Drucksache - DS/2152/IV  

 
 
Betreff: Verkehrssituation und Bestuhlung an der Skalitzer Straße 99-105 - Desinformation beenden, BVV-Beschlüsse umsetzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schemmel, JonasSchemmel, Jonas
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.04.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie kam es zu der Entscheidung, den Gewerbetreibenden an der Skalitzer Straße 99-105 die Erlaubnis für die Außenbestuhlung zu entziehen?
  2. Hat Stadtrat Dr. Beckers Kenntnis von der Drucksache 212/IV, mit der die BVV einen Umbau der Skalitzer Straße an besagter Stelle bereits vor dreieinhalb Jahren am 29.08.2012 beschlossen wurde, um die Verkehrssituation zu entschärfen?
  3. Wie ist das Bezirksamt tätig geworden, um die Drucksache 212/IV umzusetzen?
  4. Wieso teilte der zuständige Stadtrat Dr. Beckers in einer Vorlage zur Kenntnisnahme (DS/1856/IV) am 15.09.2015 mit, es liege für die Drucksache DS/212/IV noch keine Antwort der Verkehrslenkung Berlin vor, obwohl es sehr wohl eine Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als übergeordnete Behörde an ihn persönlich vom 03.09.2014 gibt?
  5. Zu wie vielen der in DS/1856/IV aufgeführten, angeblich von der VLB noch nicht beantworteten Anträge der BVV Friedrichshain-Kreuzberg liegen noch eingegangene Antworten der VLB bzw. der Senatsverwaltung vor?
  6. Inwieweit muss die BVV Friedrichshain-Kreuzberg zukünftig die Vorlagen des Stadtrats Dr. Beckers auf ihre Vertrauenswürdigkeit prüfen, wenn nach den Behauptungen um die Tourismus-App nun auch die Drucksachen zu den von dieser BVV beschlossenen Verkehrsmaßnahmen irreführend sind?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Die Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

  1. Wie kam es zu der Entscheidung, den Gewerbetreibenden an der Skalitzer Straße 99-105 die Erlaubnis für die Außenbestuhlung zu entziehen?

Die Situation vor Ort hat sich im vergangenen Jahr deutlich verschärft und stellt sich wie folgt dar:

Die bisher genehmigte Sondernutzung an diesem Ort lässt den Fußngern einen Gehweg von 1,50 m. Fußnger sind bemüht, auf diesen 1,50 m Gehfläche an den genehmigten Tischen und Stühlen vorbei zu kommen, ohne auf den parallel verlaufenden Fahrradweg zu geraten. Der Fahrradweg ist vom Fußngerweg baulich nicht abgetrennt, so dass das Bemühen oftmals nicht gelingt.

Die Folge sind gefährliche Situationen, die zum einen leicht zur Kollision von Fußngern mit Fahrradfahrern und zum zweiten zur Kollision ausweichender Fahrradfahrer mit den parkenden Autos kommen können.

Ich gehe davon aus, Herr Schemmel, dass Ihnen diese Situation grundsätzlich bekannt ist, sonst hätten Sie sicher auch nicht die DS/0212/IV bereits 2012 in die BVV eingebracht, die sich mit dieser verkehrlichen Situation befasst.

Erschwert wird die Situation auch qualitativ durch zunehmend andere Nutzergruppen als das früher der Fall war. Insbesondere die Trauben von stadtgeführten Fahrradfahrerpulks mit unsicheren, mit der Berliner Verkehrssituation nicht vertrauten Fahrern geben Anlass zur Sorge. Dazu kommen Fußnger, die - vermutlich als Touristen -, sich ebenfalls recht unsicher im Berliner Straßenland bewegen und ohne Zögern den Fahrradweg betreten, weil sie ihn anscheinend für einen Teil des Fußngerwegs halten.

Die geschilderte Situation wurde auch von mir beobachtet. Als ich im Herbst von einem Anwohner gefragt wurde, warum denn das Ordnungsamt da nichts macht, habe ich das Ordnungsamt gebeten, sich gerade vor dem Hintergrund des nicht vom Gehweg baulich abgetrennten Fahrradweg sich die Lage vor Ort noch einmal anzuschauen. Dabei hat sich herausgestellt, dass der in den vergangenen Jahren gerade hier stark zugenommene Fußnger- und Fahrradverkehr bei den Genehmigungen unberücksichtigt geblieben ist.

