Drucksache - DS/0275/V  

 
 
Betreff: Geschwindigkeitsübertretungen auf der Boxhagener Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Müller, GötzMüller, Götz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
10.05.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass auf der Boxhagener Straße zwischen Holteistraße und Boxagener Straße überdurchschnittlich häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen und zu „Rotüberfahrungen“ insbesondere der Ampel an der Holteistraße stadteinwärts durch den Motorisierten Individualverkehr kommt?
  2. Halt das Bezirksamt die Installation eines „Blitzers“, der sowohl Geschwindigkeitsübertretungen als auch das Überfahren der roten Ampel festhält, für sinnvoll?
  3. Wer ist für die Entscheidung über die Installation von Blitzern zuständig?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg    

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfragen beantworte ich wie folgt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass auf der Boxhagener Straße zwischen Holteistraße und Boxagener Straße überdurchschnittlich häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen und zu „Rotüberfahrungen“ insbesondere der Ampel an der Holteistraße stadteinwärts durch den Motorisierten Individualverkehr kommt?
  2. Halt das Bezirksamt die Installation eines „Blitzers“, der sowohl Geschwindigkeitsübertretungen als auch das Überfahren der roten Ampel festhält, für sinnvoll?

3. Wer ist für die Entscheidung über die Installation von Blitzern zuständig?

 

Zu Frage 1 3:

 

Die Straßenverkehrsbehörde teilte mir auf Nachfrage mit, dass für den Bereich Boxhagener Straße keine erhöhte Beschwerdelage im Hinblick auf Geschwindigkeitsübertretungen bzw. Rotüberfahrungen vorliegt.

Die Einrichtung von Blitzern im Zusammenhang mit wahrgenommenen Geschwindigkeitsübertretungen bzw. Rotüberfahrungen im Fließverkehr obliegt ausschließlich der Polizei. Sie entscheidet auch in eigener Zuständigkeit, an welchen Orten kontrolliert wird.

Ggf. kann die Verkehrslenkung Berlin prüfen, ob eine Disziplinierung der Verkehrsteilnehmer beispielsweise auch durch Aufstellen eines Dialogdisplays ermöglicht werden kann. Eine Zuständigkeit des Ordnungsamtes/der Straßenverkehrsbehörde ist hier nicht gegeben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andy Hehmke

 

 

 
 

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