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Drucksache - DS/0011/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain Kreuzberg nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) Bauanträge für zwei Punkthochhäuser an der Krautstraße eingereicht hat und dies, obwohl die BVV von Friedrichshain-Kreuzberg auch für diesen Bereich der geplanten Nachverdichtung in Friedrichshain West ein Bebauungsplanverfahren beschlossen hat - auch um zu gewährleisten, daß die berechtigten Interessen der Anwohner*innen berücksichtigt werden und eine qualitativ dem Quartier angemessene und umweltverträgliche Nachverdichtung geplant und umgesetzt werden kann.
Die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg fordert die Wohnungsbaugesellschaft Mitte als städtische und damit dem Gemeinwohl verpflichtete Wohnungsbaugesellschaft dringlich auf, die Beschlüsse der demokratisch legitimierten Vertretung des Bezirks, der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg zu achten und dementsprechend zu handeln.
Die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg appelliert an den Senat als Eigentümer der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft im Zweifelsfalle Einfluss auf die WBM zu nehmen bzw. eine entsprechende Anweisung zu erteilen, so dass das auf den Weg gebrachte Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden kann und die geplante Nachverdichtung mit und nicht gegen die Bürger*innen und die demokratisch gewählten Vertreter*innen des Bezirks stattfindet.
BVV 28.11.2016 Durch Antragsteller geändert und von der BVV beschlossen.
Die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain Kreuzberg nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) Bauanträge für zwei Punkthochhäuser an der Krautstraße eingereicht hat und dies, obwohl die BVV von Friedrichshain-Kreuzberg auch für diesen Bereich der geplanten Nachverdichtung in Friedrichshain West ein Bebauungsplanverfahren beschlossen hat - auch um zu gewährleisten, dass die berechtigten Interessen der Anwohner*innen berücksichtigt werden und eine qualitativ dem Quartier angemessene und umweltverträgliche Nachverdichtung geplant und umgesetzt werden kann.
Die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg fordert die Wohnungsbaugesellschaft Mitte als städtische und damit dem Gemeinwohl verpflichtete Wohnungsbaugesellschaft dringlich auf, die Beschlüsse der demokratisch legitimierten Vertretung des Bezirks, der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg zu achten, die Bauanträge zurückzuziehen und keine Fakten vor Beginn des Bebauungsplanverfahrens zu schaffen. Dies gilt auch für vorbereitende Baumaßnahmen wie Baumfällungen und den Abriss von Parkplätzen.
Die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg appelliert an den Senat als Eigentümer der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft im Zweifelsfalle Einfluss auf die WBM zu nehmen bzw. eine entsprechende Anweisung zu erteilen, so dass das auf den Weg gebrachte Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden kann.
Auch vom Bezirksamt erwartet die BVV, alle verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um dafür Sorge zu tragen, dass die WBM keine irreversiblen Fakten schafft und die geplante Nachverdichtung mit und nicht gegen die Bürger*innen und die demokratisch gewählten Vertreter*innen des Bezirks stattfindet.
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