Im Ergebnis wurden die Sondernutzungserlaubnisse zurückgenommen, um eine Gefahrensituation zu entschärfen. Allerdings wurde in Absprache mit dem Gericht den Gewerbetreibenden zugestanden, dass sie, solange keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, die Fläche weiterhin nutzen dürfen. Sollte das Gericht die Sichtweise der Gewerbetreibenden teilen, haben wir kein Problem damit, die Sondernutzungen weiter zu erteilen. Allerdings bin ich mit dem Ordnungsamt auch einig, dass wir bei einer derartig gefährlichen Situation nicht tatenlos zuschauen dürfen. Ich kann mir übrigens auch die Debatte hier in der BVV gerade mit Ihrer Fraktion gut vorstellen, wenn es dann wieder heißt: Wann wird das Ordnungsamt endlich richtig aktiv oder dass das Ordnungsamt mehr unternehmen soll, um die Fahrradwege frei zu halten. Wenn man das immer gern laut und öffentlich fordert, sollte man auch dazu stehen, wenn das Ordnungsamt handelt, gerade wenn Gefahrensituation bestehen.

Ich habe viel Verständnis für Gewerbetreibende. Gerade auch wenn es um die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes geht. Aber meine Toleranz muss dort enden, wo solche Nutzungen zu Gefährdungen führen. Da jeder qm-Raum im Bezirk von den jeweiligen Nutzergruppen heiß begehrt ist, ist es doch aber auch klar, dass es zu Konflikten kommt, wenn keine Lösung gefunden wird, die alle zufrieden stellt. Leider wurde diese Lösung bisher nicht gefunden.

  1. Hat Stadtrat Dr. Beckers Kenntnis von der Drucksache 212/IV, mit der die BVV einen Umbau der Skalitzer Straße an besagter Stelle bereits vor dreieinhalb Jahren am 29.08.2012 beschlossen wurde, um die Verkehrssituation zu entschärfen?

Ja, Herr Schemmel, natürlich ist mir die DS/0212/IV seit 2012 bekannt. Da Sie diese Drucksache eingebracht haben, wundert es mich aber doch sehr, dass Sie den Text in Ihrer Fragestellung falsch wiedergeben. Denn in der Drucksache wurde sich im BVV-Beschluss nicht auf einen Umbau festgelegt, sondern es wurde beschlossen, dass sich das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - Verkehrslenkung Berlin - r die Verlegung des Radweges einsetzen soll, entweder auf den Platz der benachbarten Autoparkplätze oder auf die Fahrbahn des Autoverkehrs. Letzteres ist kein Umbau.

Die Drucksache wurde im Bezirksamt mir zugeordnet, um zu klären, ob denn eine Ausweisung des Fahrradwegs auf der Hauptverkehrsstraße möglich ist. Zuständig für die Prüfung, ob das rechtlich möglich ist, ist die Senatsverwaltung.

  1. Wie ist das Bezirksamt tätig geworden, um die Drucksache 212/IV umzusetzen?
  2. Wieso teilte der zuständige Stadtrat Dr. Beckers in einer Vorlage zur Kenntnisnahme (DS/1856/IV) am 15.09.2015 mit, es liege für die Drucksache DS/212/IV noch keine Antwort der Verkehrslenkung Berlin vor, obwohl es sehr wohl eine Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als übergeordnete Behörde an ihn persönlich vom 03.09.2014 gibt?

Ich beantworte die Fragen 3 und 4 gemeinsam. Nach Beschluss der DS/0212/IV durch die BVV wurde zunächst eine Stellungnahme von der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde, des Fachbereichs Tiefbau und der Verkehrslenkung Berlin angefordert.

