Drucksache - DS/0059/V  

 
 
Betreff: Alleinerziehende im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDAbt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales
Verfasser:Mollenhauer-Koch, TessaMustermann, Max
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
11.01.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Erkenntnisse hat das BA über Alleinerziehende im Bezirk, die keine Leistungen nach dem SGB II erhalten?

 

  1. Wieviel Personen erhielten 2016 vom Jobcenter Leistungen für Mehrbedarf für Alleinerziehende?

 

  1. Welche Maßnahmen zur Unterstützung werden angeboten?

 

 

 

Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

ArbBüDGesSoz Dez

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Welche Erkenntnisse hat das BA über Alleinerziehende im Bezirk, die keine Leistungen nach dem SGB II erhalten?

 

Wenn mit der Frage Alleinerziehende gemeint sind, die keine Leistungen nach SGB II beziehen und in finanziell ungünstigen Umständen leben, dann hat der Bezirk aus der Perspektive der amtlichen Sozialstatistik aktuell keine Erkenntnisse über diese Personengruppe.

 

Unstrittig ist hingegen, dass Alleinerziehende einem vergleichsweise überdurchschnittlich hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind. Laut Sozialbericht Berlin-Brandenburg 2015 (Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg) betrug die durchschnittliche Armutsrisikoquote für Berlin im Jahr 2014 14,1 %. Die Armutsrisikoquote von Alleinerziehenden betrug im gleichen Jahr 23,1 %.

 

Diese Zahlen werden aber nicht differenziert nach SGB II Bezug.

 

 

2. Wieviel Personen erhielten 2016 vom Jobcenter Leistungen für Mehrbedarf für Alleinerziehende?

 

Nachstehend eingefügt ist die statistische Zeitreihe der Bestandsentwicklung der erwerbsfähigen Leistungsbezieher/Innen 2016 und in grün gestrichelt zum Vergleich die Werte von 2015 (die Bestandswerte 2016 liegen durchweg unter 2015 zwischen 97 bis 243).

 

Derzeit kann die Statistik nur bis August auswerten. Bis dahin lag der Mittelwert 2016 bei 3.332 (2015 bei 3.482):

 

 

 

Die Ausgaben für Mehrbedarfe für Alleinerziehende betrugen im gesamten Jahr 2016 (Jan.-Dez.) 3.794.730€. Der monatliche Prokopf-Anteil jeder/jedes Alleinerziehenden liegt bei 96€.

 

 

3. Welche Maßnahmen zur Unterstützung werden angeboten?

 

Jobcenter

 

Entsprechend ihrer Eignung und Neigung und ihrer zeitlichen Verfügbarkeit haben Alleinerziehende im SGB II Leistungsbezug zu allen Angeboten des Jobcenters Zugang.

Besonders hervorzuheben sind dabei Angebote, die in Teilzeit und mit Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf konzipiert worden sind (Förderung der beruflichen Weiterbildung, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). In Frage kommende Arbeitsgelegenheiten werden genauso vorgehalten wie Beschäftigungsplätze im Projekt „Soziale Teilhabe“. Im letzteren sind Alleinerziehende explizit genannt.

Der enge Kontakt zum Jugendamt (Kita- und Hortbetreuung) wird gerade für Alleinerziehende genutzt, um die notwendige Kinderbetreuung zu ermöglichen.

Spezielle Gruppeninformationsveranstaltungen für Alleinerziehende während und nach der Elternzeit in Einrichtungen des Bezirks wie Familien- und Nachbarschaftszentren werden von Kolleginnen des Jobcenters unter Einbeziehung des Jugendamtes  durchgeführt. Neben der Informationsvermittlung zu den Angeboten des Jobcenters und des Jugendamtes geht es dabei auch um das Kennenlernen der bezirklichen Angebote und dient dadurch der Netzwerkbildung.

Informationsveranstaltungen wie „Perspektiven für Alleinerziehende“ oder „Jobs für Eltern“ bieten Beratung zu sozialen, Erziehungs- und gesundheitlichen Fragen genauso wie Infos zum Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen bis hin zu aktuellen Stellenangeboten mit familienfreundlichen Zeiten.

Die von der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt geleitete und aus Vermittlungsfachkräften bestehende Arbeitsgruppe „Alleinerziehende“ macht sich mit speziellen Angeboten für Alleinerziehende vertraut (Beratungsstellen, Maßnahmeangebote etc.). Die Kolleginnen fungieren als Ansprechpartnerinnen im JC und unterstützen bei entsprechenden Fragestellungen.

 

Bezirk

 

Generell richten sich die bezirklichen Angebote der Familienbildung, -begegnung und -beratung an alle Eltern und Familien unseres Bezirkes.

 

Die Familienzentren Einhorn, Das Haus, Adalbertstraße und Wrangelkiez bieten reihum am Samstag ein Frühstück für allein erziehende Eltern mit ihren Kindern im Familiencafé an. Die Termine sind halbjährlich abgestimmt und auf gemeinsamen Plakaten und Flyern bekannt gegeben.

 

Das Familienzentrum Einhorn vermittelt langfristige Patenschaften für Kinder alleinerziehender Eltern.

 

Im Familienzentrum FUN wird in Kooperation mit dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter das Projekt „Elternzeit nutzen“ durchgehrt. Hier werden wöchentliche Gesprächsgruppen angeboten.

 

Außerdem gibt es im FUN das Winterkreativcafér Alleinerziehende immer freitags.

Im Familienzentrum Famox wird Systemische Beratung für Alleinerziehende angeboten.

 

Im Familienzentrum Mehringdamm findet jeden zweiten Donnerstag eine Gesprächsgruppe für Alleinerziehende statt.

 

Das Projekt „wellcome-praktische Hilfe nach der Geburt“ und „Goldwert“ vermittelt Ehrenamtliche in Familien mit Kindern im 1. Lebensjahr. Das Projekt wird stark von Alleinerziehenden nachgefragt. Das Projekt wird von 2 wellcome - Koordinatorinnen (eine pro Ortsteil) begleitet. Die Koordinatorinnen beraten und vermitteln zu geeigneten Angeboten.

 

Die 3 Erziehungs- und Familienberatungsbestellen des Bezirksamtes stehen ebenfalls allen Sorgeberechtigten und anderen an der Erziehung Beteiligten offen und werden von ca: 30 % Alleinerziehenden genutzt. Weiterhin bieten sie psychologische Beratung bei Trennung und Scheidung an.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Knut Mildner- Spindler

 

 

 

 
 

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