Drucksache - DS/0158/V  

 
 
Betreff: Bauhütte südliche Friedrichstadt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Müller, GötzMüller, Götz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Aus welchen rechtlichen und sachlichen Gründen trägt das BA die Betriebskosten für die „Bauhütte südliche Friedrichstadt“?

 

  1. Wie begründet das BA diese Finanzierung politisch?

 

  1. r welche Projekte (gemeinnützige und andere) im Bezirk und ggf. außerhalb des Bezirks trägt das BA noch die Betriebskosten (um vollständige Aufzählung wird gebeten)?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                              

Bezirksstadtrat                                 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Aus welchen rechtlichen und sachlichen Gründen trägt das BA die Betriebskosten für die „Bauhütte südliche Friedrichstadt“?

 

Grundlage der Förderung der Betriebskosten der Bauhütte ist die Vereinbarung über die Errichtung der Bauhütte. Die Vereinbarung wurde am 13.07.2015 zwischen dem seinerzeit zuständigen Stadtrat Panhoff und der Bauhütte GbR getroffen. Ziel der Förderung ist die Stärkung von Bürgerbeteiligung und Vernetzung im Stadtteil. Die Ziele der Bauhütte entsprechen den Zielen zur Durchführung der Sanierung im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt (vgl. Rechtsverordnung vom 15.03.2011)  und insbesondere der Srkung der Beteiligung gemäß § 137 BauGB.

 

 

2. Wie begründet das BA diese Finanzierung politisch?

 

Die Stärkung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die Unter-stützung des Sanierungsprozesses stellt auch die politische Begründung dar.

 

 

3. Für welche Projekte (gemeinnützige und andere) im Bezirk und ggf. außerhalb des Bezirks trägt das BA noch die Betriebskosten (um vollständige Aufzählung wird gebeten)?

 

Eine vollständige Aufzählung der Projekte, für die das Bezirksamt möglicherweise Betriebskosten trägt bedarf einer Prüfung und Abfrage, die aufgrund der personellen Situation der zuständigen Abteilung längere Zeit in Anspruch nehmen würde. Sollte diese dennoch gewünscht sein, kann diese frühestens in einem Monat zur Verfügung gestellt werden. Als Beispiel seien hier folgende genannt:

 

Der „Hilfsbund für Kinder in Not e.V.“ (Hilfsbund Kobane) ist seit dem 01.09.2015 im Raum 0054/55 sog. Glaskasten im Dienstgebäude Yorckstraße untergebracht. Hier trägt das Bezirksamt die Betriebskosten.

Die Städtepartnerschaften erhalten Betriebskosten über Zuwendungen vom Bezirksamt.

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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