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Drucksache - DS/2229/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:
1. In wie vielen Wohnungen sind nach Kenntnis des Bezirksamtes asbesthaltige Materialien verbaut worden und vorhanden und welche gesundheitlichen Gefährdungen können sich daraus ergeben?
Wie bereits in der Beantwortung der DS/1116/IV mitgeteilt, ist der Bauaufsicht die Anzahl der Wohnungen nicht bekannt. Die gesundheitlichen Gefährdungen können nur durch einen Asbestsachverständigen festgestellt werden.
2. In wie vielen Fällen ist das Bezirksamt in den letzten 3 Jahren gegenüber Eigentümern tätig geworden?
Entsprechende Mängelmeldungen sind bei der Bau- und Wohnungsaufsicht nicht bekannt.
3. In welcher Weise unterstützt das Bezirksamt die Mieter*innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte?
Die Bauaufsicht unterstützt die Mieter*innen bei der Durchsetzung seiner Rechte, wie in der Beantwortung der DS/1116/IV beschrieben. Entsprechende Anträge liegen der Bauaufsicht nicht vor.
Nachfrage:
1. In welcher Weise kommt das Bezirksamt seinen besonderen Verpflichtungen gegenüber den Bewohner*innen nach (z.B. Überprüfung der Mietbindungen, Beratung und Unterstützung der Bewohner*innen, Sanktionen gegen Eigentümer bei Nichtbeseitigung der Gefahren)?
Kann nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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