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Drucksache - DS/0272/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Familie, Personal und Diversity
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Eigentümer der Bootswracks. Sollten diese ihre Pflicht nicht erfüllen oder nicht feststellbar sein, kann der Grundstückseigentümer als Zustandsstörer herangezogen werden. Soweit die Boote noch im Wasser liegen, ist dies die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Bundeswasserstraße Rummelsburger See.
Dies hängt davon ab, wie schnell die Eigentümer ihrer Beseitigungspflicht nachkommen
Vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wurden keine Genehmigungen für Lummerland erteilt. Vermutlich wurde auch von keiner anderen Behörde eine Genehmigung erteilt. Die Boote ankerten auf einer gewidmeten öffentlichen Wasserstraße - wohl ohne den Schifffahrtsverkehr zu beeinträchtigen, für dessen Sicherheit das Wasser- und Schifffahrtamt zuständig ist. (??)
Nachfragen:
Siehe Antwort zu 3.
Am jetzigen Standort des Jugendschiffes ist das Aufleben von Lummerland durch kaufvertragsrechtliche Regelungen nicht möglich. Der Verkauf hat ohne Liegeplatz und unter der Maßgabe stattgefunden, dass das Jugendschiff zu entfernen ist.
Mit freundlichen Grüßen Monika Herrmann
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