Drucksache - DS/0249/V  

 
 
Betreff: Warum übernimmt das Bezirksamt die Kosten für persönliche Assistenzen nicht?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Striebel, PascalStriebel, Pascal
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was veranlasst das Bezirksamt, persönliche Assistenzen für Menschen mit Behinderung bei Krankenhausaufenthalten nicht entsprechend einer (nach Aussage des Senats bindenden) Vergütungsvereinbarung der Senatsverwaltung für Gesundheit mit den Assistenzdiensten zu erstatten?
  2. Worin besteht die Ungleichbehandlung, die das Bezirksamt sieht, wenn den Betroffenen die Kosten erstattet werden?
  3. Warum nutzt das Bezirksamt offenbar bestehende rechtliche Spielräume nicht aus, wie es andere Bezirke im Einklang mit der Senatsverwaltung tun?

 

Nachfragen:

 

  1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass seine vom Senat abweichende Rechtsauffassung nicht auf Kosten von Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen ausgetragen wird, sondern im Sinne der Betroffenen schnell Kostenübernahmen möglich sind?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler

 

Ich will in der Beantwortung mit Ihrer ersten Nachfrage beginnen, weil das in der Tat das größte Problem ist in einer Auseinandersetzung um unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen einer Anzahl von Bezirken und der Senatsverwaltung jetzt Gesundheit, Pflege zu einer Vereinbarung, die noch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales im Frühjahr letzten Jahres rückwirkend zum 01. Januar vergangenen Jahres getroffen hat.

 

zu Nachfrage 1: Das habe ich gestern, angerufen von der TAZ, auch schon gesagt, dass ich es bedauere, dass eine notwendige, bisher nicht geklärte Auseinandersetzung um unterschiedliche Rechtsauffassungen in der Leistungsorganisation getragen wird. Und ich halte es für notwendig, dass schnell und auch angemessen nach einer Lösung gesucht wird. Darin bin ich mir mit der Staatssekretärin für Pflege einig.

Wir hatten heute Stadträtesitzung Gesundheit, Soziales im zweiten Teil ab mittags mit der Senatsverwaltung Gesundheit, Pflege und Gleichstellung mit der Staatssekretärin für Pflege und ich habe das Thema aktuell gestern hier, den Bezirk damit konfrontiert, in die Beratung mitgenommen.

Es gibt in der Tat unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber, ob diese Vereinbarung eine Rechtsgrundlage hat oder rechtswidrig ist, weil das SGB XII im Sinne der Nachrangigkeit anderes regelt, nämlich dass Pflege in Krankenhäusern über die Krankenkassen und nicht über einen Sozialhilfeträger zu finanzieren ist.

Das ist ein Problem. Das gehört geklärt. Ich als Bezirk kann es eigentlich nicht klären, indem ich aufgrund einer anderen Rechtsauffassung eine Klage gegen das Land anstrenge. Das Land kann nicht mit dem Land in den Rechtsstreit gehen.

Insofern sind wir in einer sozialhilferechtlichen Auseinandersetzung auf anderem Wege.

 

zu Frage 1: Die Ungleichbehandlung, die Sie nachfragen und die ich gestern in meinem Statement angesprochen habe, ist eine Ungleichbehandlung dahingehend, dass das Land sich im vergangenen Jahr exklusiv mit drei Anbietern vereinbart hat. Es gibt mehr als 60 Anbieter, die in einer ähnlichen Situation sind und wir erleben in der täglichen Pflegeorganisation, dass Patienten oder Klienten unterschiedlicher Dienste unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, bei welchem Anbieter sie sind. Und die drei Anbieter, mit denen zeitlich befristet vereinbart wurde, genießen eine exklusive Stellung. Aber auch dieses darf nicht auf Lasten und auf Kosten derer, die eine Hilfe brauchen, ausgestritten werden.

Insofern haben wir uns heute vereinbart, dass wir, Friedrichshain-Kreuzberg ist einer der Bezirke, die eine andere Auffassung haben, eine andere Auffassung, dass … oder eine Auffassung, dass das rechtswidrig ist, vertreten auch Reinickendorf, Mitte und Neukölln. Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte sind die beiden Bezirke, die mit Nichtzahlung der Pflege im Krankenhaus bisher darauf reagiert haben.

