Drucksache - DS/0159/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan für den Campus-Ohlauer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
01.03.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, warum die HOWOGE abweichend von dem bestehenden Bauvorbescheid für den Campus Ohlauer nun durch einen Bauantrag ein weitaus umfassenderes (in Bezug auf Baudichte und he) Baurecht anstrebt?
     
  2. Wie gedenkt das Bezirksamt mit diesem Bauantrag umzugehen?
     
  3. Beabsichtigt das Bezirksamt die HOWOGE, ähnlich wie beim Vorhaben der Vita Domus GmbH an der Blücherstraße 26, von den rechtlichen Vorgaben des geltenden Baunutzungsplans zu befreien?

 

Nachfragen:

 

  1. Angesichts der Ausführungen in seinem Bewerbungsschreiben für das Amt des Baustadtrats durch den nunmehrigen Amtsinhaber „Neubau funktioniert aber nur, wenn die Inhalte dieser Projekte gemeinsam mit Nachbar*innen und Initiativen entwickelt werden Entwicklungen mit Scheinbeteiligung darf es nicht geben.“ frage ich das Bezirksamt, warum es dann nicht, auch angesichts der offenbar geänderten Interessenlage der HOWOGE,  ein geordnetes Bebauungsplanverfahren inkl. Wettbewerbsverfahren, in dessen Rahmen echte und rechtlich verbindliche Bürgerbeteiligung stattfinden könnte, anstrebt?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Nach Information des Bezirksamtes ermöglicht die vorliegende Planung eine wesentlich günstigere oder bessere wirtschaftliche Grundlage, um möglichst viel günstigen Wohnraum zu schaffen. Näheres dazu ist nicht bekannt.

 

zu Frage 2: Der Bauantrag befindet sich im rechtlich vorgegebenen Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Derzeit gibt es aber sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Abweichungen, die einer Genehmigung entgegenstehen. Demnach muss der eingereichte Entwurf noch einmal grundsätzlich überarbeitet werden. Dazu laufen derzeit Abstimmungen mit den zuständigen Fachbereichen. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

Es ist aber erkennbar, dass das zunächst eingereichte geplante Volumen, dass dies reduziert werden muss. Soweit ein genehmigungsfähiges Ergebnis erkennbar ist, wird dies der BVV bzw. dem zuständigen Ausschuss vorgestellt werden.

 

zu Frage 3: Befreiungen sind ausdrücklich vom Gesetzgeber vorgesehen und auch zu erteilen, wenn sie städtebaulich vertretbar sind. Das ist immer im Einzelfall zu prüfen und im Rahmen der Ermessungsausübung zu entscheiden. Ein Vergleich mit dem Vorhaben an der Blücherstraße trifft daher nicht zu.

 

zu Nachfrage 1: Ein Großteil von Festsetzungen des Baunutzungsplans ist nach wie vor anwendbar für die Beurteilung des Vorhabens und damit weiterhin rechtskräftig. Gegenwärtig befindet sich das Projekt im Verfahren und muss im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit noch einmal überarbeitet werden. Erst im Ergebnis kann beurteilt werden, ob das bestehende Baurecht nach Baunutzungsplan für das Vorhaben ausreichend ist. Dann besteht auch ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Erteilung einer solchen Genehmigung.

Anderenfalls wäre zu prüfen, ob ggf. neues Baurecht in Form eines Bebauungsplanverfahrens für ein Vorhaben geschaffen werden soll, dass das Maß der baulichen Nutzung im Hinblick auf den Baunutzungsplan deutlich überschreitet.

 

Zu der Frage der Partizipation wollte ich noch erwähnen: Ich habe ja mich mit den Kritikern oder einigen Kritikern getroffen und habe dort zugesagt, dass ich mich dafür einsetzen werde, dass Kritikpunkte bei der Überarbeitung auch Berücksichtigung finden, z. B. was den Erhalt der Bäume betrifft. Schade und ich hoffe, dass auch noch ein paar Leute da sind, die vorher hier geschimpft haben auf mich.

Insofern sehe ich oder bemühe ich mich im Rahmen dessen, was ich auch sozusagen in meinem Teil dieses langwierigen Prozesses tun kann, zu tun hinsichtlich der Aufnahme von Bürgerwünschen.

 

Herr Dahl: Im westlichen Friedrichshain haben wir ja eine breite Debatte darüber geführt, ob für die Neubauvorhaben der WBM auch ein B-Plan-Verfahren notwendig ist. Es wurde ja vom Bezirksamt lange Zeit abgelehnt. Die BVV hat das ja anders gesehen und letztlich hat man auch hier ein Bebauungsplanverfahren gemacht. Ja, es kommt dann eine Frage. Und ich frage Sie: Warum macht man es da und nicht hier? Ich weiß, die baurechtlichen Voraussetzungen sind ein bisschen anders, da haben wir ein 34er Gebiet und hier haben wir einen Baunutzungsplan, aber Baurecht haben ja beide. Trotzdem  macht man da einen B-Plan, obwohl es angeblich keinen Bedarf gab lt. Auffassung des Bezirksamts, um eben die Bürger richtig zu beteiligen und warum nicht auch hier?