Die Straßenverkehrsbehörde und der Fachbereich Tief haben dazu im Februar 2013 eine Stellungnahme übersandt und mitgeteilt, dass der geforderte Umbau sowohl aus fachlicher als auch aus finanzieller Sicht nicht angemessen sei. Denn aufgrund bestehender Regelungen zu einem personenbezogenen Sonderparkplatz (vor dem Haus Nr.101) und einer ausgedehnten Ladezone (vor den Häusern Nr. 102 - 105), die auf Initiative der "Notgemeinde Kreuzberger Gewerbetreibender in SO 36" und des Tiefbauamtes errichtet wurde, könne insbesondere aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht auf die Parkstreifen nicht verzichtet werden - so die Stellungnahme. r eine weitere Betrachtung der baulichen Möglichkeiten vor Ort verwiesen beide Fachbereiche auf die angeforderte Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin, die um Prüfung der Verlegung des Radfahrwegs auf den rechten Fahrbahnrand gebeten wurde.

Mit der Bitte um Prüfung ging der BVV-Beschluss im Oktober 2012, also nur wenige Wochen nach dem BVV-Beschluss vom August 2012 an die VLB. Im Frühjahr 2013 wurden wir von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über die zukünftige Verfahrensweise zum Umgang mit Anfragen der Bezirksverordnetenversammlungen in Kenntnis gesetzt. Demnach sollen konkrete Anfragen mit der Bitte um Stellungnahmen und Zuarbeiten, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie direkt die VLB betreffen, an die Hausleitung SenStadtUm bzw. direkt an den Staatssekretär Herrn Gaebler gerichtet werden. Im Rahmen dieser Mitteilung wurde auch um Verständnis gebeten, dass es bei der Bearbeitungszeit, insbesondere bei den Anfragen an die VLB, aufgrund von nicht ausreichender Personalausstattung zu Verzögerungen kommen kann.

Entsprechend dieser Regelung haben wir in den darauf folgenden Wochen für jede einzelne, zu diesem Zeitpunkt offene DS, die unter Beteiligung der SenStadtUm bzw. der VLB beantwortet werden muss, - zusätzlich zu den bereits erfolgten Stellungnahmeersuchen - ein Schreiben mit der Bitte um Prüfung der jeweiligen Angelegenheit an den Staatssekretär Herrn Gaebler gerichtet. Diese Regelung war im Einklang mit dem Ergebnis eines persönlichen Gesprächs mit Herrn Gaebler zu der Problematik fehlender Antworten auf solche Anfragen. Wir haben uns dann darauf verständigt, dass solche Anfragen als "Amtshilfeersuchen" des Bezirks an das Land bewertet werden sollen und der Kontakt über ihn, sein Büro laufen soll.

Deshalb richtete ich mein Schreiben vom 27.09.2013 bezüglich der Drucksache 212/IV auch direkt an den Staatssekretär. Da wir keine Antwort erhielten, wurde wiederum mehrfach nachgefragt. Schließlich wurde mitgeteilt, dass wir erneut alle noch offenen Anfragen mit der Bitte um Stellungnahme an den Referenten des Staatssekretärs senden sollte, was anschließend 2014 erfolgte. Da anschließend wiederum keine Antwort einging, wurde beinahe monatlich weiter nachgefragt, u.a. auch durch ein Schreiben von mir mit dem Hinweis auf einzuhaltende Fristen.

Am 08.06.2015 erhielten wir dann die Email des Persönlichen Referenten, dass in den Fachabteilungen der Senatsverwaltungen bereits nachgefragt wurde, wie weit denn der Bearbeitungsstand sei. Am 03.09.2015 gab es die nächste Antwort des Referenten per Email, dass die Prüfung noch andauert. Am 15.09.2015 habe ich dann die BVV durch die VzK mit der Nummer 1856 über den Stand der Bearbeitung der noch ausstehenden Drucksachen durch die Senatsverwaltung informiert.

Ende 2015 wurde von Seiten der SenStadtUm eine Mitarbeiterin benannt, die sich mit der Aufarbeitung der offenen Stellungnahmen zu unseren Drucksachen befasst. Sie ist u.a. auch zuständige Mitarbeiterin für die Fachaufsicht der Senatsverwaltung über die VLB. In einem Telefonat Mitte Januar 2016 mit meinem Büro wurden nochmals alle Drucksachen erfasst.

