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Drucksache - DS/0106/V
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Gab es auch in Friedrichshain-Kreuzberg Mieterhöhungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften? 2.) Wie viele Wohnungen waren davon betroffen? 3.) In welcher Höhe waren die Mieterhöhungen (prozentual, Minimum, Maximum, Durchschnitt)?
Nachfragen:
1.) Hat sich das Bezirksamt beim Land Berlin oder bei den Wohnungsbaugesellschaften aktiv gegen die Erhöhungen eingesetzt? 2.) Wer trägt nach Ansicht des Bezirksamts die Verantwortung für die Mieterhöhungen?
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Beantwortung Fragen 1-3: Darüber ist dem Bezirksamt nichts bekannt.
Nachfragen:
Nein. Allerdings habe ich der Pressemitteilung Nr. 17-004 vom 03.02.2017 entnommen, dass "Keine weiteren Mieterhöhungen bei den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften bis zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung" geben wird und dies auch "die Mieterhöhungen, die bereits ab 1.1.2017 in Kraft getreten sind" umfasst.
Ich gehe davon aus, dass der Senat diese Mieterhöhungen nicht empfohlen hat. Insofern tragen die Wohungsbaugesellschaften die Hauptverantwortung.
Florian Schmidt
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