Drucksache - DS/2318/IV  

 
 
Betreff: Clusterung von Grundstücken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.07.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wird angesichts des geplanten Bauvorhabens der HOWOGE auf dem Gelände der ehemaligen GHS die Wiederinbetriebnahme als öffentliche Schule möglich bleiben oder ist diese auch langfristig (in 10 - 15 Jahren) ausgeschlossen?

 

  1. Welche Grundstücke im Eigentum des Landes Berlin, landeseigener Gesellschaften oder des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg stehen im Ortsteil Kreuzberg überhaupt noch für eine künftige Schulnutzung in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung?

 

  1. Hat das Bezirksamt jemals einen oder mehrere Alternativstandort(e) für das HOWOGE-Vorhaben geprüft?

 

Nachfrage: 

 

  1. Wenn ja, welche(n) und mit welchem Ergebnis?

 

 

Abt. Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung          

Bezirksstadträtin

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wird angesichts des geplanten Bauvorhabens der HOWOGE auf dem Gelände der ehemaligen GHS die Wiederinbetriebnahme als öffentliche Schule möglich bleiben oder ist diese auch langfristig (in 10 - 15 Jahren) ausgeschlossen?

 

Das ehemalige Schulgebäude verbleibt im Eigentum des Landes Berlin und kann theoretisch auch wieder als Schulgebäude genutzt werden. Inwiefern die Anforderungen an eine Schulnutzung in dem Gebäude noch umsetzbar sind, kann an dieser Stelle nicht eingeschätzt werden.

 

Das Schul- und Sportamt vermutet, dass in den Jahren ab 2022 der Bedarf in den weiterführenden Schulen, insbesondere ISS), berlinweit steigen wird, doch sind belastbare, qualifizierte Trendaussagen infolge der Vielzahl der Einflussfaktoren für den Zeitraum in 10-15 Jahren gegenwärtig nicht möglich. Daher wird ein Bedarf für Standort- und Erweiterungsentscheidungen für Schulnutzung für einen solchen späteren Zeitpunkt von der Senatsschulverwaltung nicht anerkannt. Eine Prognose des zukünftigen Bedarfs wäre auch nur unter Einbeziehung aller Bezirke sinnvoll, weil der Bedarf an Schulplätzen an weiterführenden Schulen berlinweit gedeckt wird. Der Ortsteil Kreuzberg weist derzeit und prognostisch (mittelfristig) noch erhebliche Überkapazitäten auf. Aus diesem Grund steht der Standort der ehemaligen GHS nicht im Fokus als Vorhaltefläche für die Sicherung von Schulplätzen. Das Schul- und Sportamt sieht einen Schulerweiterungsbedarf im weiterführenden Bereich vorrangig  im Ortsteil Friedrichshain. Würde die Fche der ehemaligen GHS durch die HOGOWE bebaut werden, ist eine Wiederinbetriebnahme als Schule ausgeschlossen, da die Freiflächen für eine Schule zu gering bemessen wären.

 

 

  1. Welche Grundstücke im Eigentum des Landes Berlin, landeseigener Gesellschaften oder des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg stehen im Ortsteil Kreuzberg überhaupt noch für eine künftige Schulnutzung in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung?

 

Im Rahmen der Clusterung wurde von Seiten des Schul- und Sportamtes ein Bedarf an folgenden Grundstücken für Schulergänzungsbauten, Sporthallen oder Sportfreiflächen angemeldet: Besselstraße  1 (Friedrichstraße 18, 19) und Luckenwalder Straße 7.

 

  1. Hat das Bezirksamt jemals einen oder mehrere Alternativstandort(e) für das HOWOGE Vorhaben geprüft?

 

Das Projekt sollte an diesem Standort entstehen, da hier dringend entsprechender Wohnraum benötigt wird und die nahegelegene Bibliothek in der Glogauer Straße einen neuen Standort mit behindertengerechtem Zugang erhält. (ggf. weitere Ausführungen durch Hr. Panhoff)

 

 

Nachfrage:

 

  1. Wenn ja, welche(n) und mit welchem Ergebnis?

 

Nein. Das Bezirksamt hat mit der Howoge ein Projekt für genau diesen Standort entwickelt.

 

Jana Borkamp

 

 
 

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