Am 22.1., 26.1., 28.1. und 15.02. wurden per E-Mail letzte Abstimmungen zu den in der Senatsverwaltung vorhandenen und zu den immer noch nicht vorhandenen Unterlagen vorgenommen. In den darauf folgenden Wochen erhielten wir Kopien der Antworten für sechs Drucksachen, eine Antwort für die DS 0212/IV war leider nicht dabei. Aus diesem Grund habe ich Herrn Staatssekretär Gaebler am 22.03.2015 angeschrieben und nachdrücklich um eine Antwort bezüglich der DS 0212/IV gebeten.

Im Gespräch mit Frau Märzhäuser, der Journalistin vom Freitag, habe ich das Problem der fehlenden Prüfung durch die VLB erwähnt.

Und nicht nur für mich, sondern auch für mein Büro war es eine sehr große Überraschung, als von ihr am 30.03.2016 die Kopie einer Verfügung zum Schreiben der Senatsverwaltung zur DS 0212 mit Datum vom 03.09.2014 an mich gerichtet einging. Diese Kopie wurde damals anscheinend von dem das Schreiben verfassenden Referat VII B - das ist der Bereich Planung und Gestaltung von Straßen - an die VLB übersandt. Recherchen unsererseits haben inzwischen ergeben, dass der Senatsmitarbeiter im Referat VII B, der dieses Schreiben verfasst hat, nicht nachvollziehen kann, ob es auch tatsächlich per Dienstpost an uns abgesandt wurde. Per Email ist es jedenfalls seiner Aussage nach nicht versendet worden. Ein Ausgang dieses Schreibens wurde von Ihm wie in anderen Fällen durchaus üblich hier nicht vermerkt.

Mir und meinem Büro ist dieses Schreiben nzlich unbekannt, insofern weise ich Ihren Vorwurf, Herr Schemmel, der "Desinformation", zurück. Wenn ich etwas nicht weiß, kann ich auch nicht desinformieren. In 14 Tagen treffe ich mich mit Herrn Staatssekretär Gaebler, um den Sachverhalt zu erörtern. Vielleicht ergibt sich an diesem Termin noch etwas aufhellendes, z.B. ob dieses Schreiben nun versendet wurde oder nicht. Ein weiteres Thema bei diesem Treffen ist mein Schreiben vom 15.04.2016, betreffend den BVV-Beschluss DS 1951 - Amtshilfe für die Verkehrslenkung Berlin - durch die Untere Straßenverkehrsbehörde.

  1. Zu wie vielen der in DS/1856/IV aufgeführten, angeblich von der VLB noch nicht beantworteten Anträge der BVV Friedrichshain-Kreuzberg liegen noch eingegangene Antworten der VLB bzw. der Senatsverwaltung vor?

Sehr geehrter Herr Schemmel, das "angeblich" in Ihrer Fragestellung könnte suggerieren, dass es solche Posteingänge von Antwortschreiben der Senatsverwaltung bei uns gegeben hat, ohne dass ich der BVV davon Kenntnis gegeben hätte oder noch geben würde.

Das ist nicht der Fall.

Von den in der DS 1856/IV aufgeführten 22 DS gingen in den letzten Wochen Antworten zu 9 DS ein.

Die nachfolgenden 7 DS sind als VzK bereits vom Bezirksamt beschlossen worden und zum Teil auch schon in der BVV:

DS 0212/IV - Mehr Platz für Radfahrer*innen und Fußnger*innen am Görlitzer Bahnhof - (Antwortschreiben erhielten wir über die Presse)

DS 0274/IV - Tempo 30 auf der Ebertystraße

DS 0277 - Gefährliche Wendemanöver verhindern

DS 0285/IV - Verkehrssicherheit in der Friesenstraße und in der Lindenstr. erhöhen

DS 0339/IV - Keine Autospuren auf Radstreifen - Verkehrspolitischen Rollback beenden

DS 0435/IV - Keine Vorfahrt für die Zossener Str.

DS 0760/IV - Verkehrsberuhigung Thaerstraße

r die beiden folgenden DS werden die Vorlagen derzeit vorbereitet.

DS 0814/IV - Verkehr am Görlitzer Park

DS 1370/IV - Angemessene Gebühren für das öffentliche Straßenland

Die verbleibenden 13 DS benötigen noch der Antwort der Senatsverwaltung.

  1. Inwieweit muss die BVV Friedrichshain-Kreuzberg zukünftig die Vorlagen des Stadtrats Dr. Beckers auf ihre Vertrauenswürdigkeit prüfen, wenn nach den Behauptungen um die Tourismus- App nun auch die Drucksachen zu den von dieser BVV beschlossenen Verkehrsmaßnahmen irreführend sind?

Sehr geehrter Herr Schemmel, beinahe wäre ich Ihnen auf den Leim gegangen und tte fast vermutet, ihnen würde es um ein Erkenntnisinteresse gehen, was ja durchaus angebracht wäre.

Da Sie aber die Verbindung zur Tourismus-App ziehen, erscheint es mir so, als würden Sie nur versuchen wollen, mich als unseriös darzustellen.

Angesichts des beginnenden Wahlkampf vielleicht nachvollziehbar, aber trotzdem kritikwürdig, wenn man bedenkt, dass ich mittlerweile fast zehn Jahre Stadtrat bin und man mir das nun wirklich nicht vorwerfen kann.

Die Angaben zur Tourismus-App in der VzK sind richtig und wurden von der Wirtschaftsförderung, die ja den Kontakt zu visitberlin pflegt, im Wirtschaftsausschuss eindrucksvoll dargelegt. Nachfragen gab es dann dazu keine mehr, auch von ihnen nicht.

Vielleicht hätten Sie von mir erwartet, dass ich richtig gegen visitberlin lospoltere, am besten auch noch öffentlich, damit das auch alle mitkriegen, wie wir uns beharken.

In der Abwägung finde ich es aber nicht richtig, demokratiefeindlichen Stammtischgesprächen auch noch durch solches Verhalten Nahrung zu geben.

Wir haben in der Sache Tourismus App erreicht was wir wollten - und so ist es dann auch gut. 

Und irreführend ist die VzK 1856 eben genau nicht.

Sie spiegelt den Stand des Wissens im Moment seines Entstehens wieder.

Ich habe weder Sie noch andere in die Irre geführt. Die Wiederholung einer solchen Behauptung wäre eine die Umstände kennende und daher fiese Falschbehauptung.

Vielleicht wäre es sowieso viel einfacher in dieser Legislaturperiode gewesen, wenn wir die Erörterung der Verkehrs-Drucksachen im Ausschuss für das Ordnungsamt machen würden, dem ich zugeordnet bin und bei dem auch die Untere Straßenverkehrsbehörde angesiedelt ist.

Im Übrigen wurden entgegen des ersten Eindrucks dieser Großen Anfrage auch viele BVV-Beschlüsse umgesetzt.

Wir haben Fußngerüberwege geschaffen, Fahrradbügel angewiesen, Lichtzeichenanlagen errichtet und den Bezirk verkehrssicherer gemacht.

Wir haben eine umfangreiche Parkraumbewirtschaftung eingeführt und bereiten eine neue Zone vor.

Wir führen demnächst eine Anwohnerversammlung zur Prüfung der Einrichtung der Spielstraße Liebigstr. durch und überlegen, wie wir vielleicht doch noch zur Fahrradstraße in Friedrichshain kommen können.

In den Fällen, wo etwas nicht umgesetzt wurde, ist es aber nicht das Bezirksamt, das manches verhindert, sondern ist es die Rechtslage.

Und gegen Gesetze dürfen und können wir nicht handeln, das verbietet unser Amtseid.

Es wäre auch fatal, wenn jeder Bezirk macht, was er will.

Das kann man dann auch keinem Bürger mehr erklären und Parteienschelte kriegen Demokraten ohnehin schon genug. 

Wir können nur versuchen, innerhalb der gesetzlichen Lage Lösungen zu finden.

Dazu gehört auch die vorgeschriebene Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die ihr gesetzlich zugewiesene Zuständigkeit.

Und wenn diese Kommunikation nicht so funktioniert, wie wir uns das wünschen, dann lassen Sie ihren Ärger darüber bitte nicht an mir aus, denn die schlechte Kommunikation ärgert keinen so wie mich.

Aber ich bitte Sie auch anzuerkennen, dass in den vergangenen Monaten dieses Jahres die Bemühungen um eine Verbesserung der Kommunikation sichtbar zugenommen haben, so dass wir hoffentlich zukünftig solche Debatten nicht mehr führen müssen.

 
 

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