 

zu Nachfrage 2: Herr Dahl, ich glaube, die Antwort ist natürlich ein bisschen grundsätzlicher Art. Wir haben beim WBM-Vorhaben die Situation gehabt, dass dem Bezirk, auch dem Bezirksamt, der BVV, den Bürgern von der WBM etwas vorgelegt wurde, was man zu schlucken hatte. Das war ja ausgewiesener Maßen kein Bezirksprojekt in dem Sinne. Das verhält sich doch bei der Ohlauer Straße, Campus Ohlauer Straße ein wenig anders.

Insofern war das Instrument, ein Bebauungsplanverfahren dort in die Wege zu leiten ja der Versuch, das auszubremsen. Das interpretiere ich zumindest so. Mittlerweile haben wir ja auch dort eine andere Situation. Wir haben eine WBM, wir haben mit einer Senatorin, die Stadtentwicklungssenatorin Lompscher, die versucht einzuwirken auf die WBM und mit der wir im Gespräch sind, die von einem Masterplan spricht, um das Ganze noch mal neu aufzurollen, was ich sehr begrüße und es soll jetzt beim nächsten Jour fixe mit Frau Lompscher, mit Frau Lüscher - Entschuldigung - dann ein Konzept vorgestellt werden, einen Entwurf, wie man die Bürgerbeteiligung an diesem Masterplanprozess, diesen Dialogprozess umsetzt.

 

Herr Gerlich: Sie haben betont die Menge des Wohnraums, der geschaffen wird. Die Frage: Ist das Bezirksamt der Meinung, dass die Qualität des Wohnraums, der dort geschaffen wird und auch die städtebauliche Qualität der aktuellen Planung angemessen ist?

 

zu Nachfrage 3: Ich denke, es gibt für jeden Entwurf, jeden städtebaulichen Entwurf, der von sagen wir mal …, der gut durchdacht ist, auch immer Pro und Kontras. Ich habe mich auch beschäftigt mit dem sogenannten Alternativ…, der Alternativplanung und sehe bei beiden Pro und Kontras, sage ich mal.

Ich finde das Schwarz-Weiß-Malen, dass der eine der Böse ist und der andere ist der Gute, kann ich so nicht ganz mittragen. Ich finde auch die Aussagen, dass die Wohnungen dort quasi Karnickelställe sind oder Gefängnisse und dass das Ganze so negativ betrachtet wird, erst einmal fachlich zu überprüfen ist. Würde ich auch …, da würde ich mir auch Rat gern zur Seite nehmen, uns das auch empfehlen. Man kann nicht als Nachbar einfach sagen so, die werden da unglücklich die Menschen, weil das so eng ist oder ähnliches.

Mit der HOWOGE habe ich einen Termin gehabt und ich habe dort gewisse Bereitschaft wahrgenommen, auch noch mal über die Nutzung, Nutzungskonzepte, Grundrisse und so etwas nachzudenken.

 

Herr Müller: Herr Schmidt, verstehe ich Ihre Antwort auf die vorletzte Nachfrage richtig, wenn ich das so verstehe, dass Sie sagen, wenn das Bezirksamt ein Bauvorhaben in Auftrag gibt, ist dort keine Bürgerbeteiligung nötig, weil wir hier an alles gedacht haben?

 

zu Nachfrage 4: Sie sollten mal unterscheiden: Ich habe vom Bebauungsplan gesprochen. Beim Bebauungsplanverfahren gibt es Bürgerbeteiligung, die vorgeschrieben ist. Sie wissen selber, manchmal ist die ganz toll und manchmal ist die läppisch. Ich habe selber in verschiedenen Bezirken in Berlin als Bürger quasi Einreichungen gemacht und nie eine Antwort bekommen, bei Bebauungsplanverfahren. Das kann man so oder so leben.

Das heißt, allein die Tatsache Bebauungsplan oder nicht, ist noch kein Garant für Bürgerbeteiligung. Wir sollten uns im Ausschuss noch mal dann auch ausführlich mit dem Entwurf beschäftigen, der jetzt kommt, der also die Überarbeitung ist, ob der dann geht oder nicht geht usw. und dann sollten wir auch noch mal analysieren, welche Art von Dialog und Anpassung etc. es gab im Prozess, denn dazu gibt es ganz viele verschiedene Aussagen. Dass da quasi 0,0 Bürgerbeteiligung war, das stimmt einfach nicht.

Gut, ich weiß, ich habe Ihre Kommentare alle gelesen, wir haben darüber gesprochen und wir können uns auch dem Dialog stellen, aber es gibt ja verschiedenste Abwägungsgründe bei diesem Projekt und insofern, mein Bemühen ist nicht, alles, was in der Vergangenheit geschehen ist, rückgängig zu machen hier in diesem Bezirk, das ist auch nicht meine Aufgabe, das kann man nicht, sondern mein Bemühen ist, in der aktuellen Situation aus meiner Agenda heraus, dass man Bürger einbindet, um das Beste rauszuholen.

 

 

 

 
 

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