Ich werde mich so verhalten und entscheiden, dass, wenn die Senatsverwaltung mir eine Klärung dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen anbietet, ich mich dazu verhalten werde, wie wir mit dem jetzigen Tatbestand umgehen. Ich habe mein Sozialamt heute gebeten, zu prüfen, ob wir die ausstehenden Rechnungen konditioniert, d.h. unter Vorbehalt finanzieren. Unter Vorbehalt im Hinblick darauf, dass unsere Rechtsauffassung und die Rechtsauffassung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung geprüft werden.

 

Herr Striebel: Mich würde jetzt natürlich schon interessieren, ob es das Bezirksamt nicht für zielführender halten würde, diese Honorarvereinbarung, wenn es die nicht mit allen Trägern gibt und sie deswegen dort eine Rechtswidrigkeit sehen, wieso Sie es dann nicht anstreben, diese Vereinbarung auch auf Nutzer*innen anderer Assistenzdienste auszuweiten, statt erst mal die Kosten für alle nicht zu übernehmen.

 

zu Nachfrage 2: Da haben Sie völlig Recht. Es gibt mehrere Konflikte. Der erste Konflikt ist der, gibt es überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Vereinbarungen, die geschlossen wurden. Da musste die Senatsverwaltung für Gesundheit und Pflege heute einräumen, dass es diese Rechtsgrundlage im SGB XI und im SGB XII nicht gibt.

Und das Zweite ist: Wenn sich das Land dennoch vereinbart, dann soll es sich nicht exklusiv mit drei Anbietern vereinbaren, sondern mit allen Anbietern im Sinne von Gleichbehandlung. Das ist das, was anzustreben ist.

 

Herr Vollmert: Ich kann ja Ihre Rechtsauffassung verstehen, aber ich verstehe nicht, warum man solange wartet, bis der Rechtsstreit ausgefochten ist und in der Zwischenzeit die auf Assistenz angewiesenen Menschen einfach erst mal im Regen stehen lässt. Warum hat man nicht einfach, wie Sie jetzt gerade angekündigt haben, im Vorgriff diese Rechnungen bezahlt mit Vorbehalt, um im Zweifel sich das von anderer Stelle wieder zu holen. Das verstehe ich nicht.

 

zu Nachfrage 3: Herr Vollmert, der Konflikt, der gestern durch den verständlichen Protest offenbar wurde, ist kein Konflikt, der gestern aufgebrochen ist, sondern die Diskussion zwischen Land und Bezirken um diese Vereinbarungen geht seit Frühsommer 2016, seitdem es diese Vereinbarung gegeben hat und wir haben viele Gespräche geführt, dort zu einer Einigung zu kommen, ohne dass das bisher passiert ist. Mag sein, dass der gestrige Prozess das auch auf Landesseite ein Stückweit beschleunigt hat, dass wir jetzt dort zu Gesprächen kommen.

Sie fragen danach, warum wir nicht unter Vorbehalt gezahlt haben. Die Frage muss ich mir gefallen lassen und die Frage ist auch die, die wir jetzt klären werden, ob wir so verfahren, dass wir konditioniert die Rechnungen bezahlen unter dem Vorbehalt, dass es noch eine rechtliche Klärung gibt.

 

Frau Heihsel: Ich frage mich, ob der Senat nicht dafür verantwortlich ist, wenn er Vereinbarungen ausgibt, an die sich die Bezirke halten ssen, dass er diese Vereinbarung auf eine rechtliche Grundlage stellt und dass wir da nicht dafür zuständig sind, seine rechtlichen Unklarheiten auszubaden. Das heißt, wenn wir zahlen, dann sollte der Senat, sollten rechtliche Unklarheiten auftreten, doch uns das dann entschädigen.

 

zu Nachfrage 4: Frau Heihsel, dann will ich die Frage, die Sie sich gestellt haben, beantworten dahingehend, dass wir uns ähnliche Fragen schon seit langem stellen. Was zu der Verfahrensweise: Das Land vereinbart sich und die Bezirke haben sich mit der Umsetzung und den Konsequenzen aus der Umsetzung auseinanderzusetzen. Das ist etwas, was wir in der Leistungsorganisation Sozialhilfe wie glaube ich auch Jugendhilfe seit vielen Jahren erleben. Und zu den kritischen Anmerkungen zu dieser Vereinbarung vom letzten Frühjahr gehört dazu, dass wie immer nicht die Frage gestellt wurde, welche Auswirkungen hat das finanziell auf die Bezirke und wie antwortet das Land Berlin, das sich vereinbart, also das Land und damit auch die Bezirke in die Pflicht nimmt, darauf, die Bezirke auch so zu behandeln, dass sie diese Aufgabe, die das Land für sie vereinbart hat, erfüllen können.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: