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Drucksache - DS/0275/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfragen beantworte ich wie folgt:
3. Wer ist für die Entscheidung über die Installation von Blitzern zuständig?
Zu Frage 1– 3:
Die Straßenverkehrsbehörde teilte mir auf Nachfrage mit, dass für den Bereich Boxhagener Straße keine erhöhte Beschwerdelage im Hinblick auf Geschwindigkeitsübertretungen bzw. Rotüberfahrungen vorliegt. Die Einrichtung von Blitzern im Zusammenhang mit wahrgenommenen Geschwindigkeitsübertretungen bzw. Rotüberfahrungen im Fließverkehr obliegt ausschließlich der Polizei. Sie entscheidet auch in eigener Zuständigkeit, an welchen Orten kontrolliert wird. Ggf. kann die Verkehrslenkung Berlin prüfen, ob eine Disziplinierung der Verkehrsteilnehmer beispielsweise auch durch Aufstellen eines Dialogdisplays ermöglicht werden kann. Eine Zuständigkeit des Ordnungsamtes/der Straßenverkehrsbehörde ist hier nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
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