigen.
Entscheidungen über Sperrungen und die sich daraus ergebenden alternativen Möglichkeiten, die betreffenden Bereiche gefahrlos zu passieren, orientieren sich generell und stets an Sicherheitsanforderungen für die Verkehrsteilnehmer. Bedeutsam ist dabei insbesondere auch, dass notwendige Sperrungen möglichst jeweils nur für kurze Zeit angeordnet werden. Ggf. müssen Verkehrsteilnehmer dabei Umwege in Kauf nehmen, um zum Ziel zu kommen. Im Vordergrund steht jedoch immer die Sicherheit.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin