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Drucksache - DS/2183/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Beantwortung: Frau Borkamp
zu Frage 1: Der Sachstand bezüglich der 18 Bewohner, das "*" kann man sich in diesem Falle wirklich sparen, und nicht wegen Herrn Huseins Antrag, sondern weil es sich nur um Männer handelt, hat sich seit Ihrer letzten mündlichen Anfrage strukturell nicht verändert. Ich glaube, es ist der eine oder andere noch zusätzlich Vater geworden, aber das hat sich bei ihrer Positionierung zu der Immobilie nicht niedergeschlagen.
zu Frage 2: Die lässt sich konkret erst nach der Inbetriebnahme der Notunterkunft und einen gemeinschaftlich abgestimmten Sicherheitskonzept für das Gelände beantworten. Klar ist, dass wir natürlich für den Teil, der nicht Notunterkunft ist, weiterhin die Kosten übernehmen, solange der Zustand dort sich nicht verändert hat. Man kann jedoch auch schon sagen, dass sowohl der Wachschutz als auch die Betriebskosten dadurch wahrscheinlich sinken werden. Ich denke auch, dass wir nach Inbetriebnahme erst mal ein, zwei Monate abwarten müssen, bis wir wirklich valide Zahlen haben, um das dann bis Jahresende auch skalieren zu können. Also wünsche ich mir dann diesmal von Ihnen in vielleicht zwei Monaten noch mal die gleiche Nachfrage, dann kann ich da bessere Auskunft geben.
zu Nachfrage 1: Einen Zeithorizont zum Ergebnis der gerichtlichen Entscheidung ist derzeit nicht absehbar. Da halte ich mich mit Prognosen auch sehr bedeckt, das war in der Vergangenheit nicht von Erfolg gekrönt.
zu Nachfrage 2: Das Bezirksamt arbeitet in diesem Fall weiter mit dem bereits eingearbeiteten Anwalt. Das bietet sich an, da aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung der Gerichte, Amts- und Landgericht einerseits, die sagten, das ist eine Verwaltungsrechtssache und im Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht, die gesagt haben, das ist keine Verwaltungsrechtssache, nicht absehbar ist, ob eine Räumungsklage vom Zivilgericht möglicherweise doch wieder an das Verwaltungsgericht verwiesen wird. Da fehlt mir als Nichtjuristin leider auch immer das Verständnis, aber ich glaube, Sie als Juristen werden diese doch wahrscheinlich in sich schlüssigen Verfahren nachvollziehen können. Da der Anwalt Kompetenzen in beiden Bereichen hat, sind wir optimistisch, dass das zum Erfolg führen wird. Herzlichen Dank.
Frau Leese-Hehmke: Sie hatten gesagt, Sie können nicht prognostizieren, in welcher Höhe die Kosten für den Bezirk sinken werden, wenn parallel zur Nutzung der Gerhart-Hauptmann-Schule durch die 18 derzeitigen "Bewohner" und einer Nutzung als Not- oder Gemeinschaftsunterkunft stattfindet. Aber in welchem prozentualen Anteil rechnen Sie denn mit einer Senkung der Kosten? Wird das ein signifikantes Senken der Kosten geben?
zu Nachfrage 3: Wie gesagt, da der Hauptkostenfaktor der Wachschutz ist, die Betriebskosten aller Voraussicht nach in dem besetzten Teil erst mal konstant bleiben werden und ich das neue Sicherheitskonzept noch nicht kenne, kann ich Ihnen noch nicht sagen, um welchen prozentualen Anteil sich diese Kosten reduzieren, aber dass sie sich reduzieren werden ist sicher, da wir uns dann ja nur noch um eine Hälfte des Gebäudes kümmern müssen.
Herr Husein: Ich frage das Bezirksamt, ob angesichts der Erfolgsquote dieser Anwaltskanzlei oder dieses Anwalts darüber mal nachgedacht worden ist, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren? Das würde uns glaube ich viel Geld sparen.
zu Nachfrage 4: Ich glaube, da ist es noch nie zum Prozess gekommen, wenn ich richtig informiert bin. Wir haben uns aufgrund der Tatsache, dass der Anwalt eingearbeitet ist und jenseits dieses einen konkreten Falls in der Tat sehr erfolgreich ist, dafür entschieden, ihn weiter zu behalten als Anwalt.
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