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Drucksache - DS/0134/V
BVV 01.03.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Verkehrslenkung Berlin und der BVG Lösungen zu erarbeiten, die zu einer Verbesserung der Situation für Fußgänger an der Fußgängerampel an der Tramhaltestelle U-Bhf. Warschauer Str. beitragen. Begründung:
Regelmäßig kommt es nach der Einfahrt der M10 in die Endhaltestelle U-Bhf. Warschauer Str. durch hohe Fahrgastzahlen zu einer Überfüllung der für Fußgänger vorgesehenen Wartebereiche auf der Mittelinsel. Es bleibt für die Fußgänger teilweise nur Platz auf den Gleisen der Tram oder es kommt zur Überquerung der B96a durch die Fußgänger in der Rotphase der Fußgängerampel. Um dieses zukünftig zu vermeiden sollten entweder die Grünphasen für die Fußgänger nach der Einfahrt der M10 angepasst, oder die Mittelinsel für die hohen Fahrgastzahlen erweitert werden.
BVV 01.03.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 30.03.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Verkehrslenkung Berlin und der BVG Lösungen zu erarbeiten, die zu einer Verbesserung der Situation für Fußgänger an der Fußgängerampel an der Tramhaltestelle U-Bhf. Warschauer Str. beitragen.
BVV 05.04.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Verkehrslenkung Berlin und der BVG Lösungen zu erarbeiten, die zu einer Verbesserung der Situation für Fußgänger an der Fußgängerampel an der Tramhaltestelle U-Bhf. Warschauer Str. beitragen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 08.11.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
UVKI 30.11.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 13.12.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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