Drucksache - DS/2160/IV  

 
 
Betreff: Denkmalschutz im Rahmen des B-Plan Verfahrens 2-50 für das Grundstück Fidicinstr. 3/2, Schwiebusser Str. 14, 16 prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Hübsch, UweJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.04.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
04.05.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.05.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/2160/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt im Rahmen des B-Plan Verfahrens die denkmalrechtliche Unterschutzstellung der umfangreichen Keller- und Bunkeranlagen zu prüfen.

 

Begründung:

 

Mit Beginn der massiven Bombardierung Berlins ab Sommer 1943 verlagerte die Telefunken AG ihre Produktionsstandorte.

Hauptort war die Goertzalle in Zehlendorf, hier standen auch die meisten "Ostarbeiterheime" für zivile NS-zwangsarbeiterInnen. (Insgesamt am Standort Berlin 4700 NS-zwangsarbeiter)

Daneben existierten die Standorte Mehringdamm und Hallesches Ufer sowie Tempelhofer Ufer sowie zahlreiche (37) andere.

 

Die kriegswichtigen Apparatefabriken bleiben in Berlin, alle anderen wurden nach außerhalb verlagert.

 

In und um Berlin bezogen Techniker und Produktionsarbeiter Bunkeranlagen wie „Lore I“ Lore IV“

oder „Erika“, um kriegswichtige Bauelemente trotz des Bombenkrieges fertigen zu können.

In die Berliner Bunkeranlagen „Lore II“: Berlin, Fidicinstrasse 2/3, konnte die Telefunken Teile ihrer Produktion und

Forschungseinrichtungen verlagern.

 

In Lore II, dem Bunker unter dem Grundstück Fidicinstraße 2/3 wurde u.a. das Flakzielgerät "Mannheim" für die Luftwaffe gefertigt.

Mannheim war eine (Radaranlagen mit Sende- und Empfangsgerät) für die genaue Ortung von feindlichen Flugzeugen sowie ein Leitsystem für die eigene Luftwaffe.

Zudem wurden hier Navigationssysteme (Bordgeräte) für die Luftwaffe gebaut. Mannheim war ein großes Gerät, dass auf dem Dach des Flughafens fest installiert wurde. Die Bordsysteme dienten dem Einbau in die neue Serie der Sturzkampfbomber der WeserFlug und anderer Flugzeuge, die in den Werkstätten der Lufthansa repariert und modernisert wurden.

 

1943 wurden die Duralwerkstätten in Tempelhof zerstört und ebenfalls ins Untergeschoß verlegt. Es steht daher zu vermuten, dass der Bunker in der Fidicinstraße mit dem Flughafen über einen Tunnel verbunden ist.

 

Die Bunkeranlagen wurden von sowjetischen Kriegsgefangenen errichtet. Diese waren in der Sammelunterkunft der Deutschen Arbeitsfront und dem Gemeinschatfslager Manfred vpn Richthofen sowie am Lager Oberlandstraße der Firma Lorenz untergebracht. Nach Bombardierung dieser Unterkünfte wurden die Menschen auf andere Heime aufgeteilt, schliefen am Arbeitsplatz in den Hangars oder in den Splittergräben auf dem Feld. Die Telefunken bescftigte auch jüdische BerlinerInnen bis zu ihrer Deportation sowie KZ Häftlinge.

 

Die Bunkeranlagen Fidicinstraße 2/3 bezeichnen demnach den Standort einer der wichtigsten unterirdischen Fabrikanlagen der Telefunken AG in Berlin. Diese Bunkeranlagen sind weitgehend unversehrt erhalten und könnten Auskunft geben über die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Technikern und der (unfreiwilligen) Arbeiter der Telefunken und unterstreichen die Bedeutung des Fliegerhorstes Flughafen Tempelhof. Der Fliegerhorst leitete die Verteidigung von Berlin bis zur Einnahme (und Befreiung) durch die Rote Armee.

 

 

BVV 27.04.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 04.05.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt im Rahmen des B-Plan Verfahrens die denkmalrechtliche Unterschutzstellung der umfangreichen Keller- und Bunkeranlagen zu prüfen.

 

 

BVV 25.05.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt im Rahmen des B-Plan Verfahrens die denkmalrechtliche Unterschutzstellung der umfangreichen Keller- und Bunkeranlagen zu prüfen.

 

 

 
 

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