Drucksache - DS/2229/IV  

 
 
Betreff: Asbestbelastung in Wohnungen - Wie groß ist die Gesundheitsgefahr und was unternimmt das Bezirksamt für die Mieter*innen (in Ergänzung zur DS 1116/IV)?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In wie vielen Wohnungen sind nach Kenntnis des Bezirksamtes asbesthaltige Materialien verbaut worden und vorhanden und welche gesundheitlichen Gefährdungen können sich daraus ergeben?
     
  2. In wie vielen Fällen ist das Bezirksamt in den letzten 3 Jahren gegeber Eigentümern tätig geworden?
     
  3. In welcher Weise unterstützt das Bezirksamt die Mieter*innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte?

 

Nachfrage:
 

  1. In welcher Weise kommt das Bezirksamt seinen besonderen Verpflichtungen gegenüber den Bewohner*innen nach (z.B. Überprüfung der Mietbindungen, Beratung und Unterstützung der Bewohner*innen, Sanktionen gegen Eigentümer bei Nichtbeseitigung der Gefahren)?

 

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt

Bezirksstadtrat                                                                                                               

 

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

1. In wie vielen Wohnungen sind nach Kenntnis des Bezirksamtes asbesthaltige Materialien verbaut worden und vorhanden und welche gesundheitlichen Gefährdungen können sich daraus ergeben?

 

Wie bereits in der Beantwortung der DS/1116/IV mitgeteilt, ist der Bauaufsicht die Anzahl der Wohnungen nicht bekannt. Die gesundheitlichen Gefährdungen können nur durch einen Asbestsachverständigen festgestellt werden.

 

 

2. In wie vielen Fällen ist das Bezirksamt in den letzten 3 Jahren gegenüber Eigentümern tätig geworden?

 

Entsprechende Mängelmeldungen sind bei der Bau- und Wohnungsaufsicht nicht bekannt.

 

 

3. In welcher Weise unterstützt das Bezirksamt die Mieter*innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte?

 

Die Bauaufsicht unterstützt die Mieter*innen bei der Durchsetzung seiner Rechte, wie in der Beantwortung der DS/1116/IV beschrieben. Entsprechende Anträge liegen der Bauaufsicht nicht vor.

 

 

Nachfrage:

 

1. In welcher Weise kommt das Bezirksamt seinen besonderen Verpflichtungen gegenüber den Bewohner*innen nach (z.B. Überprüfung der Mietbindungen, Beratung und Unterstützung der Bewohner*innen, Sanktionen gegen Eigentümer bei Nichtbeseitigung der Gefahren)?

 

Kann nicht beantwortet werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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