Drucksache - DS/0014/V  

 
 
Betreff: Nachverdichtung in Friedrichshain-West – Kein Bau vor Beginn des Bebauungsplanverfahrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/DIE LINKEVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Bauanträge der WBM für die Krautstraße

zurückzustellen, eine Veränderungssperre zu verhängen oder sie einfach negativ zu

bescheiden bzw. alle (verwaltungsrechtlichen) Möglichkeiten auszuschöpfen, um dafür Sorge zu tragen, dass die WBM in Friedrichshain-West keine Fakten schafft, die nicht mehr rückgängig zu machen sind und die geplante Nachverdichtung im Rahmen eines regulären Bebauungsplanverfahrens stattfinden kann.

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain Kreuzberg hat mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) Bauanträge für zwei Punkthochhäuser an der Krautstraße eingereicht hat und dies, obwohl die BVV von Friedrichshain-Kreuzberg auch für diesen Bereich der geplanten Nachverdichtung in Friedrichshain West ein Bebauungsplanverfahren beschlossen hat - auch um zu gewährleisten, dass die berechtigten Interessen der Anwohner*innen berücksichtigt werden und eine qualitativ dem Quartier angemessene und umweltverträgliche Nachverdichtung geplant und umgesetzt werden kann.

 

 

BVV 28.11.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Bauanträge der WBM für die Krautstraße

zurückzustellen, eine Veränderungssperre zu verhängen oder sie einfach negativ zu

bescheiden bzw. alle (verwaltungsrechtlichen) Möglichkeiten auszuschöpfen, um dafür Sorge zu tragen, dass die WBM in Friedrichshain-West keine Fakten schafft, die nicht mehr rückgängig zu machen sind und die geplante Nachverdichtung im Rahmen eines regulären Bebauungsplanverfahrens stattfinden kann.

 

 
 

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