Drucksache - DS/0042/V  

 
 
Betreff: Gewerbliche Wohnraum-Zweckentfremdung ahnden, modernes Wohnen und Home-Sharing unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPVorsteherin
Verfasser:1. Heihsel, Marlene
2. Heihsel, Michael
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:CDU
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Vorberatung
15.02.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) vertagt   
29.03.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Vorberatung
14.02.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB) vertagt   
25.04.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB) im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit Beratung ff
18.05.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes) im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
11.01.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Vorberatung
16.05.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB) im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
14.06.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0042/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat für einfache und klare Regelungen zugunsten von Home-Sharing einzusetzen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, zur zeitlichen Überbrückung bis zu der Umsetzung oben genannter Regelungen, eigene Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbot zu erlassen. Darin soll deutlich erkennbar sein, dass sich das Bezirksamt natürlich an geltende Landesgesetzgebung hält, allerdings in den Grenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg duldet daher mehr als einmal und bis zu 182 Tagen im Jahr das Home-Sharing in Haupt- und Zweitwohnungen. Vermietungsmöglichkeiten über Online-Portale werden nicht ausgeschlossen.

 

Begründung:

 

Gewerblich vermietete Wohnungen sind ganz klar dem Wohnungsmarkt in Friedrichshain-Kreuzberg wieder zuzuführen. Dies wird durch das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum eindeutig artikuliert. Das sogenannte Home-Sharing hingegen ist eindeutig keine Zweckentfremdung von Wohnraum, da auch durch den Wegfall von Vermietungen der Wohnraum nicht wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden kann. Diesen Interpretationsspielraum lässt das Landesgesetz auch zu. Dennoch gehört der Erhalt des „Home-Sharings“ in das Gesetz explizit hinein. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg kann darüber hinaus mit positivem Beispiel vorangehen und die eigenen Aushrungsbestimmungen zum Landesgesetz entsprechend formulieren. Wir gehen im Einklang mit einer Vielzahl an Studien davon aus, dass eine erlaubte Vermietung von 182 Tagen im Jahr Home-Sharing ausreichend ermöglicht, dem Ferienwohnungs-Gewerbe hingegen die lukrative finanzielle Grundlage entzieht.

 

 

BVV 11.01.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung in die zu bildenden Ausschüsse:

 

Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen,

Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden,

Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (federführend)

 

 

SozBüDGes 18.05.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 14.06.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

 
 

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